• Zitat

    Original von vr6-henry
    Ja,das mit dem Lichtaustrittskegel kann in Grenzfällen angewendet werden. Aber wenn Die Schweinwerferunterkante schon bei 41cm ist, dann braucht man die Messung nicht durchführen. Auch die Sache mit der Kennzeichenhöhe ist im Gutachten bereits angegeben, da achtet die Rennleitung auch schon öfters drauf. Es gibt immer Ausnahmen z.B. Lotus Elise usw. ....
    Es gibt kein Gesetzt was über die Bodenfreiheit etwas aussagt, aber es gibt ne Empfehlung die das aussagt, wie es schon hier nach dem § ... beschrieben wurde. Ich habe mich öftres schon mit den Grün-Weissen unterhalten, die sagen daß ihre Maglite als Richtlinie gerne genommen wird (eins vorweg, es ist die Grosse :D ). Sollte die Magi unter dem Fahrzeug (an festen Teilen) irgendwo hängen bleiben dann biste fällig... Ich meine wir kaufen uns ja nicht umsonst ein Gewindefahrwerk, um die Karre etwas tiefer zu schrauben und an die Rad/Reifen - Kombination anzupassen, aber wenn das übertrieben wird (keine Vorspannung der Hauptfeder, Reifen setzen auf usw. ) dann muß man mit dem Ärger rechnen. Die F**** Airrider dürfen das Fahrzeug auch nur im geregeltem Masse bewegen. Wenn man dann meint, an der Ampel einen Dicken zu machen, etwas up&down, ist dann auch fällig wenn die Rennleitung das dann sieht.


    Zum Schluß, wir als Tuner unserer Autos, sind die Lieblinge bei den Grün-Weissen. Denn wenn die einem was wollen, werden die schon fündig. Man darf aber nur dies nicht sagen: "warum jagen sie denn nicht die Verbrecher?" da reagieren dann etwas böse. Denn, bei uns können die fast immer Kohle locker machen, bei den Gaunern müssen die viel mehr arbeiten um überhaupt etwas zu erreichen.
    Es bringt nichts, die Rennleitung anzugreifen, denn die haben immer Recht! Wie einer von der Rennleitung sagte: "Es ist ein Spiel!"


    ja denn die haben oft einfach nix zu tun oder zuviel Schiss die richtigen Probleme anzugehen. Die Verhalten sich unter aller Sau, versuchen zu machen was sie wollen. Da fehlen oft nur die Fliegermütze und die schwarzen Ledermäntel!


    Hab ich schon paar mal erzählt, aber sobald die bemerken das sie Zuschauer haben bzw das Mitgeschnitten wird schlagen die gleich mal viel nettere Töne an, stehen nicht mehr mit den Dienstlatschen in den Felgen drin (habens bei nem Kollegen mal gemacht).
    Oder verfolgen einen 30 MIN(!) und nicht "ja war gleicher weg". Da gings durch Straßen wo die nie und nimmer rumfahren. Und dann paar Meter vor der Haustür stoppens einen dann zur Kontrolle.


    Kenne Familienbedingt nen Grünen und der ist das letzte Ar******, so richtig wie ich mir nen Grünen vorstell wie er ist. Dienstlich wie Privat. Und nahezu jeder Grüne der dabei war als mir einer reingefahren ist hat irgendwelche dummen Kommentare geamcht und hat vorsucht mir ne Mitschuld reinzuschieben auch wenn die Sache noch so klar war.
    Von daher sind die Wegelagerer bei mir unten durch.



    SDi

  • fahwerk ist eingetragen steht aber nix von irgendeiner tiefe etc..
    steht natürlich nur "bodenfreiheit beachten"....wie soll ich wissen das die lichtaustrittskante nicht unter 50cm liegen darf...steht ja nix in den papieren...klar ist es allgemein bekannt aber irgendwo stehen tuts nicht :wink

  • nichtmal der Geprüfte verstellbereich? Dann würde ich erstmal die eintragung an sich anzweifeln.........und leider wie immer : Unwissenheit schützt vor Strafe net. So blöd es auch klingt:du bist als halter für dein Fahrzeug verantwortlich.......damit hast du jetzt leider die :arsch:karte gezogen

  • @ [pH!L]™Vr6
    Nimm die Sache so hin und gut ist.


    Du bist verantwortlich, Dich auf dem Laufenden in Sachen § zu halten.





    Außerdem darf die Polizei ein Auto nicht Stillegen (Nur TÜF-Prüfer und Mitarbeiter der Zulassungsstellen), sondern nur Sicherstellen und dieses auch nur bei groben Mängeln, welche den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, oder es liegt eine Straftat vor. Wenn das fahrwerk richtig eingetragen war und nichts verändert wurde, dann gibt es kein zu tief. Nur Kennzeichen und Lichtausstrittskanten sowie Leuchtehnhöhen (z.B. Bremslicht, etc.) zählen.


    Aussage eines:
    - Poliszisten
    - Anwalts
    - Richters


    aus einem Verfahren.

  • wer hat das so eingetragen? nen wald und wiesen tüv? bei dertiefe fehlt unter garantie die federvorspannung (kannte ich von meinem fahrwerk) und dies hat bei mir jeder prüfer bemängelt.


    klar ist man froh wenn was eingetragen ist, aber gerade in heutigen zeiten würde ich auf eine eintragung achten die nachvollziehbar ist z.b. restgewindemaß oder abstand koti - nabe.

  • Der is definitiv ZU tief, der wo dir das eingetragen hat hatte wohl ne Recht feucht-fröhliche Nacht vorher gehabt.....


    Sorry aber sowas is meiner Meinung nach echt unverantwortlich...


    Reifenplatzer, Sosstange abreissen usw. usw. also mein Tüver is echt kulant aber das hätte er nicht eingetragen. Federt der überhaupt noch ein?



    Gruss


    paddi

    ---------------------------------------------------------------------------------------------


    =-= Your KUNG - FU is not strong enough =-=


    ----------------------------------------------------------------------------------------------

  • so n quark.Manchmal muß ich mich echt wundern was hier geschrieben wird.Solange die abstände zum boden und der restfederweg i.O sind runter das teil.man will es ja scließlich so und wenn die reifen schleifen sollte es auch nicht eingetragen werden und ist eh schlecht gemacht......nur die art und weise wie phil seins eingetragen ist,ist halt total grütze

  • Zitat

    Original von titodubstyle
    so n quark.Manchmal muß ich mich echt wundern was hier geschrieben wird.Solange die abstände zum boden und der restfederweg i.O sind runter das teil.man will es ja scließlich so und wenn die reifen schleifen sollte es auch nicht eingetragen werden und ist eh schlecht gemacht......


    dem stimme ich zu...wofür denn sonst gewinde...
    ansonsten hätt ich mir n golf country gekauft....nein jetzt mal spaß bei seite, ich hatte diesen tread eröffnet um drüber zu disskutieren ob das alles so rechtens war!! und nicht drum zu diskutieren wer wem ,oder wer wem was einträgt...also in diesem sinne!:..


    :wink m.f.g

  • Letzendlich mu man sagen, daß die Rennleitung immer im Recht ist. Wenn die einem an die Karre pissen wollen, dann lassen die sich das nicht nehmen.


    Ich wollte mal fragen was für ein Gewindefahrwerk hast, und was steht im Gutschten (falls vorhanden)??? (Ich tippe auf H&R oder KW :D )


    Ich weis, daß die Rennleitung bei nicht eingetragenen Sachen nicht so viel Theater macht, als bei Manipulationen. Das bewerten die viel schlimmer,denn das verstößt ja gegen das Gutachten und die Abhnahme. Da kann man auch nichts mehr gerade biegen, eine Anzeige droht und die Punkte werden verteilt. Nicht daß es schlimm genug ist, aber daß mit Nachschulung und + 2 Jahre Probezeitverlängerung ist echt krass. Es ist eher selten, daß man mit einer Mängelkarte (mit blauem Auge) davon kommt...
    Als Autofahrer ist man sowieso immer in den A**** gef*****!!!

  • Meine lieblingsdiskusion... hatten wir ja auch lange nicht...


    Fakt ist auf jeden fall:


    lest euch mal eure gutachten durch. dort wird meist auf eine richtlinie verwiesen. in der wiederum steht : es ist darauf zu achten das : die bodenfreiheit zu formelastischen teilen 7cm zu festen 11 cm nicht unterschreitet, die Lichtaustrittskante nach ez 1.1.88 min 50 cm über der Fahrbahn zu sein hat.


    Wer auch immer anderes einträgt ohne sondergenehmigung (die man in den Seltensten fällen bekommt) eintragen läst ist es trotzdem nicht legal...


    Ausserdem ist ein Gewindefahrwerk nicht dazu da endlos tief auf den Asphalt zu drehen... sondern dazu da das Fahrwerk fahrdynamisch und optisch abzustimmen... daher gibt es auch einen vorgegebenen verstellbereich in dem sowohl restfederweg als auch vorspannung und federkurve noch gegeben sind...


    Strassenverkehsgefährdung ist so etwas tiefes auch, du brauchst ja nur mal ne senke oder schlagloch zu treffen und dein hinterman jukt dir drauf weil du am gullideckel hängst... vom auslaufenden öl bei aufgerissener ölwanne und den folgen garnicht zu reden...


    So falls jetzt wieder wer kommt : der Svenie immer korrekt alles I.O. bla bla bla der sei hier enttäuscht. auch ich nehme es in manchen Sachen nicht so genau... aber ich mecker hinterher nicht wenn es Ärger gibt sondern lutsche den Drops und zahle dafür ohne zu jammern.

  • und dazu wie immer die gleichen argumente:


    Zitat

    Wer auch immer anderes einträgt ohne sondergenehmigung (die man in den Seltensten fällen bekommt) eintragen läst ist es trotzdem nicht legal


    aber nur was die scheinwerfer und die kennzeichen angeht. der rest ist eine richtlinie wie du richtig erkannt hast, also rechtlich nicht bindend.


    Zitat

    Strassenverkehsgefährdung ist so etwas tiefes auch, du brauchst ja nur mal ne senke oder schlagloch zu treffen und dein hinterman jukt dir drauf weil du am gullideckel hängst


    mag sein, aber hinter jeder ecke kann dir genauso ein tier vors auto laufen oder bereits ein unfall geschehen sein, somit ist das argument, das man als tiefergelegter einen unfall provoziert blödsinn.

  • poste maö nen Bild von der Lippe, so schlimm schaut das nit aus. Hier fährt nen 2er jeden Tag mit GTI Stangen und wenn ichs richtig schätze mit der Tiefe.


    Aber wie gesagt poste mal nen näheres Bild von vorne im normalen Zustand.


    Schleifen sollte natürlich nix also Radmäßig



    SDI


  • Fakt ist wie auch schon oft geschrieben das leute die derart arg tief rum fahren das sie 3 cm bodenfreiheit haben und dann noch nen restfederweg von 1cm (denn ich hier bezweifele) verkehrsgefährdend sind, obs euch past oder nicht... leider ist das rechtlich alles so schwammig formuliert das man kotzen könnte... man sollte die richtlienie einfach in geltendes recht umsetzten (was sowieso eu bedingt irgendwann kommt) und dann müste das für alle gültig sein und gut... hier in der gegend fahren solche kanaldeckelhüpfer spatzieren die mit 6 km/h über nen gulie rollen, vorher aber ne vollbremsung machen, das 10 mal auf 2 km strasse... und das ist für mich wenigstens verkehrsbehinderung.


    aber wie du richtig sagst es kommen immer die selben argumente... von beiden seiten... daher noch viel spass beim diskutieren... ;) und nacht

  • Nabend alle zame,


    Ich hab denn thread jetzt grad mal überflogen und kann folgendes dazu sagen:


    Peugeot hat für die Nummernschilder KEINE Ausnahmegenehmigung es wird vom TÜV toleriert da es ab werk ist. Es gibt auch TÜV menschen die das beanstanden dann muss das höher gesetzt werden. (Hat mir mein TÜV Mann gsa)[PS ich arbeite in einem Peugeot Autohaus]
    Die 50cm müssen an der Lichtaustrittskante gemessen werden. Kann mann so eigentlich nicht 100%ig messen, wie ich mal gesehe hab is wohl am bsten, wenn man bei eingeschaltetem Licht einen Meterstab (Zollstock :]) direkt an der Stossstange hinhält und da wo die Lichtkante sichbar ist das soll es sein mein ich.
    Trotzallem ist es so wie schon erwähnt, Wenn die Grünen es sagen ist es so und man kann relativ wenig machen. Nur bei der "Bestrafung" übertreiben sie meist ein wenig, im ersten mom.


    Nun wie gesagt ich habe denn thread grössten teils nur überflogen
    MFG

  • also zum ersten...ich mecker schonmal nicht...habe ledichglich diesen tread geöffnet um euch mal zu sagen bzw zu schreiben wie es hier ist...
    ausserdem finde ich kann jeder sein auto soweit runter schrauben wie er lustig ist....was interessiert mich das.....oder willste mir erzählen @ svenie das du auf ner straße mitt schlaglöchern nicht abbremst und was langsamer fährst..ich denke nicht das es nur die asphalt-kratzer so machen.....


    also zum 10´ten mal...ich will mich nicht beschweren oder sonstiges...wollte halt einfach mal eure meinung dazu hören...und euch wie gesagt mitteilen wie es hier so abgeht...


    fotos muss ich ma schaun..klappt wahrscheinlich eh nicht mehr, da ich den wagen morgen hochdrehe weil ich den am montag beim tüv freak vorführen muss.....lippe war aber fast aufm boden, mir war es auch zu extrem...deswegen höher und 16" c2 drauf...dann gibbet auch kein theater mehr....


    m.f.g

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!