ZitatAlles anzeigenOriginal von Olli
Hi,
also wer ein Auto von Ö nach D importieren will, der muss das Fahrzeug nach §21 StVZO (Vollabnahme) abnehmen lassen. Nennt sich auch Baurat. Außerdem wird eine AU fällig.
Nur weil die Teile in Ö eingetragen waren, muss das nicht gleich in D der Fall sein.
Normalerweise müssen für alle umbauten ein Gutachten, etc. zur Verfügung stehen. Ansonsten ist eine Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO nötig.
Am Besten vorher mit Eurem TÜV abklären, da es jeder TÜV anders hält.
Wer sich den Weg nach Hamburg machen möchte, kann natürlich die Abnahmen nach §21, §19.2 und §19.3 bei uns abnehmen lassen. Ach ja, wir arbeiten trotz einiger Aussagen nach im Umlauf, NICHT mit Hot-Wheels zusammen!
Hab ich jetzt aber nicht gesagt, das mit hot-wheels :blink: