Beiträge von prozac1

    Dem Gegner hilft das hier auch nicht viel. Der hat schon alle wichtigen Infos, zumindest soweit ich das aus dem Beweisfeststellungsantrag entnehmen konnte. Und hier irgendwelche Postings als Beweis anzuführen, wird wohl eher nichts, da hier ja die wenigsten unter richtigem Namen posten.


    Dennoch eine sehr interessante Geschichte, wo ich anfänglich dachte, da gibt'S eh keine Chance, aber der falsche Kopf macht den Ausgang wieder etwas offener. Die Richter sind auch keine Ingenieure und beschäftigen sich nur mit der Technik, soweit das ein Urteil erfordert.

    Das Problem ist, dass nun möglicherweise ein Gutachter kommt und ein Gutachten über angeblich ausgebaute Teile aus dem S3 erstellt, welche am Ende womöglich gar nicht aus dem betreffendem Fahrzeug kommen. Wenn das dann rechtskräftig wird, gibt es ein Problem.


    Rechtlich relevant dürfte (nach meinem rechtlich beschränkten Horizont) sein, wie der Zustand des Wagens bei Übergabe des Fahrzeuges war. Wenn du beweisen kannst, dass der Wagen zu dem Zeitpunkt die angegebene Leistung hatte, dann hat's der Gegner schwer.


    Ist dir bekannt auf welcher Grundlage des BGB der Käufer das Geld von dir haben will? Das würde mich persönlich mal interessieren ...

    Technisch ist die Argumentation vorne und hinten falsch, aber Richter sind leider nicht so technik-versiert, wie die meisten hier im Forum.


    Aber auch rechtlich ist das nicht ganz einwandfrei. Es wird z.B. gar nicht der Restwert des ursprünglichen Motors angeführt bzw. gegengerechnet, welcher sicher auch im 4stelligen Bereich liegt, da der Motor ja bis auf den falschen Zylinderkopf sonst intakt gewesen sein muss, sonst hätten sie ja nicht einen passenden Zylinderkopf gesucht.
    Außerdem ist für mich fraglich, ob ein passender Zylinderkopf wirklich nicht mehr zu bekommen war, nicht mal bei Audi selbst.


    Das eigentliche Problem in meinen Augen ist, dass auf dem Motor nicht der passende Zylinderkopf montiert war, unabhängig davon, ob der montierte baugleich ist (vielleicht kann dazu ja mal jemand eine Aussage machen). Dass dort Kennzeichnungen rausgeschliffen wurden und neue eingeschlagen, ist unseriös. Dafür kann der Threadersteller zwar nichts, aber das könnte problematisch werden.

    Ich persönlich finde es schon erstaunlich, welch schlechtes Deutsch in dem Brief zu finden ist.


    Ich wünsch dir viel Glück in dem Fall. Ich denke auch, wenn man einen fähigen Anwalt und ein paar Beweise hat, dann kann das schon gut ausgehen.


    Ich würde auf jeden Fall darum bitten uns hier auf dem Laufenden zu halten.

    Danke für das Bild!
    Damit hat sich wohl geklärt, dass ich einen neuen Achszapfen und das daran montierte Teil der Trommel brauche. Weiß zufällig jemand, ob ich den Rest übernehmen kann oder muss ich noch weitere Sachen tauschen.

    Zitat

    Original von Eddi_Controletti
    die Sensoren kommen in den Achszapfen


    Grüße :wink


    Hat zufällg jemand ein Bild, wo man sehen kann, wo genau der Sensor hineinkommt?


    Ich befürchte nämlich, dass bei meinem 94er Golf diese Aufnahme nicht vorhanden ist. Der einzige Pfropfen, den ich gefunden habe, ist wohl der für die Belagkontrolle der Trommelbremse und da ist auch kein Loch zur Schraubbefestigung des Sensors in der Nähe.

    Vorne ist der Rotor schon nachgerüstet, ich war nur etwas erschrocken, als ich bei der Gelegenheit hinten nachgeschaut habe und nichts gesehen hab, wie man den Sensor befestigen kann.
    Aber wenn ihr alle sagt, dass es bereits vorgesehen ist, dann bin ich erstmal beruhigt.

    Sind die Trommeln hinten für die ABS-Sensorik vorbereitet?
    Vom Matse aus dem Volkstreff hab ich die Info, dass es so sei. Habe mir die Trommeln jetzt mal angeschaut und nichts gefunden, wo ich die Sensoren befestigen könnte?

    Diese Tankinhalt-Widerstandskennlinie reicht doch erstmal aus um zu sehen, dass das nicht ohne weiteres machbar ist. Die Endwerte sind nicht gleich und der Bereich dazwischen ebenso nicht.


    Wer es genau haben will, der nimmt sich einen µC, nimmt die entsprechende Kennlinie des Golf 4 -Tankgebers und des Golf 3 Tankgebers auf und lässt das vom µC umrechnen. Dass das allerdings eine sehr aufwändige und für eine Tankanzeige etwas zu genau Variante darstellt, wurde ebenso bereits geklärt.


    Es wurde noch eine Variante durch Invertieren der Spannung über dem Geber diskutiert, diese wird auch nicht 100%-ig, kann dem ganzen aber relativ nahe kommen.

    Ich hab dem Interessenten mitgeteilt, dass der Wagen nur gegen Barzahlung zu verkaufen ist und dass er ihn vor Ort abholen und seine Unterschrift unter den Kaufvertrag setzen muss.
    Mal sehen, ob er sich nochmal meldet.


    Schließlich danke für die vielen Ratschläge!

    Ich habe dem Interessenten bereits geschrieben, dass ich das Geld gerne bar hätte. Nun wird sich ja zeigen, inwieweit das Angebot authentisch ist.
    Dass man eingelöst Schecks stornieren kann, war mir neu, deswegen hatte ich wenig Misstrauen gegenüber dem Interessenten.


    Danke für die vielen Infos an alle!

    Erstmal danke für die rege Beteiligung.


    Der Interessent hat sich per Mail gemeldet, hat allerdings auch eine Telefonnummer hinterlassen, die ich jedoch bisher nicht genutzt habe, da mein Englisch doch nicht mehr so fließend ist, wie es dafür nötig wäre.


    Den Wagen würde ich natürlich vorher abmelden, aber dennoch ist der Wagen ja durch die Fahrgestellnummer auf mich zurückzuführen, falls damit z.B. jemand angefahren wird, Fahrerflucht usw. ...


    Natürlich würden auf dem Kaufvertrag auch die Personalien des Käufers vermerkt (gibt es auch in GB einen "Personalausweis"?).


    Ich bin jetzt auch schon soweit, dass deutsches Recht für den Verkauf Anwendung finden wird.


    Der Interessent wollte den Wagen per zertifiziertem Scheck zahlen, ich muss mich erstmal bei meiner hiesigen Bank darüber informieren, was das genau ist und wie man da Stornos handhabt. Aber ich werde den Interessenten auch mal auf die Barzahlung ansprechen, was ja an sich nicht schlecht ist, ich fühle mich nur immer etwas unwohl mit so viel Geld im Portemonee.

    Das wäre schonmal gut, in deutschem Recht bin ich firm.


    Mir geht es eigentlich nur darum, dass dann nach dem Verkauf mit dem Wagen nichts strafbares angestellt wird und das letztlich auf mich zurückfällt. Aber dem dürfte dann ja durch einen ordentlichen Kaufvertrag vorgebeugt sein.


    Bin offen für weitere Ratschläge.

    Hallo Gemeinde,


    ich möchte meinen Golf 3 verkaufen und habe dazu von einem Interessenten aus Großbritannien ein Angebot bekommen.
    Ich bin jedoch unsicher, ob das ganze dann nach deutschem Recht verläuft oder nach einem höhergeordneten europäischen Recht.


    Gibt es grundsätzlich bei sowas irgendwas zu beachten?

    Ok, dann sollte es ja reichen, wenn ich das Signalkabel für die ABS-Leuchte am Golf 4 KI anschließe und dann müsste das ja alles laufen. Ich werd's mal probieren.

    Weiß hier jemand, inwiefern die Kontrolleuchten beim Golf 4 KI ohne CAN genauso angesteuert werden wie beim Golf 3?
    Ich habe ein Golf 4 KI drin, welches ja beide Kontrolleuchten für ABS und EBV hat, nur weiß ich nicht, ob das Signal dann genauso ausgewertet wird wie beim Golf 3.