Cleane Türen

  • also ich habe auch türen ohne türgriffe bei mir dran. hab einfach einen mechanischen öffner gebaut der aus dem scheibengummi schaut. funktioniert genauso so wie ein stinknormaler türgriff.


    die notentriegelung muss nich so funktionieren das man das auto immer aufbekommt. wenn das auto abgeschlossen ist, dann ist es zu und darf doch nich von aussen noch zu öffnen sein.


    hab hinter meinem kennzeichen eine steckdose angebracht, falls mal die batterie ihren geist aufgibt, somit hab ich damit auch keinerlei probleme mehr.

  • Zitat

    Original von Olli
    Was man nicht alles für eine Scheisse hier im Forum lesen muss. :-r



    weißt du Olli es versuche hier ein paar leute herraus zufinden was man
    jetzt darf und was nicht oder wenigstens ein bishen klarheit hier reinzubekommen !!
    aber dann direkt so ausfallent zu werde das ist auch nicht der sicnn der sache oder !!jeder hier schreibt nur das was er vieleicht weiß oder gehört hat!!und wenn jeder von uns so ein alles wisse wäre wie du dann würde es das forum nicht geben und wir
    würden uns nicjht gegen seitig helfen !!! :-r :-r :-r :-r :-r

  • ich würde mal sagen, daß siehst du etwas falsch. denn das thema mit ohne türgriffen ist ewig alt und es hat sich in letzter zeit nicht geändert und es wird immer wieder das gleiche gefragt, wobei auch die suche dazu etliches bereit hält.


    manchmal wird dann der tonfall halt etwas direkter und der großteil schreibt halt auch nur, was er irgendwo mal über drei ecken gehört hat.


    wer er die sache mit grifffreien türen eintragen lassen kann (siehe seine signatur), dann wird er sich mit der thematik schon beschäftigt haben.


    ach so, nein ich kenne ihn nicht persönlich oder haben sonst nen anreiz hier was zu schreiben, aber manch sachen sind manchmal nur noch :tock:


  • Wat? Wer bist Du denn? Jemand gepfiffen??? 8o



    Dann sag Deinen Jungs mal, dass wenn sie es nicht genau wissen oder belegen können, sie lieber den Mund halten sollen.



    Es kann schliesslich nicht sein, dass ich sage es gibt keinen § das es verboten ist und einige sagen es sei verboten, können es aber nicht beweisen.
    Wenn alle Ihren Senf dazugeben was sie mal irgendwo gehört haben, dann können wir ja Motor-Talk 2 auf machen.


    Mein letztes Posting war nicht böse gemeint, nur habe ich keine Lust mehr mir den Mund fusselig zu sabbeln.


    Wer meint es sei verboten soll mir § nennen und ich nehme alles zurück.
    Wer das nicht kann, soll den Mund halten.

  • Wat? Wer bist Du denn? Jemand gepfiffen? 8o
    :lol :lol


    weißt kollege vieleicht gibt es wirklich keine § dafür aber
    glaube mir das ich schon bei vier prüfstelle war und nachgefragt habe und jeder sagt mir das gleiche !!und es ist nun mal so in Deutschland was die Grünen und die prüfer sagen ist halt gesetzt oder nicht!! :?:

  • Zitat

    Original von golf2-gt
    Wat? Wer bist Du denn? Jemand gepfiffen? 8o
    :lol :lol


    weißt kollege vieleicht gibt es wirklich keine § dafür aber
    glaube mir das ich schon bei vier prüfstelle war und nachgefragt habe und jeder sagt mir das gleiche !und es ist nun mal so in Deutschland was die Grünen und die prüfer sagen ist halt gesetzt oder nicht! :?:


    Falsch!!! Was in der StVZO steht ist Gesetz !!!!!


    Wen interessieren denn die in Grün? :zwinker:



    Dann komm doch zu mir zum eintragen. :zwinker:

  • Zitat

    Original von Olli
    Dann komm doch zu mir zum eintragen. :zwinker:


    Du wohnst so weit weg :-r



    Was mir noch nicht ganz klar ist ist die Sache mit der Notentrieglung. Die muss ab Bj. 98 vorhanden sein?


    Mein 4er ist nämlich leider EZ 4/99 und wenn dann wollte ich nur eine (elektrische) Notentrieglung in Form von einem Taster in der B-Säule.

  • christian, dann hätt ich wohl den passu "fast keinen" hinzufügen sollen. ich bin auch der meinung das nichts gegen eie eintragung spricht, aber ich habe keinen gefunden außer vielleicht bei olli der es eintragen würde, ohne jegliche notentriegelung oder sowas.


    die arbeitsanweisung bzw. das schreiben hab ich mir extra mal von nem prüfer rauskramen lassen. die beziehen sich auch nicht auf die stvzo sonder eher darauf, das es der tüv einfach nicht mehr macht (kann ja sein das es die dekra, gtü, küs oder sonstwer macht).


    ich kenne eher leute die ihre türen wieder auf normal umgebaut haben.


  • Zitat

    Es muß nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein , ausreichend viele
    Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug
    verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze
    verschoben werden, d.h. ein Entfernen der Griffe ist nicht vorgesehen.


    Das steht aber so niergends geschrieben, außer in dem TÜV Hinweis, oder?


    Meine zugelassene Alarmanlage verriegelt bei Zündung ein die Türen, da ist selbst bei einem Unfall die Tür nicht mit Griffen zu öffnen, da muss die Scheibe definitiv eingeschlagen werden, außer ich mache in meiner Bewusstlosigkeit die Zündung aus, weil die Türen erst dann wieder öffnen, aber dann kann ich in einem ja eh die Tür öffnen wenn ich noch Handlungsfähig bin.

  • Also es gibt in Deutschland genug Prüfer, die noch Türen ohne Griffe eintragen.


    Der TÜV-Nord und TÜV-Süd ist angewiesen, diese Eintragungen nicht mehr vorzunehmen. Ob es der Prüfer macht oder nicht, liegt jedoch in seinem Ermessen. Legal ist es trotzdem, da es keine Vorschriften dafür gibt.


    Im Osten trägt so etwas die DEKRA ein, im westen der TÜV-Nord oder TÜV-Süd. KÜS und GTÜ dürfen diese Eintragungen nicht vornehmen, da es dafür keine Gutachten gibt!!!



    Grund fürs Eintragungsverbot soll gewesen sein, dass es Eltern und Angehörige von unfallopfern gab, die nach enem Unfall oder Todesfall die Prüfstellen verklagt haben und der TÜV oder die Dekra keinen schlechten Ruf haben möchten. Daher hat man das seinen prüfern untersagt.


    Legal im Sinne der StVZO ist es aber immer noch. Moralisch halt nicht. Und da es eine Ermessenssache des AAS ist, gibt es halt welche die mit ruhigem Gewissen schlafen gehen können und andere halt weniger.

  • Sorry, aber ich muss es nochmal hochholen.


    Ich habe an DEKRA und TÜV folgende eMail geschickt und 2 absolut unterschiedliche Antworten bekommen :-r




    Die Antwort der DEKRA:




    Die Antwort vom TÜV :lol



    Ich habe ehrlichgesagt vom TÜV nicht viel erwartet, aber die Antwort ist dann doch etwas sehr sparsam ausgefallen, der TÜV hat von mir auch nochmal ne eMail zurück bekommen das er mir doch bitte sachlich begründen soll weshalb eine Eintragung nicht möglich ist.


    Da bin ich mal sehr gespannt was dabei rumkommt.


    Aber wem soll man denn dann bei so etwas noch glauben wenn selbst die Prüfstellen unterschiedlicher Meinung sind.

  • Zitat

    Original von vw-soller
    muss das dan auf da beifahrer seite auch so sein ?


    Natürlich. Hinten ebenfalls beim 4-türer, außer die vorderen Sitze sind klappbar.


    Die Tür muss über eine geänderte Öffnung von außen verfügen. Wenn die Tür dann noch per FB zu öffnen ist, dann erzähl das dem Prüfer lieber nicht. :zwinker:


    Für ihn zählt nur der "Andere Griff", welcher oft auch Notentriegelung genannt wird.

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