Grillspoiler Golf II

  • Hi und Hallo in diesem Forum!
    Nachdem die Suche nichts ergeben hatte, wie auch schon zuvor Google und etliche andere, dachte ich mir, daß mir hier jemand vielleicht meine Frage beantworten kann.


    Bei manchen Golf II sehe ich zum oberen Grillspoiler noch zusätzlich unten ein, so wie beim Jetta II eigentlich.
    So wie bei dem Golf unten zum Beispiel...
    Nur hab ich einen solchen bisher noch nie zu kaufen gesehen.


    Daher die Frage, sind das Eigenbauten oder kann man die kaufen?


    HeLL2000

  • Herzlich Willkommen im Forum!


    Du hast Dir die Frage schon selbst beantwortet!


    Die Leiste ist vom Jetta 2...!


    VW Golf 2 VR6, mit Bügel, Bi-Xenon, Klima, Tempomat, beigem Recaro Leder, 17" LeMans, Happich Ausstellfenster, Heckscheibe ohne Heizdrähte, Golf 3 Brett, usw...


    Audi RS5,


    VW Golf 2 Edition One, 2x Audi A4 B5, usw.


    www.zinno.de

  • Meine Güte, das war ja schnell!!


    Dann schließt sich aber gleich die Frage an, wie bekommt man das eingetragen?
    Brauch man dafür ne Einzelabnahme?
    Will mir son Teil dann nämlich beizeiten auch mal montieren...


    Schon mal allerherzlichsten Dank! Echt genial!


    :wink HeLL2000

  • Also ich glaub du bist der erste der das Eintragen will... :tock:
    Ist doch ein org. VW Teil-das brauchst nicht eintragen...außerdem wem fällt das schon auf? (Außer Schraubern?)


    Gruß

  • eingetragen werden müste es schon, weil es in verbindung mit einem grillspoiler doch schon nen stück an lichtaustrittsfläche abdeckt. wenn du andere sachen eintragen läst, lass es einfach mit machen, aber nur wegen der leiste zum tüv ist unsinnig, denn so genau kucken die grünen auch nicht hin, stilllegen, denke ich, werden se deswegen auch nicht und is ja auch schnell wieder getauscht. natürlich kannste auch pech haben mit den grünen, dann aber denke ich maximal austauschen und wieder vorführen.

  • Also nur weil es ein "Originalteil" ist das noch lange kein Freifahrtsschein! :(
    Es ist zwar ein Originalteil aber vom Jetta und nicht vom Golf und damit ist eine technische Änderungen, die rein theoretisch eingetragen werden müßte. Nimmt es der Prüfer jetz genau müßte er sogar die neuen Lichtverhältnisse messen usw.... und so ein Lichtgutachten kostet wohl teuer Geld.
    Ich hab bei mir auch die Jettaleiste verbaut und bin denn so zur Dekra und habe einfach meinen Grill ohne Emblem eintragen lassen, auch wenn da nicht direkt was von der anderen Leiste steht, denke ich mal ich bin so fein raus! :D

  • Klar ist es kein Freifahrtsschein! :-k
    So wars ja auch nicht gemeint... :wink
    Trage es ein wenn du sowieso was anderes einträgst...aber selbst da kannst du am Ende Pech haben. Ansonsten würde ich es lassen!


    Gruß

  • Zitat

    Original von Robbyrob
    Also nur weil es ein "Originalteil" ist das noch lange kein Freifahrtsschein! :(
    Es ist zwar ein Originalteil aber vom Jetta und nicht vom Golf und damit ist eine technische Änderungen, die rein theoretisch eingetragen werden müßte. Nimmt es der Prüfer jetz genau müßte er sogar die neuen Lichtverhältnisse messen usw.... und so ein Lichtgutachten kostet wohl teuer Geld.
    Ich hab bei mir auch die Jettaleiste verbaut und bin denn so zur Dekra und habe einfach meinen Grill ohne Emblem eintragen lassen, auch wenn da nicht direkt was von der anderen Leiste steht, denke ich mal ich bin so fein raus! :D


    sag mir doch mal den Typ vom Jetta, der Golf hat 19E! Und jetzt vergleich mal mit dem Jetta ;) das Teil steh in der ABE für den Typ 19E :D

  • Ich hab die auch dran und bin ohne Probleme durch den Tüv damit gekommen! Hat er glaub ich auch nicht bemerkt, das die dran war, aber egal. Die untere Leiste beeinflusst auch nicht das Licht, da die Lichtaustrittskante fast in der Mitte des Scheinwerfers liegt.

    Golf MK III 1.8i :wink
    Gewinde, Remus ab Kat, Klarglas & nette Felgen :D

    Einmal editiert, zuletzt von Cupdriver ()

  • @ HeLL2000


    Seh ich da mein Auto?! Müsste meiner sein ... ;)
    Es verirren sich als doch noch Leute auf die Seite vom OLI. :D


    An der Jetta-Leiste habe ich damals nichts gemacht. Aber da käm wohl eh nichts gescheites dabei raus ausser dass es dir evtl die leiste verbiegt, wenn du allzuviel wegfeilst und sie nachher in den Grill klipst. Den Grill kann man ja ohne Probleme vorsichtig und Stück für Stück bearbeiten.


    Zwecks der Eintragung wurde ja schon alles gesagt!

  • ...prinzipiell gesehen muß alles was nicht der STVZO entspricht und es dazu kein Gutachten/ABE/weißderGeier im Schein geändert werden. Und es gibt immer einen gewissen Ermessensspielraum, egal ob Zubehörteile oder Reparaturen. Solange das alles 'gut und legal' aussieht und nicht wie 'drangeschissenundfällinnernächstenkurveab' aussieht (es gibt Leute die kleben ihre Spoiler mit billigem doppelseitigem Klebeband an!!!!!) sollte das keine Probleme machen.

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