ZitatOriginal von Barney
Das kann ich Dir leider nicht sagen. Ich gehe mal davon aus, dass Fahrzeuge, die ab Werk Kopfstützen hatten, die auch haben müssen! Alle, die die nachträglich entfernen handeln gesetzeswidrig. Nun gut, beim Entfernen der Leuchtweitenregulierung tun sie das auch, aber das ist bei weitem nicht so gefährlich für den Nacken...
Barney hat recht.Fzg.wo mit Kopfstützen ausgeliefert wurden,dürfen nicht entfernt werden lt.TÜV Südwest.
Fahrzeuge wo ohne geliefert wurden,Bj.abhängig dürfen dies tun.Siehe zum Teil Golf 1.Die ersten gab es ohne.Muß aber vom Bj.her identisch sein.