Was tun bei VR6 mit 1,8 (!!!) Liter Hubraum ?

  • Schön juten Tach,


    ich habe vor kurzem mein neues Projekt getüvt und alles eingetragen bekommen (Motor VR6-T, Fahrwerk, Auspuff, 6-Gang, Haldex, etc.), sogar schadstoffarm Euro 2.
    Also anschließend zum KVA und alles in die neuen Zulassungen einschreiben lassen.
    Da vorher ja 1,8 Liter Hubraum (normal G-Kat, 15,xx €) drin war und jetzt zwar 2,8 Liter, dafür aber Euro2 (7,xx €), hatte ich mit einer geringen Nachzahlung an KFZ-Steuern gerechnet.
    JETZT DER KNALLER:
    Ich bekam eine Gutschrift i.H.v. 90 Euro.
    Nach genauem lesen fand ich den Grund: Es wurde zwar die Umschlüsselung auf Euro 2 vorgenommen, der Hubraum aber nicht geändert.
    Somit fahre ich für das Finanzamt quasi einen VR6 mit 1,8 Litern Hubraum !!!


    Jetzt meine Überlegung: Wer hat den Fehler gemacht ?
    Das KVA bei der Übermittlung an das Finanzamt oder das Finanzamt bei der Eingabe in ihr System ? Wie ist da der Verfahrensablauf, weiß das jemand ?
    Weil - eigentlich wollte ich es ja gleich melden, aber andererseits - vielleicht bekommt´s ja nie einer mit...(?)


    Was meint ihr so ?


    MfG,
    Turbo

  • Hi! Hatte mal das gleiche Phenomen bei meinem Umbau von 1,3l U-Kat auf 1,8l 16V G-Kat. Nach dem Tüv habe ich mir den neuen Fahrzeugschein drucken lassen und dann kamm vom Finanzamt die Rechnung für einen 1,3l G-Kat Motor. Hab mich erst voll gefreut, dass die Deppen nicht lesen und schreiben können :tock:


    Nach ca 2 Jahren kamm dann die Ernüchterung: Rechnung 1,8l mit G-Kat und dazu noch die Differenz von den 2 Jahren nachzahlen :-r
    Da war ich nen schönen Batzen aufeinmal los :motz


    Also irgendwann merken die es und dann heißt es NACHZAHLEN

    Golf II umgebaut auf 16V PL   
    Tezet-Fächer, umgebaute Auslassnocke, 50er Ansaugbrücke, K&N, D3-Kat,
    G60-Bremsanlage, Felgen: RH-Classic's 7u. 8x15 mit 195/45R15,
    el. Recaro's mit Sitzheizung, original ZV mit FFB,
    eFH mit Komfortmodul vom Corrado, 30er Victor, Servo...


    Golf ist VERKAUFT

  • ich denke mal wenn es irgendwann irgendjemand merkt bist du dran.
    denek nicht daß der staat sich da anpieseln lässt, schließlich bist du vor dem losfahren ja auch dazu verpflichtet dich vom ordnungsgemäßen zustand des fahrzeugs zu überzeugen...
    denke mit den papieren isses nicht anders.
    Im streitfall wirst du wegen der gutschrift alleine schon dran sein da du ja genau weißt was du verbaut hast... und es ist ja logisch daß für nen liter mehr hubraum keine gutschrift fällig sein kann....


    sei am besten so ehrlich und melde dich mal bei der zulassungsstelle daß die alles weitere veranlassen...

  • ich denke auch, ich würds selbst melden, was bringts dir, wenn z.b. beim abmelden oder durch zufall jmd. drüber stolpert es bemerkt korregiert und du die nachzahlung von 5 jahren bekommst? denn sowas auch wenn der fehler bei denen liegt verjährt nicht so schnell. die holen sich dann ihr geld im nachinein, was auf die jahre sicher teuerweden kann, wenn sich das ansammelt... und bevor man noch ne anzeige oder sonstiges wg steuerbetruges an den hals bekommt, ne danke, ich würds lieber zahlen anstatt irgendwann die scheererein zu haben wg sowas... :motz

  • Ist ja kein Steuerbetrag, er hat nen Kat drin, er hat im Schein den richtigen Hubraum. Wenn das AMT nen Fehler macht und sich vertippt kann er nix dafür, wenn er einfach mehr überweist dann kommts ja wieder zurück.


    Und selbst wenn es zur Nachzahlung kommt, ich glaube die 80€ sind zu verkraften.


    Nachfragen kann man natürlich.



    SDi


  • Hier gilt die Meldepflicht.
    Sobald du den Fehler bemerkst musst du ihn melden, tust du das nicht ist es Vorsatz u. somit auch Steuerbetrug.


    Glaub mir ich weiss von was ich rede :zwinker:

  • bei mir ist mein 1,8er 16V ohne Kat auch in den Papieren eingetragen und umgeschlüsselt....Steuerbescheid kommt immer für einen 1,6er ohne Kat...


    Mir ehrlich gesagt auch Latte....schließlich hab ich das nicht verbockt.

  • habt ihr Glück....bei mir wars damals genau andersrum:
    HJSSystem in meinen kleinen 1.3Liter eingebaut:


    1.Bescheid: 1,3 Liter U-KAT Diesel
    ...angerufen, beschwert: "G-Kat, Benziner"


    2.Bescheid: 1,3 Liter G-KAT....Diesel (!)
    ...angerufen, beschwert...


    Mahnung erhalten auf 1. Bescheid
    ...angerufen, beschwert...


    am gleichen Tag Mahnung und 3. Bescheid bekommen:
    endlich 1,3 Liter benziner, G-Kat.

  • das finanzamtz kann doch aber nich davon ausgehen dass man bemerkt dass die felher machen! umgekehrt teilen die ja einem auch nich mit wenn man zuviel gezahlt hat! entweder man stößt selber drauf oder hat pech gehabt!
    würds nich melden! du hast ja schließlich alles korrekt gemacht!

  • Also. Du bist da nicht in der Meldepflicht! Du hast deinen Steuerbescheid bekommen und den Betrag überwiesen. Somit ist deine Schuld getan. Du warst beim TÜV und hast alles eintragen und ändern lassen. Und wieder hast du deine Pflichten getan. Niemand ist verpflichtet, Steuerbescheide zu überprüfen, denn dann wären die Damen und Herren im Finanzamt nämlich überflüssig -> was jetzt net weiter schlimm wäre! :lol


    Ich an deiner Stelle würde nix machen... weder nachzahlen noch sonst was... Du bist kein Steuerberater und damit hast du doch logischerweise auch keine Ahnung!

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen


    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen


    FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen

  • So jetzt wissen wir es hier im Gesetzbuch des KraftStg § 12/Abs. 4 stehts:


    4. wenn eine Steuerfestsetzung fehlerhaft ist, zur Beseitigung des Fehlers. §
    176 der Abgabenordnung ist hierbei entsprechend anzuwenden; dies gilt
    jedoch nur für Entrichtungszeiträume, die vor der Verkündung der
    maßgeblichen Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes liegen.
    Die Steuer wird vom Beginn des Entrichtungszeitraums an neu festgesetzt,
    in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wird, bei einer Erhöhung der
    Steuer jedoch frühestens vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem
    der Steuerbescheid erteilt wird,

  • das ist ja alles schön und gut, aber wenn man es nicht bemerkt hat hat man es eben nicht bemerkt! wie wollen die einem nachweissen dass man es evtl doch gemerkt hat? ich geh davon aus dass die leutz aufm amt ihre arbeit richtig machen und fertig! schliesslich wird die steuer per bankeinzug gemacht, sodass man das evtl. nicht immer im blick hat!


    ich bezahl die schliesslich (gezwungener maßen) dass die ihre arbeit richtig machen, dann überprüf ich das doch nicht noch extra! und wieso soll die privatperson wegen eines fehlers seitens des amtes belangt werden??


    ich glaube frauen sind da einfachzu ängstlich^^



    :wink

  • Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater steht jetzt fest, was ich mache: ersmal NIX.
    Da das Fahrzeug auf mein Geschäft läuft, gebe ich (nachdem ich diese kurz überflogen habe) sämtliche das Geschäftskonto betreffenden Unterlagen an diesen ab. Da das Finanzamt die Beträge selbst abbucht, sollten sie schon alles richtig gemacht haben, von dieser Rechtssicherheit kann ich m. M. erstmal ausgehen...
    Einen Vorsatz kann man mir kaum nachweisen, da ich meiner Sorgfaltspflicht voll nachgekommen bin. Somit muß ich, falls es wirklich mal jemandem auffallen sollte, nur den Betrag nachzahlen, den ich eh hätte zahlen müssen...


    MfG,
    Turbo

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