Rechtsfrage !!Schnell!!

  • Tach zusammen
    Meine Dote hat ihr auto verkauft dank mir hehe!!
    Farbe: Gelb
    Modell: VW Passat
    Km:260 tkm
    Preis: 850 Euro
    Baujahr `91
    Ok oder??
    ALso nun das Problem
    Der Käufer wollte den Umlacken und dann nach Lettland oder so bringen!!
    Jetzt hat er sich wieder gemeldet und sagte das die vorderen 2 Radlager kaputt wären und er das Auto zurück bringt!!
    Hab in den Kaufvertrag reingeschrieben das es als Bastlerfahrzeug verkauft wird!!
    Vertrag stammt von autoscout24!!
    Müssen wir das Auto zurück nehmen oder nicht??
    Der hat bestimmt alles ausgetauscht und nun kommt er wieder!!
    Brauch schnelle Hilfe bitte
    :wink

  • Zum Schutz des Verbrauchers haften Kfz-Händler mindestens ein Jahr lang bei
    Mängeln an einem verkauften Gebrauchtwagen. Doch auch in dieser Branche gibt es schwarze Schafe, die diese Regelung mit allen möglichen Tricks aushebeln wollen.


    ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf Formulierungen in
    Kaufverträgen wie ‚Bastlerfahrzeug’ oder ‚Schrottfahrzeug’ oder andere
    Beschreibungen hin. Sinn und Zweck dieser Wortwahl in Verträgen ist die
    Umgehung der Mängelrechte des Käufers. Unterschreibt er einen Vertrag, in
    dem beispielsweise von einem ‚Schrottfahrzeug’ die Rede ist, wusste er
    offensichtlich von der Fehlerhaftigkeit des Fahrzeugs und soll später keine
    Mängelrechte geltend machen können. Doch die Richter urteilen nun in einem
    konkreten Fall ganz eindeutig im Sinne des Verbrauchers. Die vertragliche
    Vereinbarung, dass es sich um ein „Bastlerfahrzeug“ handelt, lässt die
    Gewährleistungsrechte nicht entfallen. Die Formulierung stelle eine
    unzulässige Verminderung der Verbraucherrechte dar. Immerhin sollte der
    Gebrauchtwagen vor dem Verkauf vom Kfz-Händler noch durch die
    Hauptuntersuchung gebracht werden, ein Indiz dafür, dass der Wagen noch
    längere Zeit am Straßenverkehr teilnehmen soll (AG Marsberg, AZ: 1 C
    143/02). ARAG Experten weisen allerdings gleichzeitig darauf hin, dass
    klassische Verschleißmängel wie abgenutzte Bremsbeläge oder abgefahrene
    Reifen nicht von der Sachmängelhaftung betroffen sind.

  • ja gehören sie, ausserdem wenn du reinschreibst das es sich um ein bastlerfahrzeug handelt bist du als privatperson aus dem schneider!!!

    - Golf 1 KR& Luftpumpe VERKAUFT
    - T4 Caravelle LR 151PS TDI-> Werkstattauto
    - Golf 1 Ex G60 -> 1,8T APX


  • Zitat

    na ja, das mit dem "Bastlerfahrzeug" ist rechtlich nicht haltbar. Aber in dem Vertrag von Autoscout steht ja drin, daß der Wagen unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft wird


    genau! Wenn ich ein Auto verkaufe nehme ich immer den Blanko Vertrag von mobile.de


    Da brauchste dir keine Gedanken machen, die Verträge schließen, wie oben schon geschrieben, die Sachmängelhaftung aus! In dem Fall kannste echt sagen:


    Vertrag unterschrieben, Geld haste, Auto weg und FEDDICH! Mach dir da keine Gedanken. Falls er allerdings pampig werden sollte drohste direkt mit Anwalt. Biste eigentlich Rechtschutzversichert? Wenn ja würde ich erst garnet mim Anwalt drohen sondern direkt zum Anwalt, dem das schildern und dann kümmert der sich drum... :-i

  • tach zusammen
    es geht ja um meine dote und ich weiss leider nicht ob sie rechtschutzversichert ist aber hab zu ihr gesagt das sie nichts befürchten muss und er kein recht hat nach 2 wochen irgendwas festzustellen und dann das auto wieder zurück bringen will!!
    :wink

  • seh ich genauso, wenn der zu "blöd" ist das beim Kauf festzustellen... was kannst du denn dafür?? bist du etwa KFZmeister und weist wie sich nen kaputtes RL anhört...
    Pfffffff....drauf gesch :arsch:
    bei so ner karre würd ich mir keine gedanken machen und schon gar nicht privat

  • wahrscheinlich ist sein käufer von lettland abgesprungen und er sitzt jetzt auf dem auto und bekommt es nicht mehr weg!!
    Muss malwieder nachfragen ob es da schon was neues gibt und was er jetzt machen will!!
    :wink

  • schlafende hunde soll man nicht wecken :blink:
    aber wenn, dann gib ihm gleich die adresse von deinem anwalt und sagst er soll sich mit dem in verbindung setzen, dann wirds ihm eh wurscht sein!! und wenn du keinen anwalt hast soll dein kumpel den anwalt "SPIELEN" :zwinker:

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