Standgeräuschwert vs. Nahfeldmesswert

  • hab folgendes gefunden:


    Messungen bei der Typprüfung ist nicht gleich der sog. Nahfeldmessung nach §29 STVZO bzw 49!


    Nachprüfungen im Verkehr befindlicher Kfz Bei Kfz, die sich bereits im Verkehr befinden u deren FzPapiere den Nahfeldmesswert noch nicht enthalten, kann das Standgeräusch durch die Nahfeldmessung nachgeprüft werden. Ein Vergleich der Nahfeldmessung mit dem in den Papieren eingetragenen Standgeräuschwert ist aber nur möglich, wenn bei Pkw u Lkw 17 dB(A) bei Krad u KleinKrad 21 dB(A) hinzugefügt werden.


    Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 6 zugestandenen Toleranz können somit nur solche Messwerte beanstandet werden, die bei Pkw u Lkw 22 dB(A) bei Krad u KleinKrad 26 dB(A) über dem in den FzPapieren eingetragenen Standgeräuschwert liegen!


    1.Kann das jemand bestätigen (im Geltungsbereich deutscher Gesetze) ?
    2. ab wann wurde der Nahfeldmesswert im Fahrzeugschein eingeführt?
    3. was bedeutet im Fahrzeugschein der Zusatz "P" hinter dem Wert fürs Standgeräusch in dB(A) ?
    4. welcher höchstzulässige Wert als Standgeräusch wäre bei einem 1990 erstzugelassenen und der Bauart nach aus 1983 stammenden Fahrzeug (VW Golf II, Typ 19E) eintragungsfähig?
    5. ich hab aktuell 90P db(A) als Standgeräusch eingetragen, wer bietet mehr?


    gruss

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