Nach Versand Scheinwerfer defekt

  • hab jemanden Klarglasscheinwerfer verkauft, und per gls versendet. einer der scheinwerfer wurde beim versand beschädigt. bekommt man das da irgendwie ersetzt von gls? an wen muss ich mich da genau wenden oder muss sich der empfänger irgendwo melden? hab sowas noch nie gehabt

  • ya also mir ist das auch mal passiert jedoch mit dhl und zum glück mit versicherung...weiß net obs bei dir versichert war....aba frag mal gls lieber persöhnlich! :wink

    Schön hier einpaar aus dem forum nen falsches bild von MIR haben und mich für den jeniegen halten der ein KOLLEGE von mir ist...aber na gut..melde mich leiber neu an weil mein name in den dreck gezogen wurde!


    MFG

  • Zitat


    Versicherung
    Jedes Paket ist in Höhe des Rechnungswertes, maximal bis 750,- € versichert, auf Wunsch können die Pakete auch höher versichert werden


    mit deinem einlieferungsbeleg zu gls gehen, den rest erklären die dir dann.

  • Bei Post ist es so:


    Der Empfänger muss das Paket KOMPLETT mit Ware und VErpackung (auch innen) angeben. Das wird eingeschickt und diese Stelle beurteilt dann, ob es falsch verpackt war, Lieferbeschädigung...usw...
    Und der Empfänger muss das auch dann "melden"!

  • alles klar, danke


    :edit

    Zitat

    ...und diese Stelle beurteilt dann, ob es falsch verpackt war, Lieferbeschädigung....


    na dann kann ich mir schon denken was bei raus kommt

  • Zitat

    Original von Xavie
    alles klar, danke


    :edit


    na dann kann ich mir schon denken was bei raus kommt


    na das haben seh aber nich schön eingepackt, das mußte ja zerbrechen
    @xavie :dein päckchen hat unser briefbombenbringer in nen kleinen briefkasten gepresst !

  • ist wohl kein glas kaputt sondern ein halter vom scheinwerfer zur halteplatte


    Zitat

    @xavie :dein päckchen hat unser briefbombenbringer in nen kleinen briefkasten gepresst !


    ich hoffe der kasten hat es überlebt :zwinker:

  • Hi,


    da wirst wohl keine Chance haben. Die werden immer sagen, dass es falsch verpackt war und da das Paket ja ohne Transportschaden angenommen wurde und von außen bestimmt keine Schäden waren, ... Pech gehabt. :(

  • versandbedingungen von gls gelesen ??? das paket muss ne belastung von 50 kg standhalten und nen sturz aus 80 cm höhe... ohne das was kaputt geht... wenn doch war es laut den versandbedingungen schlecht verpackt

  • Zitat

    Original von Svenie1978
    versandbedingungen von gls gelesen ??? das paket muss ne belastung von 50 kg standhalten und nen sturz aus 80 cm höhe... ohne das was kaputt geht... wenn doch war es laut den versandbedingungen schlecht verpackt


    toll :-r :-r :-r :-r ausserdem muss auch noch nen laster drüber fahren können, ohne das sich der karton verbiegt :lol :lol
    man kriegt solche sachen auch erst mit wenns schon zu spät ist... die bedingungen mein ich

  • @Xavie
    Klär mit dem der die SW gekauft hat ab das der die noch mehr verpackt also mit Styro kugeln :zwinker: das muss dann ausreichen :zwinker: Lasst euch net abwimmeln und besteht auf begleichung !!
    War über 10 Jahre in der Paketbranche das klappt :zwinker:


    @frip
    Ausstellfenster in Originalkarton??
    Wenn ja einfach nen Hinweis VORSICHT GLAS das reicht dann aus !!
    Wenn die das dann kaputtkriegen müssen die zahlen aufgrund des hinweises!!


    nochmal Xavie
    Sag dem Käufer der soll auch so nen Hinweis draufmalen :zwinker: :zwinker: :zwinker:

  • probieren würde ich es auf jeden fall..


    aber diese erklärung hab ich vom geschäftsstellen leiter bekommen weil ein von mir per gls verpacker spiegel kaputt ankam... tja und bei mir isset nix geworden mit bezahlt kriegen

  • Zitat

    Mh... das ist nicht ganz richtig! Nach geltendem Recht trägt der Käufer das Versandrisiko. Daher muss der auch angeben ob versichert werden soll oder nicht!


    genauso ähnlich haben die mir das im versandshop von gls auch erklärt

  • Das ist alles ein leidiges Thema - also als Käufer ist man verpflichtet für einen sicheren Versand zu sorgen - daher wie gesagt auch die Versicherung.


    Ist ein Paket beschädigt muss der Käufer es direkt bei Erhalt dem Auslieferer beanstanden.


    Hat das Paket keine äußeren Beschädigungen, muss sich der Käufer nach begutachtung der Verpackung (um zu kontrollieren dass der Verkäußer nicht grob fahrlässig verpackt hat) an das Versandunternehmen wenden und versuchen aufgrund der Versicherung seine Ansprüche geltend zu machen!

  • wie soll ich bitte als käufer für einen sicheren versand sorgen???
    das muss ja wohl der machen,der das packet verpackt!


    hab bei gls am freitag angerufen und wenn die zu mir sagen,dass das versender sache ist,dann ist das nun mal so!


    find ich echt klasse,dass sich der xavie nun nicht mehr meldet!
    als es ums verkaufen ging hat er sich immer sofort gemeldet,jetzt nicht mehr!!!!
    komisch :?:
    ist als verkäufer absolut zu empfehlen :arsch: :arsch:

    Golf 2 G60, ex Fire & Ice, jetzt in Kirschrot, beige Leder und mit a bisle Chrom :zwinker:

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas ()

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