Mal wieder Ebay...

  • Habe für nen Kumpel nen Golf 3 Phantom Stoßstange bei Ebay verkauft! Habe sie als neuwertig aber gebraucht und ohne Garantie verkauft.


    Weggeschickt habe ich sie per Hermes und jetzt kommt der Käufer an und will den Kauf stornieren, weil sie ein paar Kratzer hat... Lackiert werden muss die Stoßstange sowieso...


    Was soll ich jetzt machen? Eigentlich habe ich keine Lust die Stoßstange zurück zunehmen...

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen


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  • Zitat

    Habe sie als neuwertig aber gebraucht und ohne Garantie verkauft.


    ich denke das sollte reichen. zurücknehmen würde ich sie deswegen nicht.

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • Also ich finde das bei ebay in der letzen zeit ziemlich scheisse.


    jeder schreibt hin guter gebrauchter zustand, aber gebe keine garantie. Und solche sachen wie kratzer schreiben sie dann erst gar nicht hin. Ich weiss ja jetzt nicht, ob du die kratzer erwähnt hast, aber wenn ich etwas kaufe, wo nur gebrauchter zustand steht, und keine garnatie kann ich von dem verkäufer verlangen, dass die sachen nicht zerkratzt etc. sind.

  • Ja schon, aber die Stoßstange ist ja nicht lackiert oder so! Er müss sie sowieso füllern usw... Da machen Kratzer nichts! und das beste ist ja, der hat sich über die Verpackung beschwert.
    Soll ich ihm die Stange in nem Container schicken?

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  • Als Erstes Mal.
    Den Thread hätte man in einem alten ebay-Probleme-Thread leicht untergebracht.
    Nun zu Thema.


    Prinzipiell ist es so, dass alles was den Artikel betrifft beschrieben werden muß wenn es bekannt ist. Sollten Kratzer in der Stoßi gewesen sein, so müssen sie normal auch angegeben werden. Egal was der damit macht. Es kann ja auch sein (normal zwar nicht, aber die Annahme), das der die Stoßi gar nicht lackieren will und sie gleich so montieren will, dann sind die Kratzer eben nicht so schön.


    In diesem Absatz beziehe ich mich nicht unbedingt auf diesen Fall mit der Stoßstangen, sondern allgemein!
    Ist der Artikel nicht in dem Zustand wie beschrieben, so ist es auch bei einem Privatkauf möglich vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer bzw. Bieter muß ja von der Beschreibung ausgehen und wenn da steht guter Zustand, dann sollte es auch so sein. Ist es nicht so, dann wurde er ja getäuscht und das ist nicht zulässig.
    Es steht auch in den ebay-AGB, dass sich der Verkäufer verpflichtet alle ihm bekannten Mängel des Artikels anzugeben.

  • aber ich würde kratzer bei einer unlackierten (rohen) stange auch nicht zwingend als mangel ansehen, da sie ja meines erachtens lackiert werden sollte...
    also hab ich doch aus meiner sicht korrekt gehandelt...
    klar jetzt kann der nächste sagen wenn ich felgen verkaufe und die verzogen sind ist das für mich auch logisch das die wieder gewuchtet werden müssen, also schreib ichs nicht... aber dann fängt man an sich im kreis zu drehen..
    wenn die kratzer jetzt nen cm. tief sind oder was raus gebrochen ist würd ichs ja verstehen

  • Mal als kleines beispiel meiner letzten gewonnen Auktion.


    Da waren 5 Stk. BBS die als guter Zustand deklariert waren und eine sogar als neu.


    Angekommen ist:
    Eine nicht neue BBS, die sogar noch ein verbogenes Aussenbett hatte,
    zwei die man mit Müh und Not nehmen kann und
    zwei Stk. die ich ihm auf meine Kosten hingeschickt habe und er lies sie lackieren, denn sein Lakierer macht es so billig. Die KOsten des Lackers und Rücksendung muß er bezahlen.
    Okay, damit habe ich kein Problem, wenn ihm meiner zu teuer ist.
    Jetzt kommen die zwei Felgen wieder zurück und sehen aus unter aller Kanone vom Lackieren. Die wurden nicht abgeschliffen, sonder da wurde einfach über den ganzen Drecka lackiert, so dass die mal schnell gut aussehen und bei der nächsten Wäsche fällt dir alles entgegen.


    Mein Recht ist nun, dass ich vom Kauf zurücktrete, denn es war weder der erste Zustand so wie beschrieben, noch brachte eine Nachbesserung einen annehmbaren Zustand. Sein Fehler war dann auch noch, dass er keinen Gewährleistungsausschluß gemacht hat.


    Es ist immer eine Auslegungssache, aber man muß vom allgemein üblichen Zustand ausgehen.


    Als Beispiel:
    Wenn ein Motorrad 50 Jahre alt ist und nie restauriert wurde und es war täglich in Gebrauch, dann sind nun mal Gebruchsspuren dran, das ist ja klar. Man dafrf aber btrotzdem nicht schreiben guter Zustand, sondern dem Alter entsprechend.

    Der SUCHE-Button hilft bei sehr vielen Fragen!


    Danke und ciao.
    caddyman

    Einmal editiert, zuletzt von caddyman ()

  • Zitat

    Original von caddyman
    Mein Recht ist nun, dass ich vom Kauf zurücktrete, denn es war weder der erste Zustand so wie beschrieben, noch brachte eine Nachbesserung einen annehmbaren Zustand. Sein Fehler war dann auch noch, dass er keinen Gewährleistungsausschluß gemacht hat.


    Du kannst erst nach der zweiten gescheiterten Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten

  • Zitat

    Original von EtOK


    Du kannst erst nach der zweiten gescheiterten Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten


    Ich will hier jez net "Wer bietet mehr ?" spielen, aber ich bin der Meinung das der Verkäufer 3x nachbessern darf...

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • Zitat

    Original von caddyman


    Mein Recht ist nun, dass ich vom Kauf zurücktrete, denn es war weder der erste Zustand so wie beschrieben, noch brachte eine Nachbesserung einen annehmbaren Zustand. Sein Fehler war dann auch noch, dass er keinen Gewährleistungsausschluß gemacht hat.


    und selbst der Gewährleistungsausschluß hätte ihn nicht davr bewahrt die Felgen zurücknehmen zu müssen. Sie waren letztendlich nicht so wie beschrieben, ergo hätte er auf seine Gewährleistung pfeiffen können.


    Das ganze Geschreibe von wegen Garantie, Gewährleistung usw. nützt m.M. einem eh nur was bei Autos und elektronischen Geräten.

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