problem mit autokäufer

  • hey jungs...


    habe heute meinen golf 2 vr6 verkauft..
    der käufer wohnt ca. 200km weit weg.
    kam dann heute nachmittag hat sich das auto angeguckt, wir sind probegefahren (erst ich, dann er)..
    bremsscheiben sind hinten komplett runter und motorlager vorne platt...
    hab ich ihm alles gesagt, und ihn darauf hingewiesen das er vorsichtig heimfahren soll, wegen dem bremsen...
    so alles fertig kaufvertrag gemacht.. in dem steht :
    verkäufer verkauft das fahrzeug bar ( summexxx) angemeldet an käufer, käufer verpflichtet sich das fahrzeug innerhalb 10 tagen ab oder umzumelden. jegliche garantien oder gewährleistung sind ausgeschlossen. die rückgabe ist ebenso ausgeschlossen..


    so er nun auf der heimfahrt.. erster anruf:


    hör mal was haste da für bremsen drin,, bin grade 220km/h gefahren und nun kann ich nach ner starken bremsung das pedal fast durchtreten..(irgendwie logisch wenn der nur vorne bremst, weil die scheiben ja hinten weg sind)..
    da meinte ich: ja iss doch normal weil die bremsen hinten platt sind.. also locker fahren und nicht übertreiben...


    ich dann nochmal ne sms geschrieben,, : und wieder alles okay mit der bremse..
    antwort: ja aber der geht vorne hoch(motorlager, hatte ich ihm ja gesagt).
    kühlwasser blinkt...


    ich: wieviel grad.. prüf mal ob genug wasser drin ist.


    er: das hatte ich vor.


    dann ca. 20 min später DER anruf: sag mal was ist mit dem wagen los es geht garnichts mehr,, der ist am qualmen und es tut sich nix mehr.. entweder wir machen den kauf rückgängig, oder du bekommst post von meinem anwalt....


    ich: hmm bei mir hatte ich nie diese probleme... nie wasser gebilnkt oder sonstiges, ich weiß ja nicht wie du mit dem ding fährst das aufeinmal alles kaputt geht...


    er: ganz normal bin nur 130 gefahren.. (komischerweise im ersten anruf waren es noch 220km/h)..


    naja hab ihm dann gesagt das er mir ruhig post von seinem anwalt schicken kann...


    mit was muss ich jetzt rechnen.. kann er mir wirklich was, oder bin ich durch den kaufvertrag abgesichert... ich meine bei mir lief der wagen immer 1a.. und ich hatte nie diese probleme..


    danke im vorraus..


    gruß phil

  • Auf den ersten Blick würde ich sagen, du hast alles richtig gemach (jegliche Garantie ausgesclossen).
    --->also, sein Problem!

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

  • :-r :-rja das denke ich auch vorallem, weil wir ja probegeharen sind bestimmt 30min... ich weiß ja nicht wie er heim gefahren ist, aber sowelche mucken hat der wagen bei mir nie gemacht.. und ich bin auch schon gut gebrezelt mit dem teil..

  • hm könnte eventuell kritisch für dich werden wenn du keine klause alla verkauft wie gesehen bzw am besten noch: bastlerfahrzeug drin stehen hast..


    ansonsten würde ich wenn die mängel vorher wirklich net da waren und e rmit der rückgabe kommt. es über den weg der vorsätzlichen zerstörung fremden eigentums versuchen.

    gruss
    Stefan

    OPEL, andere zahlen extra für Effekt-Lack:D

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  • reicht da keine garantie gewährleistung rücknahme ausgeschlossen etwa nicht... was soll man denn noch da rein schriben iss ja schlimm..
    aber es ist nicht mein problem, wenn der das teil bis zum geht nicht mehr wegtritt usw.. ich nehm die kiste bestimmt nicht kaputt zurück..
    und schon garnicht wenn das ding jemand rumgeprügelt hat...



    sonst keiner ehrfahrungen in einer solchen sache.????

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!!

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  • Ich hab das leider schon durch... Also erstmal muss du als Privatperson die Garantie nicht ausschliessen, weil du keine geben kannst. Allerdings hat er immer, auch wenn du es ausschliesst, ein zweiwöchiges Rückgabe recht. Hängt aber immer von Gewissen Dingen ab die ich nicht weiss....


    Steht das mit den Bremsen und Motorlagern im Kaufvertrag?

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen


    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen


    FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen

  • Nein steht es nicht. Mische mich mal kurz mit ein da ich beim verkauf mit dabei war.


    Zum Thema Rückgaberecht habe ich das gefunden:


    Frage:


    Hallo,


    ich habe am Freitag mein Auto an eine Privatperson verkauft. Ich selbst bin auch Privatverkäufer, also reines privat-privat Geschäft. Das Fahrzeug wurde besichtigt, probegefahren und dann (angemeldet) verkauft und mitgenommen.


    Ich habe das Auto nachweislich als unfallfrei erworben (letzter Kaufvertrag) und auch während meines Besitzes keine Unfälle gehabt. Da der Wagen mehrere Vorbesitzer hatte, bla bla bla


    Antwort:


    Zitat: "dass er auch als Privatmann 2 Wochen Rückgaberecht hat"


    Nur, wenn er von einem Gewerblichen kauft und auch das nur im Fernabsatz.


    Der K müßte hier dem VK nachweisen, daß dieser von einem Unfallschaden wußte oder hätte wissen müssen - entweder, weil ihn der Vorbesitzer darüber informiert hat oder weil der Schaden aus der Besitzzeit des VK stammt.



    Also besteht auch in diesem Fall kein Rückgaberecht....oder wie sehe ich das?


    D.

  • Zitat

    Original von Capt.Kompressor
    Allerdings hat er immer, auch wenn du es ausschliesst, ein zweiwöchiges Rückgabe recht.


    Absoluter Blödsinn!!!


    Hab auf die schnelle diesen Text im Netz gefunden.


    Zitat


    Wer ein neues Auto kauft, kann bei nachträglich festgestellten Mängeln den Wagen zurückgeben. Voraussetzung: Die Mängel lassen sich nicht beheben. Der Händler muss das Auto zurücknehmen und den Verkaufspreis erstatten. Der Bundesgerichtshof erweiterte jetzt die Anspruchsrechte von Autokäufern.

  • Da musste garnichts befürchten.
    Hatte mal ein ähnliches Problem mit meinem Golf.


    Das Auto wurde besichtigt, die Stoßdämpfer waren platt.
    Also bin ich mit dem Preis noch 50 Euro runter.
    1 Woche Später ruft er an, sagt, dass noch die WaPu und die Radlager defekt sind.
    Was meiner Ansicht nach absoluter Quatsch war, da er bei der Probefahrt nichts bemerkt hatte.
    Als ich das Auto nicht zurücknehmen wollte, bekam ich Post von seinem Anwalt.


    Dem hab ich den Sachverhalt geschildert und auf den Privatverkauf hingewiesen.
    Das war vor ca 1,5 Jahren. Seitdem habe ich nichtsmehr von denen gehört.


    Also lass dich nicht einschüchtern, der hat garnichts in der Hand.


    mfg

  • von den mängeln steht nix im vertrag, doch habe ich im alles gesagt was mir bekannt war, und er hat es wahrgenommen ..... zeugen,, joa DMX war dabei und hat gelauscht.. und von dem käufer halt die muddi :lol

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!!

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  • Hatten mal nen Vectra gekauft, der sich nach zwei tagen als totalschaden herausgestellt hatte. Der verkäufer hatte zwar mündlich was von mängeln gesagt, aber nicht, dass die so gravierend sind. Vor Gericht ham wir dann gewonnen und der Verkäufer durfte den nicht fahrbereiten wagen gegen erstattung des kaufpreises mit hänger abholen kommen.


    Aber du wusstest ja nur, das motorlager und bremsen hin sind, und das sind ja nicht unbedingt gravierende mängel. und du hast unter zeugen ja drauf hingewiesen.


    Muss man bei bastlerkarren auch mit einkalkulieren ^^

  • mom mal habe ihm ja kein totalschaden verkauft, der wagen fuhr bis zur seiner " heimfahrt"(höllenfahrt) ja 1a... sind ja locker ne halbe std probegefahren, und wenn da wirklich was nicht on ordnung gewesen ist.. müsste es ihm spätestens da aufgefallen sein..


    m.f.g phil :wink

  • Ich habe das auch durch...mir haben sie vor Gericht dann arglistige Täuschung nachgesagt und ich durfte alle Kosten tragen und den Wagen entweder zurück nehmen oder 1000€ zahlen...habe gezahlt


    Hintergrund: habe einen G60 Kompressor mit massiven Mängeln verkauft,aber im Kaufvertrag nur Bastlerwagen / gekauft wie gesehen geschrieben...wegen einem leeren Kat (von dem nix im Vertrag stand),haben sie die Sache durch gekriegt.


    Drücke dir die Daumen,dass du gut raus kommst :zwinker:

    Wie poste ich in einem Forum falsch?


    Nachdem ich Google,die FAQ und die Boardsuche erfolgreich ignoriert habe,
    erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen mit undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann.

  • naja im prinzip klar nur blöd das die maengel nicht erwähnt wurden im vertrag
    wieso eigentlich nicht?
    und besser wäre es als Bastlerfahrzeug zu verkaufen da biste dann komplett raus aus der sache :P
    und naja tendeziell würde ich sagen, wenn der n anwalt hat wird der das durchziehen und dann ist es sehr wahrscheinlich das das vors gericht kommt
    und dann haben das die anwälte in der hand....

  • ich glaube der kann nix machen.. alleine weil er sich ja vor dem kauf den wagen angesehen hat und wir ne halbe std gefahren sind... und komischerweise war da noch alles in ordnung...


    meine ansicht ist: der hat das teil nach hause geprügelt bis zum gfeht nicht mehr, und dadurch ist der "angebliche" schaden enstanden.. also selbstverschulden :wink

  • also für auto kauf/verkauf kann ich einen guten tip geben.
    für die verträge IMMER vordrucke verwenden.
    in 99% sind hier dann alle irrtümer oder sonstiges ausgeschlossen.
    gibts entweder bei adac im netz oder bei großen anwalt büros.
    adac sowie anwalt beraten da auch wies am besten gemacht wird.


    für käufer gibts beim adac auch checklisten was man alles beachten muss.

    Ärger is wie 'n Blumentopf, von je höher der kommt desto mehr tut er dem weh, der ihn auf 'n Kopf bekommt! :zwinker: :-3

    Einmal editiert, zuletzt von DaBenny ()

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