Standlicht im Blinker - TüV Frage!

  • Zitat

    Original von Royale



    hmm.. vllt. weil die standlichtbirne im scheinwerfer auch original weiß und nicht orange ist?
    aber bis jetzt haste ja glück gehabt!



    ehm wer redet von Scheinwerfern? Ich hab in meinen Scheinwerfern kein orangen Standlicht, da ist nichts verändert worden. Ich rede von den Blinker in der Frontstoßstange


    hier mal zur besseren Verdeutlichung


    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • Zitat

    Original von Royale
    Aber die blinker leuchten doch bei dir because of the standlichfunktion immer ORANGE- mir wär das zu gefährlich damit rumzufahren :wink


    schau dir mal nen US Golf oder sämtlich US Fahrzeuge mit deutscher Strassenzulassung an (Ford, Land Rover usw), die haben auch weißes Standlicht in den Scheinwerfern und oranges Standlicht in den Blinkern (sofern die Blinker nicht im Scheinwerfer sondern extra in der Stoßstange usw sind) ;)
    Ein Arbeitskollege von mir fährt nen Land Rover Jeep, KEIN US Modell (ganz normales EU bzw. Deutsches Modell) das hat auch Standlicht in Orange in den Blinkern und das ist kein anders Prinzip wie bei mir :)

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

    Einmal editiert, zuletzt von freaxster ()

  • Ja bei US Modellen ist es doch was anderes.


    Bevor hier noch mehr halbwissen verbreitet wird, hab ich mal recherchiert und die entsprechende Passage aus der StVZO.


    Zitat

    §51 StVZO - Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
    (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. [...]

  • Zitat

    Original von freaxster


    schau dir mal nen US Golf oder sämtlich US Fahrzeuge mit deutscher Strassenzulassung an (Ford, Land Rover usw), die haben auch weißes Standlicht in den Scheinwerfern und oranges Standlicht in den Blinkern (sofern die Blinker nicht im Scheinwerfer sondern extra in der Stoßstange usw sind) ;)
    Ein Arbeitskollege von mir fährt nen Land Rover Jeep, KEIN US Modell (ganz normales EU bzw. Deutsches Modell) das hat auch Standlicht in Orange in den Blinkern und das ist kein anders Prinzip wie bei mir :)


    brauchen aber genau genommen eine ausnahmegenehmigung. bei den anderen eu autos is es in der eu betrieberlaubnis beinhaltet. beim der golf betrieberlaubnis aber nicht. auch die lampenfassung und das leuchtmittel ist bei der prüfung für das prüfzeichen der blinker mit eingeschlossen.


    aber ist ja egal ob legal oder nicht, denn DU hast ja keine probleme damit und DIR passiert ja nichts damit. dann sei doch zufrieden :wink

  • Zitat

    Original von Royale


    Hmm... wie meinste das? Möchtest größerere Birnen in die Standlicht- Blinker bauen und dass dann als Tagfahrlich benutzen? Bisschen viel Auwand und Kosten für sowas, wird sicher auch nicht gehen..


    Aber die Standlicht- Lampen im Blinker sind bei Fahrt ja sowieso eh immer an!


    So wie ich es schrieb: ich wollte wissen, ob man das Standlicht auch so schalten könnte, daß es bei laufendem Motor immer als Tagfahrlicht leuchtet und bei eingeschaltetem Licht als Standlicht und das ganze auch als zusätzliches Tagfahrlicht eintragungsfähig wäre. Mit den Standlichtbirnen. Die Blinker/Standlichter selbst sollten bleiben wie sie sind, nur die Verkabelung sollte anders sein. Standlicht selbst leuchtet nur, wenn ich das Abblendlicht einschalte, das ist dann was anderes als Tagfahrlicht. Aber zpeedy hat´s ja schon aufgeklärt, war auch nur aus Interesse gefragt.

  • Zitat

    Original von zpeedy
    brauchen aber genau genommen eine ausnahmegenehmigung. bei den anderen eu autos is es in der eu betrieberlaubnis beinhaltet. beim der golf betrieberlaubnis aber nicht. auch die lampenfassung und das leuchtmittel ist bei der prüfung für das prüfzeichen der blinker mit eingeschlossen.


    aber ist ja egal ob legal oder nicht, denn DU hast ja keine probleme damit und DIR passiert ja nichts damit. dann sei doch zufrieden :wink


    dann zeig mir mal wo in so nem FZG Brief diese Ausnahmegenehmigung hinterlegt bzw. niedergeschrieben ist..


    Bei uns wird das alles viel zu hochgepusht und es wird viel zu viel Panik gemacht, von daher seh ich ich das nicht so eng und wenn sich jemand bei mir drangestört hätte...wäre mir auch "egal" gewesen da ich immer 2 normale Blinkerbirnen und auch die deutschen Blinkerfassungen dabei gehabt hätte. Umbau in netmal 2 minuten da es nur gesteckt ist. Also who cares ;)

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • Ja gut, aber was machste, wenn dir jemand reinfährt, sich womöglich noch verletzt und dann meint, er habe deine blinker wegen dem orangen standlicht nicht gesehen? Dann stehste erstmal da- Und dann mal eben austauschen is t wohl eher schlecht..


    Ich find aber auch, das sieht sehr lecker aus! :geil: Mir wär das Risiko aber zu groß.

  • ich sag ja nicht das es ne todsünde ist und das es scheiße aussieht, aber es ist einfach nicht ganz 100% wasserdicht legal. nur das wollte ich ausdrücken. das viele so herum fahren und es wohl auch bei den allermeißten keinen ärger gibt ist auch klar.


    mich wundert warum du immer normale blinkerfassungen und birnen dabei hattest :?:
    (würde übrigens bei ner richtigen kontrolle nix bringen, denn die be wäre zu dem zeitpunkt erloschen gewesen, auch wenn du den mangel sofort beheben würdest, aber da sind ja auch einige polizisten kulant)

  • also, auch wenn es ein wenig zu spät kommt,....


    aber als ich mal beim TÜV war hat er gesagt man darf min. 2 und max 4 standlichter haben. und das hat er bei VW und allen anderen Kfz-Profis nachgefragt. ich meine, sonst wäre da ja auch kein E-Prüfzeichen druff....


    also ich habe das gaaaaaaanz einfach durchbekommen. erst hat er auch gemeckert, doch dann hat er nachgeschlagen und hat es zurückgezogen und durchgehen lassen...
    also nix mit abknipsen oder so...


    MfG

  • Zitat

    Original von Royale
    Ja gut, aber was machste, wenn dir jemand reinfährt, sich womöglich noch verletzt und dann meint, er habe deine blinker wegen dem orangen standlicht nicht gesehen? Dann stehste erstmal da- Und dann mal eben austauschen is t wohl eher schlecht..


    also nen Unterschied von 5watt im Stand und 21watt nicht zu sehen... ist schon sehr sehr selten und glaub mir das sieht man wirklich :D zumindest besser als dieses pseudo Xenon bzw. viel zu hellen Birnen die verbaut werden ;)


    Nichts desto trotz... hatte nie Probleme damit. :zwinker: :wink

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • Zitat

    Original von usjj31
    Deshalb fährt man US-model da sind schon orginal 2faden birnen drin :D
    und kann keiner was machen :-z


    tja, wenn man damals beim zulassen aufgepasst hätte, hätte es heißen können: "auf deutsches modell umrüsten", das kam vereinzelt vor. hast also kein pech gehabt. ich hätt auch gern ein us modell ;)

  • Also ich habe jetzt hier noch einmal ein Frage zum Standlicht im Blinkergehäuse. Und zwar ich habe bei mir Klarglasscheinwerfer mit Angeleyes und Blinker mit Standlicht und ich lese hier das geht nicht aber von nem Kollegen höre ich das geht was stimmt da jetzt?
    Er meinte Angeleyes gehören nicht zum Standlicht.

  • Zitat

    Original von GTI-Heizer
    Er meinte Angeleyes gehören nicht zum Standlicht.


    Und was machen die Leute, die kein Standlicht im Blinker haben, aber Angel- Eyes Scheinwerfer? D.h., man müsste immer auf Blinker mit standlicht umrüsten, wenn man angel eyes fährt, weil man sonst keine begrenzungsleuchten hat? halt ich fürn gerücht.. sonst wärn die scheinwerfer ja alle illegal.


    wo steht hier das geht nicht?

  • Ok dann werd ich ihm morgen mal in Arsch tretten da ich ihm das auch sagte und er meinte das sei anders :D


    Dann noch ne andere Sache das mit den Standlichtern abknipsen bekommt man das überhaupt nicht eingetragen? Gibt das irgendwie Sonderregelungen? Denn wenn ich sio die ganzen BMW e30 sehe mit den 4 Standlichtringen und E-Prüfzeichen, dann kmüsste das alles doch eigentlich quatsch sein oder versteh ich das irgendwie falsch?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!