richtig dreißt wirds erst, wenn der abschlepper kommt und danach kein auto mehr zu finden ist.
Beiträge von zpeedy
-
-
muss mal schaun, kumpel hat nen "rs blauen" 6n.
-
oder viele fernbedienungen funktionieren einfach nicht wenn in der nähe ein funkgerät betätigt wird.selber schon ausprobiert.
dann bleibt das fahrzeug einfach offen. deshalb immer auf die blinker achten oder aufs zv geräusch.
-
müsst grad mal fragen, kennen tue ich den fahrer.
aber irgendwie hab ich den ganz anders in erinnerung.
-
Zitat
Original von Originalteil
..-GC 84das wäre auch noch was. ich mag nur das 84 ned so, zwar kewles baujahr, aber ich bin ein wenig älter wie bj84.
bitte weiter jungs (mädels)
-
Zitat
Original von boaglaubse
Das interessiert mich auch wie die denn so sind (Passgenauigkeit etc.). Mein Pott muß nämlich auch dringendst ersetzt werden. Ich wäre ja eigentlich eher zu den "MK-Racing-60mm-Endrohr-Pötten" tendiert aber die haben ja leider keine ABE.
ich kram das hier mal wieder raus. hat denn jetzt einer was von maxxor dran?
komplett v2a, mit wunschendrohr in gruppe a
-
Zitat
Original von caipi
es gibt ausm Zubehör dieselben Schwallsperren wie sie für VW produziert werden, sind vom selben Hersteller, lediglich die Teilenummern sind rausgeschliffenhast du mal den hersteller?
-
WICHTIG: was für ein kennzeichen für nen
GOLF II
Sondermodell Carat
Baujahr:1984
Motor-Kennbuchstabe/-Nr.: GU
Getriebe-Kennbuchstabe: 8Abisher hab ich ja II 15 (und aw 40, meine ma i 986), aber alles mit II is vergeben
hab bisher an:
I 996
II 996
aw 23
vw 996oder sowas gedacht. könnt mitsuchen wenn ihr wollt. http://www.landkreis-ravensburg.de/ dann wunschkennzeichen
soll ein wenig oldshool werden.
-
Zitat
Original von Necrite
das beste ja wohl aber auch das teuerste, denn die normalen dichtungen und schläuche deines bzw unser aller wagen halten der DOT 5 nicht stand und das bremssystem wäre binnen kürzester zeit undicht...ich fahr schon mehr als zwei jahre dot5.1 und es geht einwandfrei.
-
meiner:
GOLF II
Sondermodell Carat
Baujahr:1984 87650 km
Motor-Kennbuchstabe/-Nr.: GU
Getriebe-Kennbuchstabe: 8A4 elektrische Fensterheber, Zentralverriegelung, 2 elektrische Aussenspiegel, Servolenkung, mech. SSD, Bordcomputer mit Aussentemp. Anzeige, Velourausstattung, Drehzahlmesser, Verbrauchs-, und Schaltanzeige, Lederlenkrad, Alufelgen, Lederschaltknauf und Ledersack.
Wer jetzt dann erstmal paar Kleinigkeiten vornehmen...
Dafür suche ich jetzt erstmal:
Auspuff mit S Rohr, am liebsten Edelstahl ab kat evtl. Fächerkrümmer
Gewindefahrwerk kw/weitec/h&R
Grill mit Chromrand
(klarglas rundum, gibts ja wie sand am meer)PS: bei richtig schnee, gibts nen Nissan Terrano II oder nen Mitsubishi Pajero
-
also in den strecht limos wird das anderst gemacht.
ihr kennt doch die glasfaserteile die leuchten und die fasern sehr dünn sind?
so hat man keine platzprobleme, höchsten wegen dem knicken und alles leuchtet schön. farbwechsel sind dann auch kein problem mehr.
ich bin da schon seit ner weile dran sowas zu machen...
-
der maybach hat auch ein weinrot im programm.
solls denn einfarbig werden?
-
in der aktuellen adac steht am anfang auch nen bericht dazu.
die schreiben auch das alles übernommen werden sollte, es teilweise aber nicht passiert. generell sollen aber alle reifen bis auf eine größe ab werk nicht mehr eingetragen werden.
die beweispflicht liegt bei der polizei nachzuweisen, dass was nicht in ordnung ist. es wird natürlich aber auch erwähnt, dass es wohl zu einigem verdruss und ärger führen dürfte.
http://www.adac.de -> Recht&Rat -> KFZ Zulassung
ZitatDie für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde jedoch verzichtet. So wird z.B. nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in Teil I – Angabe in Teil II nicht enthalten – geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann u.a. den Internetseiten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem COC (Cer tificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), der Datenbestätigung oder der Be triebser laubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden. Um Probleme bei einer möglichen Fahrzeugkontrolle zu vermeiden, ist das Mitführen des entsprechenden Nachweises daher dringend zu empfehlen!
-
ich hab ne eintragung machen lassen und nur so 16 euro bezahlt.
-
das plaste zeug braucht eh keiner zwingend.
trotzdem kann ich mir nicht vorstellen das man mit ner 80iger tieferlegung einfach so mit den 9*16 fahren kann.
-
Zitat
Original von Olli
Ihr habt ja Probleme da drüben. Bin gerade in den USA und hier fahren Kisten rum :-rNa klar ist hier alles in den fahrzeugschein eingetragen.
na dafür cruisen die aber auch nur alle
-
Zitat
Original von kpk
Leistungsverlust!!
haha, der war gut! hoffe die räder drehen mal ein bißchen weniger durch!!vielleicht wären etwas breitere reifen wie 205er auf nicht schlecht.
-
bei ebay verkauft doch auch immer einer schläuche die samco ähnlich sind.
-
Zitat
Original von Retro-Jetta
SW-Unterkante sind ca. 48cm.ralley front und schon wirds höher
-
Zitat
Original von ElBarto
ich warte hier eigentlich die ganze zeit nur mal auf den ersten bericht von einem der mit den "neuen" papieren kontrolliert wird/wurde
:-bich warte auch auf die erste kontrolle, aberlange geht das nimmer... dann ist winter