Hi,
wir haben heute bei meinem G2 das Supersport Gewindefahrwerk eingebaut und uns strikt an die Gutachten-Angaben gehalten. Wir haben auch die Restgewinde-Abstände eingehalten, die ja ziemlich heftig sind! 90mm etc...
Meiner ist jetzt zwar tiefer gekommen, allerdings noch nicht genug. Von der Radmitte bis zum Koti sinds noch 32cm [28,5cm sind erlaubt], Bodenfreiheit ist auch noch mehr als 8cm.
Kann man das trotzdem noch legal tieferdrehen oder muss in jedem Fall auch der Restgewindeabstand eingehalten werden?
(Ich möchte KEINE Meinungen zu Supersport allgemein)
 
		 
		
		
	
 ), bei der Fahrt wären es dann sogar atemberaubene 10mm tiefer!
 ), bei der Fahrt wären es dann sogar atemberaubene 10mm tiefer!   
   Hat dann bei mir den Abstand Kotflügel-radmitte eingetragen was im Gutachten stand 285mm. bin danach heim und habs auf 5cm Restgewinde gedreht (NZ-Motor
 Hat dann bei mir den Abstand Kotflügel-radmitte eingetragen was im Gutachten stand 285mm. bin danach heim und habs auf 5cm Restgewinde gedreht (NZ-Motor   ), so hats dann auch mit dem gutachten gestimmt. Bei mir hat der nichtmal danach gefragt wegen dem Restgewinde. Also am besten mal zum TÜVer fahren und fragen.
 ), so hats dann auch mit dem gutachten gestimmt. Bei mir hat der nichtmal danach gefragt wegen dem Restgewinde. Also am besten mal zum TÜVer fahren und fragen.


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