• Hier ging es nicht um die Tiefe von den Fahrzeugen, sondern um die Schweinwerfer selber. Also um das klar zu machen, mit welchen Scheinwerfer kann man beim Golf 2, die Lichtaustrittskante erhöhen?! So, meine Antwort war, die schönen Rallye - Scheinwerfer. Warum Du jetzt einen Vergleich mit den Gewichten, Federn usw. aufstellst weis ich nicht ?! :-5

  • ganz ruhig vr6-henry, es gibt schlimmeres! ;)


    Ich hab mal gerade treudoof den Blatt-Papier-Test gemacht und festgestellt, dass Lichtaustrittskante + Scheinwerferunterkante bei den Golf 2 Rundscheinwerfern nahezu gleich sind, sprich der liebe Bullizist kann da beherzt zum Zollstock greifen, ohne Blatt Papier oder Lichttunnel! :)

  • so ich hab grad mal an meinem golf nachgemessen.


    mit originalausstattung hat er ca 53-54 cm. das heißt mehr wie 4cm tieferlegen ist legal nicht wirklich möglich. zum glück hab ich einen mit ez vor 1987 und mir ist die 50cm regelung dadurch egal.


    es gäbe noch die möglichkeit sich ne ausnahmegenehmigung erteilen zu lassen. was aber wohl nicht zum erfolg führen wird.

  • @ zpeedy
    ich weiß ja net was du fürn Origninal durchhängendes Fahrwerk hast :) aber meiner ist zZ vorne 65 Tiefer und ich bin bei 52 mit meiner Scheinwerferunterkante. Und zwar mit den Runden Scheinwerfern. Also nicht das ich das gerade nachgemessen habe das steht alles soi bei mir in meinem Brief drin. Und der Tüv der das gemacht hat ist eigentlich voll der Pingel desswegen gehe ich davon aus das das die wirklichen Werte sind.

  • äh :?:


    ich hab gestern gemessen, als er leicht am hang gestanden ist. verbaut ist das carat fahrwerk, was wohl nen cm tiefer sein soll als serie und die centra felgen. also entweder der meterstab war kaputt oder irgendwas stimmt da nicht. ich mess nochmal nach, du auch messy? 43cm wurden doch beim jetta hier im thread angesprochen, der wäre dann ja ca 10cm tiefer wie meiner oder nach deiner angabe 16-18cm tiefer.


    de_hippi ja klar mit jettafront kommt man ein wenig höher und mit der ralley schon ein paar cm. steht aber alles schon hier im thread.

  • Jein. Lichtaustrittskante ist wurscht. Allerdings solltest du noch über 11cm hohe Gegenstände fahren können. Genauer gesagt, der Abstand zwischen festen Bauteilen am Auto muss mindestens 11 cm betragen, bewegliche "weiche" Teile wie Lippe oder sowas muss 8cm übern Boden hoch sein. Steht glaub ich nirgendwo geschrieben, ist aber so ne Verabmachung der Tüver etc... Tiefer könnte man ja die Straße beschädigen etc...


    In einem Satz: Du solltest beim Tüv noch auf die Rampe kommen! :)


    edit: Mein Golf Boston mit 1,6 L Vergasermotörchen und 185/60 R14 Bereifung + Serienfahrwerk ist original bei etwa 55-56. 60mm dreh ich vorne runter, hinten 45mm oder so, Gewinde...

  • Zitat

    Jein. Lichtaustrittskante ist wurscht. Allerdings solltest du noch über 11cm hohe Gegenstände fahren können. Genauer gesagt, der Abstand zwischen festen Bauteilen am Auto muss mindestens 11 cm betragen, bewegliche "weiche" Teile wie Lippe oder sowas muss 8cm übern Boden hoch sein. Steht glaub ich nirgendwo geschrieben, ist aber so ne Verabmachung der Tüver etc... Tiefer könnte man ja die Straße beschädigen etc...


    völliger blödsiin. gestern wollte mir ein stadtförster auch was von einem "muß über eine hochstehende zigarettenschachtel kommen"-paragrafen erzählen. den wollte ich dann im gesetz sehen, da fing er auch an von ...so handhabt das jeder tüvver... und mindestens einer in deutschland macht es nicht so fertig.


    es gibt kein gesetz in deutschland was die höhe bestimmt, außer kennzeichen und lichtaustrittskante. der rest ist ermessenssache des prüfers. der eine sagt zu tief kann ich nicht verantworten, der andere sagt warum nicht.

  • das mit dem zu tief ist ja nur mit "man sollte" und nicht mit" ist verboten" formuliert...


    aber ich wollte ja nur wissen was mit der unteren lichtaustrittskante is bei mir??? normal dürfte ich ja unter die 50cm grenze... (is eigentlich net sooo wichtig weil ich ihn sowie so net zu tief machen kann da ich sonst net mehr zu meinem haus fahren kann, da sie straße son dämliches kopfsteinpflaster hat...)


    aber wär trotzdem toll zu wissen :D

  • Nummernschild war doch was mit 20cm vorne und 30cm hinten soviel ich weiss.. hatten die auch mal bei mir gemessen.. und der Polizist hat gesagt man sollte von Ölwanne bis Boden 10cm haben.. Lippe vorne wäre egal.. weil ja beweglich und wenn kaputt wäre das meine Sache.. so sein Wortlaut...


    es würde nur auf die Maße der Nummernschilder und Bodenfreiheit drauf ankommen..


    (Lichtkante wurde bei mir noch nie gemessen *grübel*)

  • Zitat

    Original von christian


    völliger blödsiin. gestern wollte mir ein stadtförster auch was von einem "muß über eine hochstehende zigarettenschachtel kommen"-paragrafen erzählen. den wollte ich dann im gesetz sehen, da fing er auch an von ...so handhabt das jeder tüvver... und mindestens einer in deutschland macht es nicht so fertig.


    es gibt kein gesetz in deutschland was die höhe bestimmt, außer kennzeichen und lichtaustrittskante. der rest ist ermessenssache des prüfers. der eine sagt zu tief kann ich nicht verantworten, der andere sagt warum nicht.


    Damit bestätigst du doch meine Aussage. Es steht nirgendwo geschrieben, es ist halt ne Sache der Tüver.

  • Mal wieder hochhol....


    War ja vor 2 wochen beim tüv alles eintragen lassen. Ohne Probs.
    Fahrwerk war laut gutachten eingestellt.. (tiefste Einstellung) Restgew. VO/HI 80mm/60mm.
    Der prüfer hat jedoch vorne 50mm rest EIngetragen. Das heist ich könnte noch 30mm runter gehn Scheinwerferunterkante (mit winterreifen 15") 47cm. War TÜV Rheinland. Ganz offiziell alles. Kommen zwar die woche 17" Santas drauf. aber so viel höher sind die auch nicht. Wenn die mich damit anhalten Was kann passieren? :?:

  • so siehts aus,kommt immer drauf an wen du in welcher laune erwischst,von einem : alles ok ,über :du du du bis hin hin zur anzweifelung der rechtmäßigkeit der eintragung geht alles.höchst offiziell gelten für dich die 50cm .....................

  • ersteinaml ist es nicht die scheinwerfer höhe, sondern die lichtaustrittskante. das ist ein himmelweiter unterschied.


    zum anderen dümpeln ja schon öfter gerüchte von solch einem schriebs hier rum, bisher hat aber noch nie jemand, der behauptet, das es sowas gibt, einen online gestellt.


    erkläre mal nen grünen, das jemand in einem forum erzählt hat, das es da ein schreiben gäbe... na viel spaß.


    was man nicht in der hand hat, selbst wenn man es hat und es ist nur ne kopie, wird die angezweifelt, hat keine gültigkeit, also gelten die 50 cm, fertig.

  • na endlich hat mal jemand den zettel online gestellt.


    wirkt ja alles recht nett. hat aber einen schwachpunkt der "richtlinie" heißt.


    berufe dich mal in einer kontrolle auf den zettel. alles supi. willste die antwort darauf hören:


    polizist:


    "ach, wenn sie sich auf diese richtlinie berufen, dann einigen wir uns doch darauf, dass für uns richtlinien als basis dienen."


    tuningfritze:


    "ok." *hab ja meinen zettel*


    polizist:


    "gut, dann legen wir das auto still."


    tuningfritze:


    "warum?" *heul* "hab doch gerade mal 48cm."


    polizist:


    "ja klar, aber da wir uns auf richtlinien geeinigt haben, es gibt da auch eine die besagt was von 8 - 11cm über einen klotz berührungsfrei zu kommen. schaffen sie das?"


    was lernen wir daraus? je nach auto wiederspricht sich das ganze schon wieder. richtlinien sind nicht bindend.
    oder anderst gesagt, berufst du dich auf richtlinien, dann solltest du die 8-11cm schaffen, dann könntest du auch die mit den spielraum anführen. je nach auto z.b. corrado sollte dies möglich sein. aber mit einem 2er wird es schwer.

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