ölwanne....bodenfreiheit nur 5,5cm

  • Du willst sicherlich den G60 eintragen lassen, oder?


    Ich denke, dass die 5,5 cm zum Problem werden, weil Du schon Schwierigkeiten bekommst auf den Bremsenprüfstand zu fahren. Hast Du ein Gewindefahrwerk drin? Wenn ja, ist das schon eingetragen?


    Was fährst Du eigentlich für eine Bremsanlage, wenn ich fragen darf? Deine Felgen sind doch 14"er, oder?


    Noch was zur Tiefe:


    Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
    Tiefergelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer und vollem Kraftstofftank, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.


    Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
    Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
    Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.



    Edit: Ich will damit keine althergebrachten Diskussionen lostreten, sondern Dir nur sagen, dass das mit den 5,5cm, schwierig sein wird...

  • hm....gibt es denn für nen g60 sowas wie ne flachere ölwanne die ich da verbauen könnte oder welche möglichkeiten gäbe es denn da noch??
    das mit der bodenfreiheeit ist aber nur eine richtlinie und kein gesetz....
    nen bremsenprüfstand war auch vorher net einfach...war da imemr beim küs die haben da diese netten platten


    @ Eddi...besser so??

  • Zitat

    Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
    Tiefergelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer und vollem Kraftstofftank, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.


    soweit mir bekannt steht da nicht müssen sondern sollten



    also kein muß

  • eben!


    der text oben steht auf der dekra seite aber ich kenne das auch nur als richtlinie.


    und keins meiner autos wurde diesbezüglich geprüft noch isses in einer kontrolle anstößig.


    da gehts um freigängigkeit der räder und den auspuff...


    jedenfalls haben die grünen sich bei mir noch mit nichts anderem beschäftigt

    Golf 2 CL Madison 16VG60 :geil:
    Seat Alhambra 2,0 TDI :D
    Suzuki GSX-R 750 -L1 :zwinker2:

    2 Mal editiert, zuletzt von Pinky1313 ()

  • Meiner wurde damals auch nicht eingetragen, waren auch um die 5,5cm. Zu tief. Wenn Du keine Rallyefront hast, würden mir eher die 50cm der Lichtaustrittskante Sorgen machen. Die sind nämlich Gesetz.


    Aber am besten fragst Du beim TÜV selbts nach, die müssen es Dir ja auch eintragen. Der KÜS darf dir den Motor übrigens schonmal nicht eintragen.

  • Zitat

    Original von Harti
    Meiner wurde damals auch nicht eingetragen, waren auch um die 5,5cm. Zu tief. Wenn Du keine Rallyefront hast, würden mir eher die 50cm der Lichtaustrittskante Sorgen machen. Die sind nämlich Gesetz.



    Das ist wiederum Baujahr bedingt.

  • schon klar aber wenn zu tief um prüfbar zu sein rein auf die bodenfreiheit ,dann rettet ihn das auch net.


    bei unserem haupt tüv ist man schon relativ locker,allerdings macht es der dipl ing genau wie schon etwas vorher geschrieben:wer nicht auf seine grube paßt kann nicht geprüft werden und wird nix eingetragen.das muß man dann akzeptieren und sich nen tuner suchen der schmerzfreier ist

  • hm also das mit der mindestscheinwerferhöhe kenn cih....hab allerdings nur 46cm macht aber nichts da mien auto Bj. 1987 ist und dieses gesetz gilt für alle fahrzeuge ab einem Bj. 1988...... :D :D


    hat denn einer eine ahnung wer mir hier in der nähe von owl das so abnimmt???

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