üble Sache  
 
									
		Auto verkauft jetzt Motorschaden...rechtliches
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			Mal davon ab, war der Zeuge beim Kauf nicht sein Vatter? Das zählt doch nix, da er "befangen" ist. 
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			Na klar zählt das. Zeuge ist Zeuge. Die Glaubwürdigkeit leidet halt. Rein Rechtlich zählt die Aussage des Zeugen, da aber am Ende der Richter entscheidet KANN es passieren, daß DER das so nicht glaubt (wird er aber nicht offen sagen). Der Richter kann sein Urteil ja auf x Gründe zurück führen. 
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			Ich ziehs zurück, hast recht. Hab mich grad mal belesen. Irgendwie war mir so. 
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			Da du keine Rechtsschutzversicherung hast wird es wohl etwas ungemütlich. Ich für meinen Teil würde mich da entspannt zurücklehnen, aber dazu gehört in deiner Situation schon etwas mehr Coolness. Rechtlich sieht es für ihn mager aus... 
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			ZitatAlles anzeigenOriginal von Eddi_Controletti wäre ich der Gegner, ich würde mir die Hände reiben  Grüße  Warum? 
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			Weil er wissen würde worauf spekuliert wird und könnte sich drauf vorbereiten. 
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			weil er dann die strategie, bzw die dinge kennt um die sein gegener sich gedanken macht um die justiz von seiner version zu überzeugen... 
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			ZitatOriginal von Danilo 
 Da du keine Rechtsschutzversicherung hast wird es wohl etwas ungemütlich. Ich für meinen Teil würde mich da entspannt zurücklehnen, aber dazu gehört in deiner Situation schon etwas mehr Coolness. Rechtlich sieht es für ihn mager aus...zahlt bei sowas die verkehrsrechtschutz?? bist doch da im thema oder?? 
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			ich drück dir die daumen das du dem miesepeter eins vorn latz knallst  
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			ZitatOriginal von ElBarto zahlt bei sowas die verkehrsrechtschutz? bist doch da im thema oder? Hat mit Verkehrsdelikten nix zu tun. Privatrechtschutz wenn. 
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			ZitatHat mit Verkehrsdelikten nix zu tun. Privatrechtschutz wenn. 
 Soweit ich weiß ist es dann Verkehrsrechtschutz wenn es um etwas am Auto geht. Laut meiner Versicherung heißt es selbst wenn ich bei eBay was für's Auto kaufe haftet die Verkehrsrechtschutz.Und bei sowas wie nem Autoverkauf sowieso. 
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			Da müste man halt mal nachfragen wenn man eine Verkehrsrechtsschutz hat. 
 Ich bezahle zwar grundsätzlich viel zu viel....für Versicherungen... aber ich bin auch gerne auf der sicheren Seite 
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			Zitat
 Soweit ich weiß ist es dann Verkehrsrechtschutz wenn es um etwas am Auto geht. Laut meiner Versicherung heißt es selbst wenn ich bei eBay was für's Auto kaufe haftet die Verkehrsrechtschutz.Und bei sowas wie nem Autoverkauf sowieso da sage ich mal klares nö. 
 ADAC verkehrsrechtschutz zahlt nicht, weil es nichts mit verkehrsrecht zu tun hat. wäre privatrecht, weil es ein normaler kauf ist. und kauf bzw. strafrecht fallen nunmal nicht unter verkehrsrecht. und bei anderen versicherungen wird es ähnlich wenn nicht sogar genau so sein.
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			Streitigkeiten rund um Fahrzeugkauf- und -verkauf zahlt eine VERKEHRS-Rechtsschutz. Mit Strafrecht hat das nichts zu tun... Hier mal auf die Schnelle ein Beispiel: http://www.arag.de/de/produkte/rs/vk/ 
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			alles schreib ich hier sicher nicht  ich unternehme momentan so einiges um mich sollte es zu einer verhandlung kommen so gut es geht verteidigen zu können. auch wenn ich nicht gerade viel zeit habe. der vorbesitzer wird auch kontaktiert... 
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			ZitatStreitigkeiten rund um Fahrzeugkauf- und -verkauf zahlt eine VERKEHRS-Rechtsschutz. Mit Strafrecht hat das nichts zu tun... cool! dann habe sie das geändert. auch beim ADAC, sieh an. 2001/2002 war das leider noch nicht so  
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			"AUSGEZEICHNET"  
 Danke
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			barto? was is ausgezeichnet? 
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