gutachten eintrag!!seit wann ???

  • kann mir vieleicht jemand sagen ob es immer schon in einem gutachten gestanden hat das ein sportluftfilter nur mit einer motorhauben dämung gefahren werden darf!!oder ist das neu das es nur so eingetragen werden darf !!?? :?: :?: :?:


    weiß vieleicht jemand was drüber!????? :wink


    danke schon mal!!

  • Zitat

    Original von zpeedy
    das steht eigentlich bei allen K6n im gutachten und wird normal auch nur so eingetragen.


    AUFPASSEN wenn der filter mit einer auspuffanlage kombiniert wird. da wird dann normal eine fahrgeräuschmessung fällig.


    Aboslut korrekt, NUR, es gibt ein altes Gutachten von K&N, da steht extra noch der Satz drin "Der Kombinierbarkeit mit anderen Anbauteilen steht nichts im Wege", also ohne den "Nur ein Krachmacher"-Punkt.


    Mit dem alten hab ich auch ne Hartmann-Anlage ab Kat und nen offenen K&N eingetragen bekommen.


    Das heißt natürlich nicht, daß das IMMER so klappt, aber mein TÜV-Prüfer hat nix gesagt, wurde ja nicht durch das Gutachten drauf hingewiesen.



    Gruß,
    Stefan


  • wichtig ist aber, das die eintragung dann schon ne weile her ist, ansonsten muss da stehen: "aupuff bla bla in verbindung mit luftfilter bla bla."


    viele alte gutachten von k&n wurden übrigens zurückgezogen, wegen fehlenden abgasgutachten.

  • Zitat

    Original von zpeedywichtig ist aber, das die eintragung dann schon ne weile her ist, ansonsten muss da stehen: "aupuff bla bla in verbindung mit luftfilter bla bla."


    Muss da nicht zwangsläufig stehen. Der Prüfer muss es in Verbindung mit den vorher eingetragenen Sachen prüfen. Sollte dann etwas nicht passen, muss er die alten Sachen streichen oder darf die neuen Sachen nicht eintragen. Aber dieser Text muss da nicht stehen.

  • Zitat

    Original von Olli


    Muss da nicht zwangsläufig stehen. Der Prüfer muss es in Verbindung mit den vorher eingetragenen Sachen prüfen. Sollte dann etwas nicht passen, muss er die alten Sachen streichen oder darf die neuen Sachen nicht eintragen. Aber dieser Text muss da nicht stehen.


    gesetzlich ist dies nicht so geregelt da hast schon recht, aber in den arbeitsanweisungen vom tüv steht es so drinnen. außerdem muss ja ein offener luftfilter der zusammen mit einer sportauspuffanlage am auto bleiben soll per fahrgeräuschmessung eingetragen werden. dann versteh ich nicht, warum es nicht gleich richtig hineingeschrieben wird. (alte eintragungen haben natürlich bestandschutz)


    Zitat

    Für die Begutachtung der Kombination Offener Luftfilter in Verbindung mit einer Sonderauspuffanlage ist eine Fahrgeräuschmessung erforderlich. Sollte das dabei gemessene Fahrgeräusch im grünen Bereich sein, steht einer positiven Begutachtung gem. §19(2)/21 StVZO nichts im Weg.


    Zitat

    Gegen die aaSoP/PI, die offene Luftfilter in Verb. m. Sonderauspuffanlage eingetragen haben, laufen z.T. bereits Strafverfahren. Das sollte sich inzwischen bei den TP / aaÜO herumgesprochen haben.


    Wir (TP) haben eine Arbeitsanweisung erhalten, dass solche Kombinationen nur nach durchgeführter Fahrgeräuschmessung eingetragen werden dürfen (dann §19 Abs.2 StVZO). Wenn das so ordnungsgemäß abläuft, spricht überhaupt nichts gegen eine solche Kombination.

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