Eintragungsproblem: 17" auf Golf 3

  • Hallo,
    ich wollte letzte Woche meine 17 Zoll-Felgen (7x17 ET35 mit 205/40) auf meinen Golf 3 (1,6 AEE) eintragen lassen. Der Prüfer verweigerte allerdings die Eintragung da er eine Tachoanpassung verlangte.


    Die Sache ist aber, dass es genügend Golf 3 mit der Bereifung gibt, welche die Räder ohne die Anpassung des Tachos eingetragen bekommen haben. Nun wollte ich euch um Rat bitten, da ich die Eintragung gern diesen Mittwoch vornehmen wollte. Kann mir jemand einen Tipp geben?

  • Fahr mal zum ADAC die machen günstig nen Tachotest ! Zwecks Messung der Tachogenauigkeit . Eventuell passen die Werte ja noch ! Bei den 16Zoll bei meiner Frau passte es noch . Die geben Dir dan vom ADAC nen schrieftstück mit vo drauf steht das der Tachon mit den Reifen noch stimmt !! So wars bei mir zumindest !
    Gruss Belle

  • nimm nen anderen prüfer, das hat meiner nicht mal mit einer silbe erwähnt sowas, und obwohl meiner leicht im innenradkasten geschliffen hat, bei selbsmörderischen kurvengeschwindigkeiten, hat er mir alles eingetragen!

  • Dachte ich auch bis letzte Woche. Nun habe ich mich mal mittels e-Mail direkt an die Dekra gewand. Hier die Mails:


    Guten Tag wertes Dekra-Team,
    ich habe eine Frage bezüglich des Abrollumfangs meiner neuen Räder. Mein Fahrzeug ist ein Golf 3 (1HX0). Dieses Fahrzeug habe ich nun anstatt der 14 Zoll Serienrädern nun mit 17 Zoll-Rädern ausgerüstet.
    Laut StVZO §57 Abs. 3 darf \"...die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen\".
    Nun habe ich die Abweichung ausgerechnet. Die Daten der Serienbereifung sind 185/60 R14. Die neue Dimension beträgt 205/40 ZR17. Die Abweichung beträgt dabei also 3,1%.
    Trotzdem verweigerte der Prüfer mir am Mittwoch die Eintragung aus diesem Grunde. Könnten Sie bitte unverbindlich eine aussage treffen, ob meine Rechnung korrekt ist?
    Mit freundlichem Gruß Christian Drechsel


    Hier die Antwort:


    Sehr geehrter Hr. Drechsel,


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:


    Der von Ihnen genannte Absatz 3. gilt für den (nicht vorgeschriebenen)
    Wegstreckenzähler. Viel interessanter sind jedoch die in Absatz 2
    erwähnten Vorschriften bezüglich des Geschwindigkeitsmessgerätes.
    Über den Anhang der StVZO wird auf die entsprechenden EG-Richtlinien
    (75/443 EWG i.d.F 97/39/EG ) verwiesen.


    Als Richtlinie bei der Beurteilung von abweichenden Reifendimensionen
    gilt folgende Regel:
    Der Abrollumfang darf nicht mehr als 4% kleiner als der der kleinsten und nicht mehr
    als 1% größer als der der größten in der Betriebserlaubnis genehmigte Reifendimension
    sein.


    In dem von ihnen geschilderten Fall ist also auf jeden Fall eine Tachüberprüfung
    bzw. Angleichung erforderlich.



    Mit freundlichen Grüßen,


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme


    i. A. Peter Jünger

  • Da soll sich noch einer auskennen ! :-r


    Als ich für meine 17er bei TÜV angefragt habe hieß es,das der Abrollumfang höhstens +/- 1,5% der Originalbereifung sein darf !
    Der Typ hat mittels Tabelle der Abrollumfänge und nem Taschenrechner das Ergäbnis so mitgeteilt und mir dann so erklärt.


    Laut dieser Rechnung durfte ich keine 215/40 R17er Reifen fahren ohne Angleich des Tachos.


    Bin dann 3 Tage später nochmals zum selben TÜV gefahren und da hat mir dann ein anderer Prüfer diese Räder ohne murren eingetragen.Obwohl laut Felgengutachten diese Reifengröße nur mit Tachoangleich eingetragen werden dürfte. :lol


    Ist wohl ne reine Glückssache beim TÜV ! :tock:

    Golf 3 VR6 mit Verteilerzündung und daher nur 1155 KG schwer ABT 3.0 220 PS 70er Hartmann Anlage mit Fächer 6/2/1 und Webasto Standheizung ! :D
    Das alles rollt auf 17 Zollfelgen von Mille Miglia mit 215/40 Reifen.

    Einmal editiert, zuletzt von Grendel ()

  • Ja, scheint mir auch so. Nur ihr 2 habt ja GTI's bzw. Golf VR6, der hat ja größere Räder eingetragen als mein Golf. Das Größte im Fahrzeugschein sind meine 195/50 R15 gewesen. Nun weiss ich nicht zwischen welchen Rädern nun der Unterschied gerechnet wird...
    Na ich probiere am Mittwoch noch einmal mein Glück und werde dann mal das "Ergebniss" hier veröffendlichen

  • Zitat

    Original von Toby
    nimm nen anderen prüfer, das hat meiner nicht mal mit einer silbe erwähnt sowas,


    DITO


    das beste war, als ich ihn fragte ob er mir gleich noch 195/40-17 eintragen könne und da meinte er brottrocken das dann die abweichung zu groß wäre und ich den tacho anpassen lassen müsste :?: :-k da war es dann doch besser einfach mal die klappe zu halten und auf diese eintragung zu verzichten ;)

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • Hab 205/40 R 17 ohne Angleichung und Überprüfung eingetragen bekommen.. ( Golf 3 )


    -> Anderen Prüfer suchen.

    MEIN GOLF IST ZU VERKAUFEN !!



    Jürgen,wir werden dich NIE Vergessen , du bleibst immer in Unserer Erinnerung
    *30.08.1978
    +25.09.2005

    Einmal editiert, zuletzt von spaceone ()

  • 215/40 R17 passt vom Abrollumfang nicht, das stimmt schon!
    Auch wenn es viele eingetragen haben!


    215/35 R17 würde wieder passen.


    Aber 205/40 R17 passt auch wenn ich jetzt nicht falsch liege!
    Ich schau morgen in der Arbeit noch mal und kann es dann genau sagen.

  • @ Engel auf Rädern: Danke, das ist nett von dir!


    @ 5ive: Du brauchst doch sicher eine Tachoangleichung. Aber sieht gut aus!


    Es geht übrigends um die Räder:

  • bei mir war als größte größe vorher auch 195/50 r15 eingetragen, als ich zum tüv war wegen meinen 17", hat er nur kurz nachgerechnet und meinte das paßt grad noch.
    dann hat er mir die 205/40 r17 eingetragen.

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