Beiträge von Scholz

    http://eddi-controletti.de/?page_id=84
    Die Belegung bei eddi ist vom Passat, die vom Toledo ist etwas anders.
    Odi hat das an meinem Kabelbaum festgestellt.


    Aber die Belegung ist ja grundsätzlich vorgegeben, du hast ja am Stecker W nichts umgepinnt oder?
    Warum bist du mit dem roten Plus nicht an die Ze gegangen, neben Stecker Y ist ja ein 3xmal Plusverteiler oder? Da passte bei mir der rote Stecker Plug and Play (Corrado)

    Welchen Kabelbaum hast du? Passat oder Toledo?
    Beim Passat kommt Masse und das dicke rote Plus im Motorraum an die Batterie ran,
    beim Toledo gehen diese beiden Kabel mit in den Innenraum und dann an die ZE/Masseverteiler


    ansonsten überprüfe nochmal deine W Steckerbelegung


    Habs am Wochenende bei mir verbaut und so in Erinnerung


    Die Gutachten hier sollen auch nur eine Hilfestellung sein, und nicht die Eintrittskarte für einen §21 Prüver für Eintragungen dieser Art !

    Das Problem ist nicht das jeder was anderes sagt, denn das ist nicht dein Problem.
    Wenn du zu einen §21 gehst und er trägt dir die ganzen Umbaumaßnahmen ein (so wie sie im Augenblick der Abnahme auch exakt vorhanden sind), dann ist er dafür auch verantwortlich. Nicht DU.


    Das schützt dich nicht, dass dein Auto bei einem schlecht gelaunten Grünen erstmal sicher gestellt wird, aber du wirst dafür "im normalen fall" nicht zur Rechenschaft gezogen.


    ABER! --> Jetzt kommt der Haken, der Prüfer wird versuchen dich zu beschuldigen, dass du nachträglich was verändert hast (denn genau das machen viele, erhöhen nach einer Abnahme den Ladedruck/Leistung, oder schrauben das Auto wieder ein paar cm tiefer usw...), was zur Folge hat das die Betriebserlaubnis erlischt, denn er will ja nicht seinen Job verlieren.


    Und jetzt müssen beide Seiten ihren Standpunkt beweisen, deshalb immer ein paar Zeugen zur Abnahme mitnehmen, egal wie gut ihr die Werkstatt Leute kennt, Prüfer & Werkstatt Zusammenhalt ist dicker als guter Kunde.

    Zitat

    Original von TPunkt


    Die werden aber auch nicht Sachverständige, weil sie nix Wissen, die Lernen alle das gleiche.
    Aber es gibt welche mit und welche ohne einen hang für unser Hobby :zwinker:


    Stimmt so nicht ganz ;)
    Für die §21 musst du eine zusätzliche Weiterbildung machen, und genau das machen die wenigsten. Somit kann man eben nicht sagen das die alle gleich viel Wissen und Erfahrung haben, selbst bei den §21 Prüfer gibt es wie überall Qualitative Unterschiede.


    Ich sage mal laut eigener Werkstatt Erfahrung machen ca. 95% den normalen Prüfer, hängen vielleicht noch den Sachverständigen ran mit Unfall und Wertgutachten, aber mehr nicht.


    Zitat

    Original von TPunkt
    Ist doch genau so eine Sache, was Scholz sagt, wo z.B. ist der Unterschied zwischen einem VR6 im 55PSer oder im 16V? Winker großes Grinsen bigwink


    Zwischen g60 und 16V Karosse unterscheidet sich z.B. schon allein schon an der Karosse, scheibe geklebt, zusätzliche versteifungen..etc

    Also was dein erster Prüfer haben wollte ist seit diesem Jahr "eigentlich" vorgeschrieben,
    und zwar bei Leistungssteigerungen über 30% oder so ähnlich muss ein Karoseriefestigkeitsgutachten vorgelegt werden, Olli kann da mehr zu sagen.


    Im Prinzip gilt: Um so genauer und penibler die Abnahme des Umbaus, um so wahrscheinlicher ist, dass diese Eintragung keiner anzweifeln wird/kann - weill wie soll man etwas anzweifeln wenn alles ok/sauber umgebaut ist.


    Es kommt immer darauf an wie sauber ein Umbau gemacht wurde. Desweiteren kanne es auch Konsequenzen für Prüfer geben, die eine Eintragung/Umbau eines anderen Prüfers anzweifeln, ohne im nachhinein Gründe zu finden. Daher das eh die meisten Prüfer null Ahnung von dieser Materie haben, hält sich das ganze in "Grenzen".

    Was denkst du denn wie der Prüfer zu Olli kam :lol der ist nicht schreiend in der Gegend rumgerannt mit den Worten "Hier hier, ich bin ein fähiger Prüfer"


    Es liegt an Olli, denn er hat sich gekümmert fähige und kompetente Prüfer für die Sonderabnahmen zu haben und nicht alte 72j. Opis die schon beim kleinsten Wort "Tuning" abwinken ;)

    Also Kurzzeitkennzeichen mit Grüner Karte fürs Ausland gibts überall an jeder Versicherungsstelle ;)
    Das ist nix neues, gibts schon ewig.
    Der Link ist nur der günstigste Anbieter den ich kenne,
    hab da selber schon 2 Karten bestellt, waren am übernächsten tag da

    So nach Beratung mit meinem Anwalt sieht es folgendermaßen aus:
    Ich habe eben mit PayPal bezahlt, anschließend wird in den nächsten Tagen ein Schreiben vom Anwalt aufgesetzt (Post vom Anwalt kann ja manchmal Wunder bewirken), dann abwarten.


    Wird vermutlich so ablaufen das er behauptet er hätte das Paket abgeschickt.


    Ich kann ihn nicht dazu zwingen mit vers. Versand zu schicken, da es nicht in der Auktion angegeben war.
    Man kann fragen oder bitten, aber trotzdem muss er nicht :D
    Denn die Auktion und deren Bedingungen haben wir beide akzeptiert. Ich mit meinem Gebot, er mit seiner Auktion.


    Was mich beruhigt ist, das Ebay jetzt in Zukunft seine Auktionen überwachen wird, und durch meine neg. Bewertungen und Unstimmigkeit-Szenario sich gut überlegen wird, wie er in Zukunft verkauft und ob er mir nicht doch lieber das Paket schicken soll.


    ps: ich werde jetzt in zukunft immer mal nachschauen was er so verkauft ;) und sollte sein Disclaimer wieder auftauchen werde ich es sofort Ebay melden :D

    Zitat

    Original von ThomasK
    Hi !


    Also die Hinterache muss im eingefedertem Zustand festgezogen werden. Das mit den 12° ist bei unseren Fahrwerken eh Blödsinn, da die eh nicht die normale Höhe haben. :) Dann Würde das Lager nach dem Ablassen sich wieder verspannen.


    genau so sehe ich das auch!

    :wink gilt das auch für versicherten Versand?
    Also kann ich den Verkäufer rechtlich zwingen mir mein Paket per versicherten Versand zuzuschicken, wenn ich die zusätzlichen Kosten dafür übernehme?


    Das wäre noch besser :D

    Geht nicht, da er "Barzahlung bei Abholung" nicht angeboten hat :/


    Über PayPal Käuferschutz muss er aber dann PayPal nachweisen das er das Paket abgeschickt hat, egal ob versicherter Versand oder nicht. Und auch bei unversicherten Versand kann die Post prüfen wo und ob ein Paket überhaupt abgeschickt wurde. Habe ich letztens an einem Nebenschalter bei der Post erlebt, wie ein Kunde über Ebay Lautsprecherkabel ersteigert hat (unvers. Versand), das Paket aber nicht angekommen ist.


    Aber egal, ich berede das morgen mit meinem Anwalt.