14.9.08 GTI Treffen plochingen

  • Zitat

    Warum sollte man aber dem Polizisten an den Karren fahren !? Der hatja nix gemacht wie seine Pflicht !


    Na was beschwert ihr euch denn? :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol[/quote]


    naja war etwas Falsch ausgedrückt - gegen " normale " Kontrollen hab ich nix - aber das war schon Hammer -
    und die Dekra hatte "TAG der Offenen" Tür

  • Zitat

    Original von DoktorG60


    Na was beschwert ihr euch denn? :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol


    naja war etwas Falsch ausgedrückt - gegen " normale " Kontrollen hab ich nix - aber das war schon Hammer -
    und die Dekra hatte "TAG der Offenen" Tür[/quote]



    Ja aber selbst das ist alles nicht schlimm...die machen Ihren Job!!!Jeder der an seinem Auto was gemacht hat was nicht erlaubt ist weiß das und wenn mann dan gefickt wird muß man dazu stehen.
    Das was aber absolut nicht geht sind Sachen die einfach nicht korrekt sind und dagegen muß man angehen.

  • Zitat

    Original von Godfather-toth
    Wenn man ein Fzg.kontrolliert als Bsp.meines und der Fahrer hat Eintragungen 3 Seiten voll dann kann man als Bulle davon ausgehen das da alles legal eingetragen ist


    Und dann nicht so eine Show abziehen muß


    Ja also dann hast du ja nichts zu befürchten,er macht seinen Job,findet nichts und du fährst lachen davon weil du in gefickt hast :D alles wunderbar


    Wenn er aber sachen ankreidet wo eingetragen sind ihm aber nicht passen,macht er seinen Job nicht nicht korrekt und das kann nicht sein

  • Zitat

    Original von Godfather-toth
    Wenn man ein Fzg.kontrolliert als Bsp.meines und der Fahrer hat Eintragungen 3 Seiten voll dann kann man als Bulle davon ausgehen das da alles legal eingetragen ist


    Und dann nicht so eine Show abziehen muß



    Hab ich auch und !!?? Alles Eingetragen heißt nicht immer Legal !


    Sie sagten ja mein Golf ist zutief ! Aber Manipulation konnte er mir nicht vorwerfen :D weil nämlich kein restgewinde usw. eingetragen ist und er mir nicht Beweisen kann wie ich bei der Eintragung vorgefahren bin ! Und ich war so auf dem Tüv !

  • Zitat

    Original von DoktorG60


    Warum sollte man aber dem Polizisten an den Karren fahren !? Der hatja nix gemacht wie seine Pflicht !


    Was hätte denn der von der Dekra machen sollen? "Nö, den mach ich jetzt nicht, der ist mir zu tief." ? :wink
    Wäre ja, als wenn ein Polizist sagt, "Den verfolg ich jetzt aber nicht, der ist mir zu schnell..." :lol

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    Zitat:
    Original von TPunkt
    Gar nicht, ist ja Illegal



    War Dumm ausgedrückt !


    ich würde sagen es kommt einer mit 3 Seiten - schautja alles gut aus - aber ein Polizist wird so nicht unbdeingt illegales finden (auser das man sagt zutief) - und ich meine das jetzt so kommt einer mit einem Luftfahrwerk - ist aber Eingtragen - und hat die Federwegsbegrenzer nicht drin (notlauffunktion) ist dies ja eigendlich schon nicht Legal - ob das ein normaler Polizist so festellen kann weis ich nicht aber ein Sachverständiger schon (obwohl ich mir da auch nicht ganz sicher bin)



    Leider sind ja viele Sachverständiger sich schon nicht einig was Legal oder nicht Legal ist


    Hier in Plochingen wurde ein Fahrzeug mit 80mm Bodenfreiheit bemessen an Fahrzeugfesten teilen - auf den Hinweis TÜVmerkblatt 751 (laut dekramann) - da steht aber was von 110 mm -


    Ein Prüfer hatmal zumir gesagt - dies ist eine Richtlinie KEIN Gesetz - da sollte Wortwörtlich drinstehn SOLLTE 110 mm betragen - nicht muss ! Was mir auch klar ist Richtlinie ist wie ne Richtgeschwindigkeit - ich sollte muss aber keine 130 fahren
    Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von DoktorG60 am 18.12.2008 20:

  • Schön gesagt. Aber Du sagst es schon, es sind sich nicht alle einig. -Ermessensspielraum- Wenn der Prüfer meint, das sein nicht richtig mit den 80mm, ist das sein Ermessenspielraum, dann muss er das auch vorm Richter vertreten ganz klar.
    Aber Du sagst es, Begrenzer nicht drin, Verstoss gegen das Gutachten, Illegal, Stimmt.
    EGAL ob da noch 80mm sind oder nicht...

  • Zitat

    Original von TPunkt
    Schön gesagt. Aber Du sagst es schon, es sind sich nicht alle einig. -Ermessensspielraum- Wenn der Prüfer meint, das sein nicht richtig mit den 80mm, ist das sein Ermessenspielraum, dann muss er das auch vorm Richter vertreten ganz klar.
    Aber Du sagst es, Begrenzer nicht drin, Verstoss gegen das Gutachten, Illegal, Stimmt.
    EGAL ob da noch 80mm sind oder nicht...


    Genau das ist doch aber das Proplem - wiso kann einer sagen das ist in Ordnung und ein ander sagt das geht nicht !


    Der Dekramann in Plochingen hat zumir gesagt er muss mein Fahrzeug Prüfen - und so begutachten wie laut RICHTLINIE -


    Was ist nun eine Richtlinie - !!?? Dann ist mein Auto nicht zutief - weil ich muss mich nicht daran halten !


    Er meinte auch es wären Kratzspuren am Golf unten an den 2 Befestigungspunkten von der Vorderachse Links und Rechts - das wäre ein Indiz !
    Ist ein Geländewagen auch zutief wenn er Kratzspuren am Unterboden hat ? ! In meinen Augen eine Haltlose Aussage !


    Wenn man ein Golf Tieferlegt mit ein paar 16 Zoll Felgen mit 110 mmm Bodenfreiheit schaut das Scheiße aus :( und genau das hat der Dekraprüfer in Plochingen gesagt - " Schaut jetzt nichtmehr sogut aus "


    Ich habe mein Alltagsgolf eine Woche nach Plochingen eine Gewindefahrwerk verbaut - und laut Gutachten auf das Tiefste mas laut Gutachten gestellt ! Und ganz normal Eintragen lassen !
    Ich habe eine Bodenfreiheit von 70 mm gemessen mit Sereinbereifung -


    Da fällt mir nix ein



    Was mich auch verwundert von Bundesland zu Bundesland scheint es unterschiede zu geben


    Bei uns schaut die Polizei nur auf Lichtaustrittskante und eben das mas (wens eingtragen ist ) Retsgweinde oder Bördelkante zu radmitte

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