Beiträge von Fischer

    Nur mal am Rande, insbesondere für unseren erfahrenen GFK-Eimer-Juristen aus Berlin: die BRAGO gibt es seit dem 1.7.2004 nicht mehr. Du solltest in deinem unerschütterlichen allumfassenden Wissen mal unter "R" wie Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) suchen und Dich dann hier bitte nochmal ein wenig auslassen.


    Zum Topic, damit ich nicht gelöscht werde ;) :


    Auf jedenfall durchziehen, selbst wenn Du - wenn es denn schlecht läuft - tatsächlich auf einigen Kosten sitzen bleibst. Die Kosten würde ich mir spätestens dann wiederholen, wenn ich die Gegenseite mal besuchen würde um sie persönlich kennenzulernen. Das hinfahren lohnt sich oftmals schon vorher, denn persönlich kann man manche Sachen besser klären aus auf dem Schriftweg oder telefonisch.




    Friede,
    Fischer

    Aber warum den Schaden unnötig teurer machen als nötig? Die Kosten für diesen Minischaden kann jede Werkstatt per Kostenvoranschlag ermitteln. Ein teurer Sachverständiger ist bei solchen Bagatellschaden nur schlecht für die Allgemeinheit...

    Wenns ein Totalschaden ist, dann bekommst Du aber nur den Zeitwert.


    Auch ne Abrechnung über Kostenvoranschlag wird bei den meisten Versicherern schwierig.


    Gruß..

    Jo. Also wenn ein neutraler Zeuge gesehen hat, dass Du schon kurz dort gestanden hast und der andere zu schnell war, bekommst Du max. 1/3 von Deinem Schaden wieder. Wenn er nachweislich grob gegen die vorgeschriebene Geschwindkeit verstoßen hat, könnte es auch zu einer sogenannten Haftungsteilung kommen. Dafür müsste man aber mehr wissen, als die spärlichen Angaben hier (die auch nur von einem der Beteiligten kommen).


    Die Freundin als Zeugin würde vor Gericht zwar berücksichtigt werden, allerdings nicht in dem Maße wie eine neutrale Aussage, da Sie ein bestimmtes wirtschaftliches Interesse an der Begleichung Deines Schadens hat.


    Berichte mal weiter, wie die Regulierung verlaufen ist....

    Teilschuld?! Er wird auf jedenfall die volle Schuld bekommen. Objektiv betrachtet hat man hier ne klassische Vorfahrtsverletzung. Ohne (neutrale) Zeugen kannst Du dem Golf-Piloten rein gar nichts nachweisen.


    Jeder Verkehrsrichter wird die Geschichte mit dem Opel und den Passanten als Schutzbehauptung zurückweisen.


    Hart, aber wahr....


    Gruß,
    Fischer

    Ich frage mich nur wie die auf "Mannschaft: 13" kommen!


    Alleine auf dem Foto sieht man 16...wenn man noch die beiden zuzählt, die gerade das bier für die mannschaft holen, sind das immerhin 18...

    Jo,


    nach Vorlage einer Reparaturrechnung mit ausgewiesener MwSt bekommst Du die Steuer auch zurück. Ein Instandsetzungsnachweis durch den Sachverständigen ist kein Nachweis, dass tatsächlich Mehrwertsteuer angefallen ist, somit bekommst Du auch nichts.


    Du kannst die von Dir bereits bezahlten Rechnungen (Rückleuchten etc) einreichen, dann kriegst Du daraus die Mehrwertsteuer.


    Zitat

    Weil die Versicherung möchte, dass Du nicht noch nen Gewinn aus dem unfall schlägst.


    So nicht richtig, dass hat der Gesetzgeber erlassen. Die Versicherungen hatten damit nichts zu tun...aber entgegenkommen tut es ihnen, obwohl dadurch mehr Bearbeitungsaufwand anfällt.


    Denke dran, wenn die Reparatur ordentlich durchgeführt ist, kannst Du noch Nutzungsausfall geltend machen, falls Du keinen Mietwagen hattest. Dafür reicht die Bestätigung des Sachverständigen.


    MfG
    Fischer


    PS: ...und nein, auch diese Versicherung übernimmt nicht die Kosten der Scheibentönung :zwinker: