Juristische Frage: BVG streikt in Berlin

  • Vorweg: Ich bin in Jura eine Null und deshalb interessiert mich das folgende um so mehr:
    Die folgenden Gedanken schwirren mir im Kopf herum:


    Jmd bezahlt 100€ für ein Monatsticket, im Gegenzug verpflichtet sich doch die BVG genau diesen Monat für die Fahrgastbeförderung dieses Kunden. 10 Tage wird nun durchweg gestreikt, es wird nicht für Ersatz gesorgt (wie z.B. bei der Bahn damals) - denn die 30min Notbusse decken nur 5% des Bedarfs ab


    Kann man die BVG verklagen? Bzw die BVG rechtlich dazu zu zwingen mir mein Monatsticket 10 Tage verlängern zu lassen?


    Ein normaler Streik findet doch im Rahmen von ein paar Stunden an ein paar Tagen statt. Dauert es länger muss doch bei so einem Fall wie der BVG (wo 3.te Schaden entstehen) für angemessenen Ersatz gesorgt werden (siehe DB Streik ---> SBahn und Züge fuhren ja trotzdem, nur halt unregelmäßig und wenn wie im Güterverkehr gar nicht, dann wurden Schadenersatzansprüche geltend gemacht)


    Bsp:
    Ein Arbeitnehmer wohnt in Ahrensfelde (Marzahn) und arbeitet am Hermanplatz bei Karstadt, ist ein Einzelhandelskaufmann und seit 6 monaten angestellt - verdient also nicht unbedingt soviel.
    Soll der jetzt 7 Werktage lang sich ein Taxi nehmen und muss es auch noch bezahlen? Das ist doch nichteinmal im Ansatz juristisch vertretbar und selbst wenn Karstad sagt "Bleiben sie zu Hause bis die BVG wieder fährt", wer bezahlt dann Karstadt den Schaden und wen verklagt Karstadt, kriegt der Arbeitnehmer weiterhin Lohn oder wird er gar entlassen...usw usw
    Und das ist nur ein pillepalle Bsp. Allein wieviel Leute im Mercedeswerk in Lichterfelde, bei Schering oder im City Ring arbeiten, wo überall Parkraumbewirtschaftung herrscht und alle so oder so normalerweise mit BVG anreisen... Ich spreche da von mehreren 10000 Arbeitsplätzen


    Weiß jmd wie es da ausschaut? Möchte nachher zur BVG Zentrale am Kleistpark fahren und für meine Freundin eine Verlängerung ihres Monattickets verlangen, aber wenn es juristisch keinen Sinn hat dann lass ich es


    PS: Ich habe nix gegen den Streik an sich, aber das mind. wäre es doch wenigstens die Monats/Jahreskarten Dauer um die die Streikdauer zu verlängern, oder?

  • höhere gewalt besagt ja, daß eine klage nichts bringt, weil es halt höhere gewalt.


    obwohl der begriff höhere gewalt in dem zusammenhang in meinem augen blödsinn ist.


    aber rein rechtlich hast du keine chance. außer vielleicht ne sammelklage oder so.

  • Quote

    Original von Scholz
    Kann man die BVG verklagen?


    Vergiss es! Höhere Gewalt


    Aber wenn es dich beruhigt...hab das selbe Problem hier in Köln :motz


    PS: Kannst ja mal bei Ver.di wegen deiner Ticketverlängerung nachhören :D

  • Das gleiche habe cih mir auch schon gedacht, wenn die Zeitung aufgrund sinnfreier Streiks wieder nur aus Vorder und Rückseite besteht. Der Preis bleibt gleich. Und dann steht dort, " ..bitten zu entschuldigen,..." Blabla.



    Und wenn ich es nicht entschuldigen möchte?
    Was wenn cih mal streike? Darf ich dann auch Rechnungen an die Personen sctellen, für die ich mich eigentlich eingeplant habe?

  • Habe eben von meinem WG Mitbewohner erfahren das ein Streik nichts mit "Höherer Gewalt zu tun" hat,
    höhere Gewalt soll laut seiner Aussage ein Sturm oder ein Bombenanschlag sein...


    Ich kann (oder besser ich will) mir beim besten Willen nicht vorstellen das das rechtens ist,
    ich meine 2-3 Tage ist schon grenzwertig, aber die BVG ist ja hier total lahmgelegt.
    Selbst die DB und S-Bahn war beim STreik vor 3 mon. 1000xmal kulanter in Sachen Schienenersatzverkehr bzw Notfahrplan (es fuhren immerhin alle 20min die Bahnen)

  • die BVG KOTZT MICH AN heute morgen wegen dem streik kommt anstatt alle 5min die U-bahn nur alle 30min ein Bus... der aber so voll war und direkt an der Bushaltestellt vorbei gefahren ist :motz


    Hab mich dann dazu entschlossen das Auto einer Freundin zu nehmen (hab ich gerade zur Reperatur da, oder soll ich lieber zum WIEDER beleben sagen.. :rolleyes: . odi und Heizi wissen ein Lied davon zu singen.. großes Grinsen .)
    naja, hab dann anstatt 18-20min 2STUNDEN gebraucht...gut, hat auch was damit zutun das 2-5 schneeflocken gefallen sind die meisten Berliner scheinbar Todesängst bei diesen "gefährlichen Verkehrverhältnissen" oberhalb von 20Km/h bekommen :-r :-r :-r :-r :-r ...
    und den Streik wollen die allen ernstes 10tage durchziehen...
    es fahren zwar noch die S-bahnen, aber die GDL will ja wieder ab Montag wieder streiken, dann ist echt Polen offen... :tock: :tock: :tock:



    höhere Gewalt ist Quatsch ,auch verklagen kannst du vergessen, denn im Prinzip kommst du überall hin, ist halt nur die frage des Aufwands.
    wie gesagt, RICHTIG Interessant wirds nur wenn echt die GDL streikt, dann stehen nämlich auch die S-bahnen und der Reginal verkehr.
    grenzt fast schon an Generalstreik, das wieder rum könnte man angreifen.


    werde morgen mal mein Prof fragen, der ist recht gut Juristisch bewandert...


    hier mal das "notfallnetz"
    http://217.9.46.158/grafik/Notnetz.PDF

  • Quote

    werde morgen mal mein Prof fragen, der ist recht gut Juristisch bewandert...


    da kannst du gott persönlich fragen, der kann auch nicht erfolgreich klagen.


    streik wird (leider) als höhere gewalt definiert und in den agb´s der bvg steht halt, das bei höherer gewalt kein anspruch jeglicher art besteht. punkt. fertig. worauf willst du dich da in einer klage beziehen?

  • Quote

    Original von christian


    da kannst du gott persönlich fragen, der kann auch nicht erfolgreich klagen.


    streik wird (leider) als höhere gewalt definiert und in den agb´s der bvg steht halt, das bei höherer gewalt kein anspruch jeglicher art besteht. punkt. fertig. worauf willst du dich da in einer klage beziehen?


    ...theorethissch könnteste aber glaube nen anspruch auf die nicht erbrachte teilleistung anmelden (10tage) ...


    Warum hat dann die Industrie erfolgreich die DB auf mehrere mill. verklagt wegen des Ausfalls beim Güterverkehr?
    Hat die BVG da Sonderstatus?
    Es geht nicht darum den Streik zu verklagen oder anzufechten, sondern um den Schaden der 3ter entstanden ist!!!

  • Quote

    Original von Scholz
    Warum hat dann die Industrie erfolgreich die DB auf mehrere mill. verklagt wegen des Ausfalls beim Güterverkehr?


    Güterverkehr ist aber auch was ganz anderes! Da sind ja richtige Verträge unterzeichnet worden, v.a. in Hinblick auf pünktliche Lieferungen.

  • Hmm aber was heisst denn richtige Verträge..
    es ist ja nur ein anderer Vertrag, wie du selber sagst in Sachen Lieferung oder Transportwege
    Aber wenn ich mir am Kiosk ein Eis kaufe, bezahle es im vorraus und stelle beim öffnen fest es ist nur ein halbes Eis in der Verpackung, dann habe ich rechtlich doch einen Anspuch gegen den Verkäufer oder den Hersteller!


    Ist doch wie bei Reisen, als die Fluglotsen und Piloten streikten mussten doch die Reiseunternehmen für Alternativen sorgen! Tui hat auch nicht gesagt, ja ist "höheres Gesetz" sind halt eure 700€ Reisekosten futsch

  • Quote

    Original von EtOK
    Scholz...sei nicht naiv!


    Bitte geh doch ins teletubbies forum, danke!


    Muss man das verstehen wenn man nur mal eine rechtliche Grundlage erfahren möchte?
    Ich meine wer von euch studiert hier Jura? Mein WG Mitbewohner ist mit der beste seines Jahrgangs und er sagte mir das ein Streik kein "höheres Gesetz" ist..deshalb macht mich das alles schon ein wenig stutzig.


    Ebenso ist diese radikale Streikform mir neu,
    will doch nur wissen ob man sein Monatsticket um die Tage des Streiks verlängern kann.

  • Quote

    Original von Scholz
    Mein WG Mitbewohner ist mit der beste seines Jahrgangs und er sagte mir das ein Streik kein "höheres Gesetz" ist..deshalb macht mich das alles schon ein wenig stutzig.


    Ebenso ist diese radikale Streikform mir neu,
    will doch nur wissen ob man sein Monatsticket um die Tage des Streiks verlängern kann.


    JUNGE LERN LESEN!!!! WIR REDEN HIER VON HÖHERER GEWALT!!!!


    Höheres Gesetz...ja nee is klar :lol :lol :lol :lol :lol :lol


  • zu deiner art, andere leute hier im forum ans bein zu pieseln sag ich mal nichts mehr... da kann man in letzter zeit auch einfach nichts mehr sagen..


    ABER: wenn dein wg-mitbewohner doch so nen super-ass ist, warum fragst du dann in einem pkw-forum nach informationen bezüglich jura?


    a) solltest du da vielleicht deinem wg-mitbewohner glauben
    b) in nem passenden forum fragen


    :?:

  • in welchem semester ist dein ass? hat er ein paar vorlesungen verpasst?


    ---


    Gibt es Schadenersatzansprüche für Inhaber von Zeitkarten?


    Nein. Besitzer von Jahres- oder Monatstickets bekommen ihr Geld auch nicht anteilig zurück. "Streik ist höhere Gewalt", betont BVG-Sprecherin Petra Reetz. Das gilt im Übrigen auch für Flug- und Bahntickets. Wer wegen des Streiks sein Flugzeug oder seinen Fernzug verpasst, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.


    ---


    alles andere nennt man kulanz aber einen anspruch hat man nicht.


  • Ist im 4 Sem. und hat sein Grundstudium in Rekordzeit geschafft


    Quote

    Streik
    Als Faustregel gilt: Sobald das Unternehmen einen Einfluss auf den Bereich des Streiks nehmen kann – wie zum Beispiel bei eigenen Angestellten, bei Angestellten den Leistungsträgerbetriebes (also auch z.B. bei Streik des Personals einer entsprechenden Fluggesellschaft), liegt nach deutschem Recht kein Fall der höheren Gewalt vor, da das Ereignis „keinen betrieblichen Zusammenhang“ aufweisen darf. Dies hat zur Folge, dass nicht § 651 j BGB, sondern § 651 e IV BGB anwendbar wäre, was auf die Abwicklung und die Zahlungspflichten Einfluss nimmt:


    ich blick da nicht durch


    ps:


    Quote


    Wenn Bus oder U-Bahn nicht fahren, muss der Kunde dies hinnehmen. Die Verkehrsbetriebe berufen sich bei Streiks auf höhere Gewalt. In Einzelfällen ist dieser Grundsatz aber strittig. So will die Verbraucherzentrale Berlin einen Musterprozess für Inhaber von Monats- und Jahreskarten anstrengen. Laut der Verbraucherzentrale handelt es sich bei Streiks nicht um höhere Gewalt, sondern um einen betriebsinternen Konflikt. Sie will erreichen, dass Kunden die Kosten für die Karten anteilig zurück erhalten.


    allerdings

    Quote

    Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?


    Ja. Kein Anspruch auf die Erstattung des Fahrpreises haben Kunden in Städten, wo es Verkehrsverbünde gibt. So etwa in Berlin. Dort werden zwar die Busse, Straßen- und U-Bahnen bestreikt. Die Regionalzüge und S-Bahnen fahren aber. Da die Tickets für sämtliche Verkehrsmittel gelten, haben die Kunden die Möglichkeit, auf die S- und Regionalbahnen umzusteigen. Wie er zu den Haltestellen kommt, ist laut Verbraucherzentrale Berlin seine Sache.


    Quelle: http://www.n24.de/news/newsitem_467480.html


    Somit hat sich das Thema erledigt, es sei denn die GDL streikt auch, sowie angekündigt. Dann steht die Sache doch zu meinen Gunsten :D

  • am rande, glückwunsch. rekordzeit mit super noten? oder nur der zeit wegen?


    ist dann aber auch die frage, weil die gdl ja nur einen kleinen teil der lokführer stellt und so nicht alles lahm liegt.


    gibt es denn schon ein rechtskräftiges urteil zu der "sammelklage"?

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