Bei Totalschaden kann Versicherung Auto verkaufen!!!!

  • Hi Leute. Ich wollte euch mal was berichten.


    Und zwar ist einem Kumpel von mir, ein Jeep in seinen Audi 80 gerutscht. Beide Türen sind auf der linken Seite defekt.


    Das hat aber schon ausgereicht um das Auto als wirtschaftlichen Totalschaden auszeichnen zu lassen.


    Er will das Auto jetzt selber reparieren. Der Knüller ist, das er ein Brief von der Versicherung des Unfallgegners bekommen hat wegen Schaden auszahlung u.s.w


    In diesem Wisch steht auch, das es der Versicherung gestattet ist, das Auto ins Internet reinzustellen um es zu verkaufen.


    Das heißt die wollten den Audi für 400-500 Euro reinsetzen. Wenn den jetzt jemand gekauft hätte, dann hätten sie nur den Rest von 500 Euro an meinen Kumpel bezahlen müssen.


    Der hat natürlich sofort angerufen und gesagt das er sein Auto behalten will.


    Das heißt, wenn ihr mal ein Totalschaden habt, aber das Auto behalten wollt, dann müßt ihr das der Versicherung sagen, sonst verkaufen die einfach euer Auto für ein Apfel un nen Ei ohne eure Zusage!! :-r


    Eigentlich eine Frechheit!! :motz :motz

  • doch das geht... frag mich nicht in wie weit das rechtens ist ist aber gerade einem kunden von uns auch passiert... die versicherung nennt da begrenzung des schadens... weil die halt nur nach dem restwert vor eintritt des unfalles gehen. und genau den wert bekommste von denen, dafür gehört denen aber das auto ... wenn es nen totalschaden ist, sonst hättest du ja den wert des autos vor dem unfall plus den wagen selber der ja noch nen wert darstellt.

  • Das stimmt so nicht ganz. Die Versicherung stellt das Auto ins Internet zum Verkauf. Dann wird geboten und vom höchsten Gebot zählt dann der Preis. Dieser Preis wird dann von der Versicherung als Restwert angerechnet.
    Diesen gebotenen Betrag kann man wenn man will vom Bieter für sein Auto bekommen.
    Oder man kann es behalten oder auch anderswo teurer verkaufen.


    Also der Verkauf ist zur Preisfindung und man bekommt ihn mindestens.


    Ich hoff ich konnt das ein bisschen aufklären.

  • Soviel ich weiss ist das genau so wie tt-hase geschrieben hat. Es gibt im Internet extra Börsen für solche Fahrzeuge, die Aufkäufer geben ein Gebot ab an das sie 4 Wochen gebunden sind. Wenn das Fahrzeug also einen Listenpreis von 1500Eur hat und ein Gebot von 750Eur vorliegt dann kann ich bei einem Totalschaden als Fahrzeugbesitzer entscheiden, ob ich mir 750Eur auszahlen lasse (Differenz zwischen Listenpreis und Restwert) und den Wagen behalte, oder den vollen Listenpreis nehme, dann muss ich das Fahrzeug an die Versicherung abtreten.


    Das unschöne für den Geschädigten ist halt, das für manche Fahrzeuge noch ziemlich viel geboten wird, gerade im osteuropäischen Raum. Wenn derjenige das Auto behalten möchte dann bekommt er oft nur einen ziemlich lächerlichen Betrag...


    So wurde mir das gerade vor ein paar Tagen erklärt, hatte das Thema nämlich, weil jemand in den 3er Golf meines Bruders gefahren ist, war dann laut Versicherung auch ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich hatte Glück, es war fast nichts kaputt, da habe ich noch einen super Schnitt gemacht... :D :D

  • Ja, so macht es auch Sinn, aber niemand kann mein Auto verkaufen, obwohl er mir gehört und ich den Brief besitze!
    Da könnten viele kommen, aber kriegen würden sie nix!
    Zur Preisfindung ist das ja auch kein Thema, da bleibt es einem ja auch selber überlassen, ob man es weggeben will!

  • Zitat

    Original von tt-hase
    Das stimmt so nicht ganz. Die Versicherung stellt das Auto ins Internet zum Verkauf. Dann wird geboten und vom höchsten Gebot zählt dann der Preis. Dieser Preis wird dann von der Versicherung als Restwert angerechnet.
    Diesen gebotenen Betrag kann man wenn man will vom Bieter für sein Auto bekommen.
    Oder man kann es behalten oder auch anderswo teurer verkaufen.


    Also der Verkauf ist zur Preisfindung und man bekommt ihn mindestens.


    Ich hoff ich konnt das ein bisschen aufklären.


    Genau so ist das. :-i

  • Zitat

    Original von Habi-NRW
    Ja, so macht es auch Sinn, aber niemand kann mein Auto verkaufen, obwohl er mir gehört und ich den Brief besitze!
    Da könnten viele kommen, aber kriegen würden sie nix!
    Zur Preisfindung ist das ja auch kein Thema, da bleibt es einem ja auch selber überlassen, ob man es weggeben will!


    käme sonst noch soweit das deine krankenkasse entscheidet ob deine organe gespendet werden wenn du im koma liegst :tock: :lol :-r :-r :-r
    unfassbar... aber bei total unwissenden macht die vers. da natürlich nen super schnitt... :rolleyes:

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