14.9.08 GTI Treffen plochingen

  • Zitat

    Original von benlow
    @Csaba: find ich gut das Du das durchziehst! Wir sollten normalerweise alle einen Brief aufsetzen mit einer höchst offiziellen Beschwerde! Das geht so nicht! An jedem anderen Tag wärst du mit einem Mängelbericht, wenn überhaupt, davon gekommen!


    War ein Motorradpolizist namens Herr Schwabenland dabei?


    Bei mur war es ein Motorrad Bulle.Hatte Glatze keine Ahnung wie der hieß.Aber diese Unterstellungen von dem voll die Frechheit

  • versucht es mal bei der nächsten kontrolle mit dem zettel was zu erreichen......einzigste was jemnd damit erreicht das die noch genauer gucken und dich mal ewig warten lassen usw.....


    hatte ich früher auch probiert....



    problem is halt das bei den meisten auto zu tief war ..kein reflektoren dran waren usw....und damit is des auto SO zu geprüft worden und damit unzulässig...denke mal des is jemand klar wo dann sein gewinde runterschraubt das er mal irgendwann früher oder später mit konzequenzen rechnen muss...is einfach so.


    nur reicht halt ne mängelkarte da ja alles funktioniert und ned gleich mit zur dekra nehmen.


    aber die leut mit lasierten rüllis usw.....gleich aus dem verkehr ziehn

  • jeder polizist, der sich unsachgemäß in einer kontrolle verhält, bekommt von mir eine dienstaufsichtsbeschwerde, was ich denen vor ort auch deutlich mitteile.


    ich habe ja nichts gegen eine kontrolle, so lange sie niveauvoll und sachlich durchgeführt wird, egal ob was gefunden wird oder nicht, aber ich lasse mich mit sicherheit nicht von oben herab oder in einem ton behandeln, der unter aller sau ist.

  • Zitat

    Original von Playboy51
    Nicht nur die Überschrift lesen :tock:


    führst du selbstgespräche oder kannst du nicht lesen und verstehen ?? :-r
    dort steht klipp und klar :


    Wenn das Fahrzeug erhebliche technische mängel aufweist kann die Polizei nach rücksprache mit der zuständigen Behörde lediglich den Betrieb des Fahrzeuges kurzzeitig untersagen.


    Genau das setze ich mit einer stillegung gleich und genau das ist gemacht worden.
    Ansonsten geht es in dem wisch um die beschlagnahmung von Fahrzeugen.

  • Mir wurde dieses Jahr der Golf stillgelegt weil er wohl zu tief war, der Polizist hat sich mit der Dienststelle in Verbindung gesetzt ob er meine Nummernschilder einbehalten darf, nach eingehender Prüfung durfte er das!


    Die Auspuffanlage war nicht eingetragen, okay mein Pech, aber es ist eine Hartmann, leise wie original, da zu dem Zeitpunkt NEU! Ihm war sie aber zu laut...! Mir wurde das Gutachten nicht mitgegeben als ich sie gekauft habe aber da Hartmann pleite war ist das nicht sooo leicht gewesen dieses zu beschaffen...okay hat er eingesehen da er die Firma kannte...


    Naja dann hat er was anderes gesucht...


    7,5cm Bodenfreiheit (zwischen Boden und Auspuff!!!) hat er dann bemängelt und weg waren die Schilder!


    Nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einem Brief meines Anwalts durfte ich mir die Schilder aufm Landratsamt wieder holen..hat mich alles nix gekostet, hab nicht mal mehr eine Strafe oder Punkte bekommen!


    Ich durfte, wie Ihr, das Auto zum Abschleppunternehmen fahren (nix TÜV oder Dekra) und von da aus hat mich mein Kumpel mit seinem Abschlepper geholt!


    Die Moral der Geschicht?


    Beschwerde lohnt!


  • Wollte ja nur helfen aber ist gibt eben immer solche Klugscheißer wie dich!!

  • [quote]Original von benlow
    Mir wurde dieses Jahr der Golf stillgelegt weil er wohl zu tief war, der Polizist hat sich mit der Dienststelle in Verbindung gesetzt ob er meine Nummernschilder einbehalten darf, nach eingehender Prüfung durfte er das!


    Die Auspuffanlage war nicht eingetragen, okay mein Pech, aber es ist eine Hartmann, leise wie original, da zu dem Zeitpunkt NEU! Ihm war sie aber zu laut...! Mir wurde das Gutachten nicht mitgegeben als ich sie gekauft habe aber da Hartmann pleite war ist das nicht sooo leicht gewesen dieses zu beschaffen...okay hat er eingesehen da er die Firma kannte...


    Naja dann hat er was anderes gesucht...


    7,5cm Bodenfreiheit (zwischen Boden und Auspuff!) hat er dann bemängelt und weg waren die Schilder!


    Nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einem Brief meines Anwalts durfte ich mir die Schilder aufm Landratsamt wieder holen..hat mich alles nix gekostet, hab nicht mal mehr eine Strafe oder Punkte bekommen!


    Ich durfte, wie Ihr, das Auto zum Abschleppunternehmen fahren (nix TÜV oder Dekra) und von da aus hat mich mein Kumpel mit seinem Abschlepper geholt!



    Das heißt auf gut Deustch wegen zutief darf ein Auto nicht stillgelegt werden ??


    bzw wie immer wie Tíef darf ein Auto sein !? Man gehe aber davon aus das Scheinwerferlichtaustr. passt und Nummerschild usw. auch richtig verbaut ist !

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