14.9.08 GTI Treffen plochingen

  • Zitat

    Original von DoktorG60


    och jo - war im November - is abgeschrieben was bringt mir das mich da Monate lang drüber aufzuregen !



    Bei mir waren Fehler im Gutachten.War gestern beim Anwalt Gegenklage geht raus.Das der rest wo Dicke Fresse hatte sie werden was unternehmen und machen nix das sie alles Schisser

  • Zitat

    Original von Godfather-toth



    Bei mir waren Fehler im Gutachten.War gestern beim Anwalt Gegenklage geht raus.Das der rest wo Dicke Fresse hatte sie werden was unternehmen und machen nix das sie alles Schisser



    Wenns bei mir nur wegen der Bodenfreiheit ginge hätte ich auch einspruch eingelegt ! Weils laut der STVZO keine Mindestbodenfreiheit gibt - obwohl ich mir nicht sicher bin ob ich da durch käme !


    Aber da ich ja unzureichende Federvorspannung hatte denke ich würde ich da auch nicht wegkommen von den 3 Punkten und der Strafe


    Aber Fehler sind auch vorhanden - die Schreiben nämlich meine Federn wären im verschränktem zustand lose --- völliger Quatsch - dies wurde garnicht geprüft meine beiden Achsen waren frei in der luft - wenn die feder im verschräntem Zustand lose wäre - wäre mein Golf doch garnicht fahrbar dann müsste die Kolbenstange des Stoßdämpfers unten Aufliegen und mein Auto wäre nichtmal mehr Rollbar

  • Zitat

    Original von Godfather-toth
    Und genau deswegen unternimmt man was und kuscht nicht


    Tja das aber meine Federn nicht auszureichende Vorspannung hatten ist nicht zu wiederlegen !


    Sehe also hier kein Grund hier zu klagen - wo ich so oder so keine Aussicht sehe meine Punkte oder Strafe nicht zu bekommen und das nur nochmehr Geld kost !


    Mit Kuschen hat das nix zutun - ich habe ja auch nicht groß getöst hier zu klagen - ich sehe da kein gelingen - es gibtja Bilder die Beweisen das keine ausreichende Federvorspannung da war - wies nun gemessen nun festegestellt wurde ist ja eigendlich Egal - weil der Prüfer muss aussagen - und wenn der sagt das eine nicht ausreichende Federvorspannung nicht zulässig ist - wer hat da wohl verloren !!??


    Und wegen der Mindestbodenfreiheit - konnte mir bis heute keiner beantworten wie sowas vor Gericht läuft !
    Fakt ist es gibt laut Stvzo keine - aber zur abnahme eines Fahrwerks wird das TÜVmerkblatt zurate gezogen !



    Im Endeffekt - wenn ich verliere - für das Geld kann ich mir auch ein Luftfahrwerk kaufen - is in meinen Augen Sinnvoller


    Ich weisja selbst das die Federvorspannung sein muss - obwohl ich selbst sehe das bei einem Gewindefahrwerk nicht so übel wie bei einem normalen Fahrwerk - konnte nicht noch NIE festellen das sich eine Feder anderweitig verklemmt hat - durch die Teller oben und unten rastets immer wieder dort ein



    Ich möchte auch nicht das dies ein Rattenschwanz hinterher zieht und eventuell mein Prüfer noch dort hinmuss

  • Dafür gibt es Rechtschutz :zwinker:


    Bei mir sind etliche Punkte wo ich nachweisen kann das es zulässig ist.Außerdem sind paar Widersprüche im Gutachten der Dekra.


    Was hab ich den zu verlieren ??? Nichts :-z


    Man muß sich nicht alles gefallen lassen weil es immer mehr sonst ausarten wird

  • Leute, wenn ihr etwas erreichen wollt, dann müßt ihr geziehlt rechtlich gegen die Polizisten vorgehen - wer zieht eure Autos raus? Die Polizei, kein TÜV oder Dekra-Mensch...
    Macht diesen Leuten Druck, damit sie beim nächsten mal eine Erinnerung an die Ergebnisse vom letzten Mal haben ;)

  • Zitat

    Original von FRank-GTI
    Leute, wenn ihr etwas erreichen wollt, dann müßt ihr geziehlt rechtlich gegen die Polizisten vorgehen - wer zieht eure Autos raus? Die Polizei, kein TÜV oder Dekra-Mensch...
    Macht diesen Leuten Druck, damit sie beim nächsten mal eine Erinnerung an die Ergebnisse vom letzten Mal haben ;)


    Verstehe ich auch nicht was du da jetzt gegen die Polizei machen willst...Die haben doch nichts gemacht ausser die Leute zur Dekra begleitet :wink
    Die Dekra ist doch der Verein wo die Autos bemängelt.
    Und wer die Idee zu der Razia hatte ist ja mal völlig egal,ist ja nicht verboten autos zu kontrollieren.Nur "flasche" nicht korrekt Gutachten hat die Dekra unterschriebn und somit müssen die dafür zur rechenschaft gezogen werden.


    Wenn die Polizei bei dir daheim Drogen findet und du von Richter verklagt wirst,dann fechtest du ja auch nicht an das die Polizei bei dir war,sondern das Urteil des Anwalts!!! :wink


  • Die rechtschutz zahlt auch nicht alles !


    Aber in einem Punkt hast Recht - sind alles Verbrecher :D


    Warum sollte man aber dem Polizisten an den Karren fahren !? Der hatja nix gemacht wie seine Pflicht !


    Obwohl ich sagen muss wenn die Untersuchung nicht unterbrochen worden wäre (durch die Messung meiner Tiefe) und zur Dekra geleitet worden wäre - hätte es eine Dienstaufsichtbeschwerde gegeben - weil mit der Arroganz u. Frechheit mit der man auf der B10 behandelt wurde war schon unter aller Kanone !

  • Zitat

    Wenn die Polizei bei dir daheim Drogen findet und du von Richter verklagt wirst,dann fechtest du ja auch nicht an das die Polizei bei dir war,sondern das Urteil des Anwalts!


    Ja, wenn. :D
    Aber schön, daß du Drogen und Tuning in gleichem Stellenwert siehst. :-i



    Zitat

    Warum sollte man aber dem Polizisten an den Karren fahren !? Der hatja nix gemacht wie seine Pflicht !


    Na was beschwert ihr euch denn? :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol

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