Beiträge von Tommyboy

    Es gab da eine Gesetzesänderung. Fürüher konntest Du den TÜV im Folgemonat nach Ablauf machen. Jetzt ist er noch im gleichen Monat wie er abläuft zu erledigen. Zwar achtet da keiner darauf und die Polizei würde vermutlich auch nichts machen sondern Dich nur darauf hinweisen. Im Falle eines Schadens könne es jedoch beschissen für Dich aussehen.


    Ich habe dies soweit in erinnerung, gebe aber kein 100% Garantie, dass es auch so stimmt. Ich habe momentan Urlaub, sobald ich aber wieder arbeiten bin, bekommt Ihr aktuelle Infos incl. gesetzlicher Begründung.

    Ich will auf vierloch bleiben, weil ich Ronal Turbo mit dem LK 4x100 fahre. Würde die Felgen auch gern weiterhin fahren.


    Die alten Ronals noch in 5 Loch zu bekommen ist jedoch so gut wie unmöglich.

    Zitat

    Original von A.T.
    Na ja vielleicht wäre das im Beamten Deutsch falsch! Aber Fakt ist, und darum geht es denke ich mal, das man im ersten Monat nach der Winter- bzw. Sommerpause mit abgelaufem Tüv fahren darf, wenn der Tüv in der Pause abgelaufen ist!


    Recht hast Du, aber es geht hier nun mal um das Beamtendeutsch. Und wenn man es falsch anwendet, kann man Schwierigkeiten bekommen.


    Auch die Aussage, dass man im ersten Monat nach der Winter- bzw. Sommerpause mit abgelaufem Tüv fahren darf, wenn der Tüv in der Pause abgelaufen ist, ist auch nicht richtig.


    Du darfst den ersten Monat nicht rumfahren. Du darfst ohne Plakette lediglich eine Fahrt machen und die muß zum TÜV gehen. Am besten noch einen Termin beim TÜV machen, dass Ihr es im Falle eines Falles auch noch belegen könnt, dass Ihr nur auf dem Weg dorthin seit (WICHTIG!).


    Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr gerade da in eine Polizeikontrolle gerät ist zwar gering, denkt jedoch daran was passiert wenn Ihr einen Unfall habt und die Versicherung sich aufgrund einer nichtvorhandener Betriebserlaubniss (TÜV) weigert den Schaden zu übernehmen. Wenn Ihr es belegen könnt, dass Ihr auf dem Weg zum Tüv gewesen seit (dies ist nur durch einen Termin möglich), bekommt Ihr von jedem Gericht Recht zugesprochen. Ansonsten Kosten selber tragen.

    Zitat

    Original von A.T.
    Ach so und im ersten Monat kann dir auch keiner was von den Grün weißen weil dein Tüv sich automatisch bis zum ersten Monat der Saision verlängert.


    Ist so nicht ganz richtig. Der TÜV verlängert sich nicht. Er ist jedoch in den Wintermonaten nicht notwendig, da Dein Auto aufgrund des Saisonkennzeichens stillgelegt ist und Du damit sowieso nicht fahren darfst.

    Zitat

    Original von 19E GT
    Die Tante meinte ich muß mein Fzg immer zum Ende der Saison Abmelden und am Anfang der Saison anmelden.


    Sie verwechselt da was mit Stillegen. Wenn Du das Fahrzeug stillegst und im Frühling wieder anmeldest, dann mußt Du jedes mal hin und bekommst dann auch die Plaketten weggekratzt.


    Das Saisonkennzeichen z.B. 04-10 ist automatisch ab November nicht mehr gültig. Ein Abkratzen der Plaketten somit auch nicht erforderlich.

    Ja, die Seite ist Super. Der umbau bezieht sich jedoch auf einen 2er Golf. Da werden ja auch z.T andere Teile als beim Dreier gebraucht (Passat-VR6-Träger oder Motorträger vom Corrado usw.). Gibt es eine Seite, oder hat Jemand eine gute Anleitung für den 3er?

    Ich fahre momentan einen Golf III 1,8er mit 90 PS, Bj. 12/96.


    Ich könnte jetzt einen VR6 Motor mit Getriebe und Kabbelbaum bekommen.


    Was benötige ich dann noch an Teilen außer Achsen, Bremsanlage und Auspuffanlage.


    Ich würde gerne weiter 4x100 Lochkreis fahren. Da ist die G60 Bremse wohl die beste oder?

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    Original von ADY
    Genauso wie es GoCabOne sagt. Mit genau diesem Satz hat er sich ein riesen Eigentor geschossen. Wenn er sagt, der Wagen sei geklaut, kaputt, ausgebrannt oder was auch immer.


    Na und ??? Ist doch nicht Dein Problem !!! Dann muss er halt zusehen wo er einen G2 Wolfburg-Edition herkriegt & wenn ihm das Teil 2000,-€ kostet dann hat er halt 1250,-€ in Sand gesetzt.


    Wenn er behauptet, das Auto ist kaputt, kannst Du Schadensersatz verlangen.

    Wenn das Ding ausgebrannt ist oder geklaut (muß er belegen können), dann kann er glaub ich wegen unmöglichkeit vom Kaufvertrag zurücktreten. Habe jetzt kein BGB greifbar, da gibt es aber so einen §.

    Die Idee von Eggerson mit den Kumpels ist nicht schlecht. Einfach nur vorbeifahren, mit den größten Assis die Du kennst. Nichts machen (sonst bekommst Du noch eine Anzeige), nur vorbeifahren. So zeigst Du Ihm, dass mit Dir auch nicht zu Spaßen ist. Dann überlegt er sich zweimal, ob er was macht.

    Ich würde da hart bleiben. Wenn Du noch eine Rechtschutzversicherung hast, hast Du ja nichts zu verlieren.


    Ich kenne jemanden, der eine Golf II GT Spezial für 1 Euro ersteigert hat, weil der Verkäufer Gofl statt Golf geschrieben hat und somit keiner das Fahrzeug gefunden hat.


    Der Verkäufer wollte das Auto auch nicht rausrücken. Nach paar gesprächen mit seinem Anwalt, hat er es dann doch rausgegeben. Ist halt ein offizieler Kaufvertrag.

    Es kann natürlich sein, dass Ihm der Preis zu gering ist. Kann natürlich auch sein, dass es stimmt.


    Die einziege Möglichkeit es herauszufinden ist dort hinzufahren.


    Wenn Du pech hast, bist Du umsonst hingefahren. Wenn er Dich aber anlügt, hast Du ein schnäpchen gemacht.


    Meiner meinung nach, verarscht er Dich, weil:
    Das mit dem Motorschaden kann er wirklich erst herausgefunden haben, was ist aber mit dem Unfall. Das hätte er wohl beim Verkauf erwähnt. Das würde wohl auch jeder merken und den kaufvertrag platzen lassen. Dann hätte er sich die Ebay Gebühr sparen können.


    Abgesehen davon, wie sollte das Teil TÜV kriegen, wenn es krum ist?

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    Original von nordstadt
    Das Armaturenbrett (Einsätze) ist etwas anders um die Lüftungen herum geformt


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    Original von ventofrank
    amaturenbretter gibt es 2 beim vento.1das vom golf,das andere hat eine beleuchtung an den luftausströmern .zudem ist das ganze amaturenbrett dann etwas anders geformt.


    Hat jemand vieleicht ein paar Bilder davon?