Unfall. MwSt wiederbekommen

  • Hatte ja letzten Sommer nen kleinen Unfall. Habs übern Anwalt laufen lassen & auch recht bekommen, die gegn. Versicherung hat also auch gezahlt, allerdings, wie üblich, erstmal ohne MwSt. Mein Anwalt hat gesagt wenn das Auto repariert ist, stellst es nochmal beim Gutachter vor & dann bekommst auch die 16% wieder. Laut Gutachten sollte ih ein Blech ersetzen, hab das aber bloß ausgebeult & zurückgedengelt & lackiert. Alles andere wie Deformationsblech,Stoßstange & Rückleuchten wurden ersetzt.


    Ob ich die 16% da wieder bekomme ??? Was meint Ihr ???


    Danke. :wink

    mfg
    G316V (ehem. ADY)



    Golf_GTi16V@gmx.de

    VW Golf III GTI Edition 16V
    2.0 16V (150PS) - KW Gewinde V2 - 9x16 DZ Exclusive - in.pro Klarglas rundum + Xenon - DVD mit 7" TFT - MHV - Hecklappe clean + Blinker

  • Na das wird dir doch der Gutachter sagen. Allerdings hat die HUk (als sie mir bei meinem Auto nur den Restwert bezahlt hat) auf dem Schreiben stehen gehabt, daß die MWst nach Vorlage einer Rechnung bezahlt wird.

  • Das ist ja das Problem. Das Blech haben wir selber zurückgedengelt. Habe maximal ne Rechnung für die Rückleuchten & das Deformationsblech. Sieht wohl schlecht aus.

    mfg
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  • Dann gibt es auch keine MWST zurück, denn die wurde ja auch nicht beazahlt oder hast du dir selber eine Rechnung mit ausgewiesener MWST gestellt!?
    Eher nicht, denn ich gehe davon aus, dass du Privatmann bist.


    Die MWST gibt es nur, wenn eine Rechnung vorliegt und auch nur die MWSt für die auch der Rechnungsbetrag ist.

    Der SUCHE-Button hilft bei sehr vielen Fragen!


    Danke und ciao.
    caddyman

    Einmal editiert, zuletzt von caddyman ()

  • Naja, mal sehn. War vorhin beim Gutachter & der hat gesagt, er braucht keine Rechnung. Allein sein Urteil wäre entscheidend & vor Gericht auch rechtskräftig. Ich bin mal gespannt.

    mfg
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  • Weil die Versicherung möchte, dass Du nicht noch nen Gewinn aus dem unfall schlägst. Ich habs für Lau repariert bekommen. Unter der Hand also auch ohne Rechnung. Wenn ein Gutachter dann bestätigt, dass das Auto ordnungsgemäß repariert wurde, kriegst auch noch die Märchensteuer erstattet. Was ich nicht verstehe ist, dasselbe wie Du, woher soll man selber die fehlenden 16% herbekommen. Wenn mein Schaden 8000€ beträgt dann sind das immerhin über 1000€ die viele wahrscheinlich nicht mal so schnell auf Tasche haben.


    Naja, mal schaun was passiert.

    mfg
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  • Jo,


    nach Vorlage einer Reparaturrechnung mit ausgewiesener MwSt bekommst Du die Steuer auch zurück. Ein Instandsetzungsnachweis durch den Sachverständigen ist kein Nachweis, dass tatsächlich Mehrwertsteuer angefallen ist, somit bekommst Du auch nichts.


    Du kannst die von Dir bereits bezahlten Rechnungen (Rückleuchten etc) einreichen, dann kriegst Du daraus die Mehrwertsteuer.


    Zitat

    Weil die Versicherung möchte, dass Du nicht noch nen Gewinn aus dem unfall schlägst.


    So nicht richtig, dass hat der Gesetzgeber erlassen. Die Versicherungen hatten damit nichts zu tun...aber entgegenkommen tut es ihnen, obwohl dadurch mehr Bearbeitungsaufwand anfällt.


    Denke dran, wenn die Reparatur ordentlich durchgeführt ist, kannst Du noch Nutzungsausfall geltend machen, falls Du keinen Mietwagen hattest. Dafür reicht die Bestätigung des Sachverständigen.


    MfG
    Fischer


    PS: ...und nein, auch diese Versicherung übernimmt nicht die Kosten der Scheibentönung :zwinker:

  • Zitat

    PS: ...und nein, auch diese Versicherung übernimmt nicht die Kosten der Scheibentönung :zwinker:


    Nich ??? Hätt ja sein können :zwinker: :D


    Zitat

    Jo,


    nach Vorlage einer Reparaturrechnung mit ausgewiesener MwSt bekommst Du die Steuer auch zurück. Ein Instandsetzungsnachweis durch den Sachverständigen ist kein Nachweis, dass tatsächlich Mehrwertsteuer angefallen ist, somit bekommst Du auch nichts.


    Du kannst die von Dir bereits bezahlten Rechnungen (Rückleuchten etc) einreichen, dann kriegst Du daraus die Mehrwertsteuer.


    So hats mir mein Anwalt aber erzählt. Ich soll mir vom Gutachter bestätigen lassen, dass das Auto repariert wurde, egal ob durch Dritte oder sonst wen. Interessant ist lediglich, dass das Auto nach Gutachten repariert wurde, dann erhalt ich die MwSt zurück + natürlich den Nutzungsausfall.


    Na mal sehn was mein Anwalt meint.

    mfg
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  • scheibentönung wenn die scheibe vorher beklebt war muss die versicherung auch bezahlen. läuft zumindest bei uns in der firma so, wäre ja sonst vol besch*****.

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