Polizei 50cm Scheinwerferunterkante

  • hi,


    mein tüv man hat mir erzählt das sie sich bei uns an der TÜV-Station auf 3 cm tolleranz geinigt haben. das muss aber nicht heissen das s jeder TÜV so sieht, geschweige denn die netten herren von der rennleitung.


    gruss bernd

  • das mit der tolleranz steht aber in keinem gesetz, das tehn nur die 50 cm und somit biste selbst mit so einem schriebs der dumme, weil sich dein tüver über die gesetze hinwegsetzt.


    keine ahnung wie die 50 cm zu betrachten sind, wenns als einzelabnahme gemacht wird, aber auf das schreiben würde ich mich nicht verlassen. ansosnten fahre mal nach berlin, dann siehste wieviel es wert, für nen dorfschnittlauch maf es ja noch reichen.

  • Zitat

    für nen dorfschnittlauch maf es ja noch reichen.


    Also Mannheim is schon ne Großstadt ! :zwinker: :-3


    Aber jetz mal Ernst, ich denke auch, dass es auf den Beamten ankommt ! Wenn er Dich wirklich f***** will, weil Du ihm z.B. noch mit blöden Sprüchen kommst, dann macht er des auch wenn man den Wisch hat.
    Aber wenn er net wirklich die Peilung hat und sich sagt:" Naja, der Tüffer wird schon wissen was richtig ist." dann is es halt gut gelaufen !


    Ich frag ihn mal ob er den Wisch rausrückt, scanne ihn ein und zeig ihn Euch ! Kann allerdings ein bis zwei Wochen dauern, weil ich net weiß, wann ich in wieder sehe ! :-i

  • kenne das problem von kumpels auch zur genüge. zum glück sind die "grünen" bei uns in brandenburg auch nicht so sehr scharf.dafür in berlin umso mehr.
    die rally front ist echt ne alternative, weil linse und somit die lichtquelle nicht der ganze scheinwerfer ist!
    nach den aussagen unseres TÜVer`s ist die 500mm grenze bindend. jedoch ist eine abweichung nach oben und unten von max. 50mm zulässig soweit mir gesagt wurde. und das sind immerhin 5cm. also noch ne ganze menge.
    das beste beispiel ist doch ein corrado. der hat diese grenze schon im serienzustand kaum. da brauchen wir nicht mal soweit zu ferrari schauen.


    zusatz: der TÜVer ist aus berlin. aber ihr habt schon recht: in berlin ist das scheiß egal, die f***** dich wenn sie wollen. egal was ist.

  • also wenn ich das richtig verstehe , ficken die dich auch, wenn du alles eingetragen hast....


    z.b. nen kumpel von mir hat nen KW gewinde drin und der tüver hat es mit 44 cm abstand scheinwerfer zu boden eingetragen....


    wie sieht es aus, können die einem trotzalles gegen die karre fahren und das fahrzeug stilllegen , und mir bzw. ihm 3 punkte + bussgeld für fahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis????

  • Hallo,


    wollte nur mal auch ein Statement zu diesem Thema abgeben. Habe mich rechtlich ein bißchen damit auseinander gesetzt.
    Also die Regelung von 1988 bezieht sich eindeutlich auf die Baureihe, dass heißt jeder Golf 2 ist von dieser Regel nicht betroffen!
    Weiterhin ist die Mindesthöhe oder Maximale Tiefe nur eine Richtlinie des TÜV und nicht rechtlich, geregelt. Das bedeutet das es in Deutschland kein Gesetz gibt, welches die Tiefe eines Autos defentiv regelt!
    Natürlich ist das Problem, dass man diese Tiefe zuerst mal eingetragen bekommen muss und da treten wieder die Richtlinien des TÜVs in Kraft. Heißt also man muss nur einen entsprechenden TÜV-Prüfer finden.
    Beispiel: Also mein Kadett C Aero von 1978 ( nicht schlagen) ist brachial tief aber natürlich ordnungsgemäß eingetragen!!
    Das Problem ist eben das die Jungs sich ihrer Rechte nicht bewusst sind, natürlich legen die Bullen die Karre bestimmt still, da sie der Meinung sind, er wäre zu tief. Ich würde sie dann auf die die fehlende Gesetzesgrundlage hinweisen, für das was sie gerade tun, solange alles andere ordnungsgemäß eingetragen ist und alles weitere meinem Anwalt übergeben!



    Schade für die Baureihen nach 1988!!


    Grüsse
    Christian

  • Hi,


    Helft mir mal wenn ich was falsches schreibe. Also grenze für die Modellreihen wäre der 1.1.88.


    Diese Modelle fallen nicht unter der Regelung
    Golf 1 74-83
    Golf 2 84-92
    Golf 1 Cabrio 76-93
    Caddy 1 83-91
    Polo 1+2 ? -90
    Jetta 1 ? -83
    Jetta 2 84-92




    Corado, Golf 3, Vento, Golf 4, Golf 5 fallen unter der Regelung.


    Ich hoffe das alles richtig ist.

  • GEVW78:


    Hast du das irgendwo schriftlich? Es ist ja nicht so dass ich dir das nicht glaube, aber nur für den Fall dass mich der grüne Verein mal rauszieht wäre es sicher hilfreich wenn man ne Quellenangabe machen könnte.



    Bin leider auch schon mit nem 1er golf zum Tüv gefahren und das erste was der gemacht hat war nachgemessen. Waren dann 46cm und er meinte ich solle wiederkommen wenn ich die 50 hätte :motz

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  • @ GEVW78
    Da liegst Du leider falsch.


    Richtig ist, dass es keinen § für eine Tieferlegung gibt sondern nur eine Richtlinie, jedoch einen § für die Mindesthöhe der Scheinwerfer (§50 Abs.3 StVZO).



    @ all
    Ist das alles so schwer zu verstehen??? :-r


    Wer ein Fahrzeug mit EZ ab 1.1.1988 hat, der muss eine Mindestbodenfreiheit von 50cm zur Reflektorkante des Abblendlichtes haben. Auch wenn`s Fahrwerk tiefer eingetragen ist, pech gehabt. Alle mit EZ vor 1.1.1988 haben freie Fahrt. =)

  • @ Olli


    Habe hier nen Zettel vom TÜV (kann ihn leider erst im Laufe der Woche einstellen), auf dem einem Corrado-Fahrer (ab Bj. 89, glaub ich !), bestätigt wird, dass (Scheinwerferhöhe:45cm):


    "Die Höhe des niedrigsten Punktes der leuchtenden Fläche der Hauptscheinwerfer beträgt 500mm (incl. +/- 50mm Tolleranz)"


    und 50mm sind immerhin 5cm um die es bei den meisten hier geht !!!


    Dieser Wisch ist vom TÜV abgestempelt, und hat mittlerweile mehrere Polizeikontrollen positiv ausgehen lassen !!!


    Diese Tolleranz gilt also auch für Fahrzeuge ab Bj. 89 !

  • olli hat aber recht, der zettel mag ja für den wald und wiesen tüv reichen, aber wenn dir der schnittlauch dann den gesetzestext unter die nase legt, wo eben nix von tolleranz drin steht, dann ist der zettel wieder nix mehr wert.


    das ist das gleiche wie die gutachten zum thema xenonumbau.

  • kann doch nicht sein, das ist bestimmt gefälscht, bei dem 50cm Maß gibt es keine Tolleranz !!!


    [EDIT]: christian, warst ein wenig schneller, gebe dir vollkommen recht... genau wie bei dem xenon dingens ^^

    grüße Starslider


    2er 16V - *verkauft*

    Einmal editiert, zuletzt von Starslider ()

  • kg60


    wenn ichs eingescannt hab, stell ichs hier rein....


    @rest


    also bei uns wirkt dieser Wisch OHNE Probleme, außerdem kenne ich keinen, dem der Schnittlauch Gesetzestexte vorgelegt hat, obwohl eine Bescheinigung vom TÜV vorlag !
    Außerdem kann ich nur von hier sprechen. Und uns reicht dieser Wisch, obwohl wir doch ne Großstadt sind, allemal !


    Es kann jeder denken und glauben was er will und zu seinem TÜV oder Dekra gehen, messen lassen und dann wird er sehen was der Tüffer sagt bzw. was in dem Wisch steht ! Kostet € 15,50,- !


    Selbst wenn es eine Fälschung wäre, was es nicht ist, wäre es mir persönlich auch Wurscht, entweder es klappt oder es klappt nicht !
    Und bis jetzt hats immer gefunzt !!

  • dann führe ich dir mal die realität vor augen:


    wegen fehlendem linken spiegelglas und ein gerissenen rechten, sowie nicht eingetragener alupedalen, bekam ich heute drei punkte, plus bußgeld und ich durfte mein auto stehn lassen oder es vor ort umbauen (hab ja auch nen werkzeukoffer dabei) und es wieder von dort auch nur einen meter bewegen, wenn die mängel behoben sind.


    so sieht es leider in der realität aus.

  • boah christian das ist heftig... aber leider sind manche polizisten so drauf... und wenn manche polizisten dich mit zur dekra schleppen was sie bei uns schon einige mal gemacht haben biste mit dem wisch auch unten durch, weil die wissen was sache ist.. ist bei uns in karlsruhe so...

  • es mag ja sein, dass der schriebs beruhigt und erst mal besser als garnichts ist, wenn man angehalten wird, aber es steht halt in keinem gesetz und da würde micht interessieren worauf sich der prüfer bezieht, der geschrieben hat.


    ist sowieso komisch in deutschland, dass es gesetze gibt, aber sie jeder so auslegen kann wie er möchte.

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