Verständnisproblem H&R-Gewinde

  • Hi Leuts !


    Heut in meinen Vento nen H&R-Gewindefahrwerk eingebaut, folgendes Problem:


    Laut Gutachten muss an der Vorderachse zwischen Oberkante Federteller und oberer Dämpferbefestigungsschraube am Radlagergehäuse ein Abstand von mindestens 150mm eingehalten werden.
    Da bin ich mit dem Gewinde aber schon fast GANZ OBEN, könnt euch ja vorstellen, wie das (trotz 17") aussieht.... :-r


    Aber wenn ich ihn tiefer drehe, liegt er KOMPLETT vorne auf den integrierten Federwegsbegrenzern auf, krieg ihn so natürlich nicht durch den TÜV.... :motz


    Laut H&R Federbein zerlegen und Federwegsbegrenzer (original 70mm) kürzen...


    Nur, wie weit kürzen ohne daß hinterher der Dämpfer zerstört wird ??? :?:
    Hatte das Problem schonmal jemand, und kann mir vielleicht Erfahrungswerte geben ???
    Kann doch nicht sein der Sch**ß ey, da hätt ich mir auch das Gewinde sparen können, wenn ich nur SO HOCH fahren darf.... :-r :-r :-r


    Grüße, Martin

  • das ist der geprüfte verstellbereich. alles andere muss per sonderabnahme geprüft und eingetragen werden.


    hatte das bei meinem fahrwerk auch. ich fahren den jetzt 5!! cm tiefer als der tüv bereich und die kiste ist immernoch höher als so manch anderer golf mit den gleichen felgen!


    einfach mal mitm prüfer schnacken was der dazu sagt.

  • Zitat

    Original von Clubsport
    Laut Gutachten muss an der Vorderachse zwischen Oberkante Federteller und oberer Dämpferbefestigungsschraube am Radlagergehäuse ein Abstand von mindestens 150mm eingehalten werden.
    Da bin ich mit dem Gewinde aber schon fast GANZ OBEN, könnt euch ja vorstellen, wie das (trotz 17") aussieht.... :-r


    Soll oder muss der Abstand eingehalten werden?

  • Ähm...


    Noch einmal:


    Es geht nicht darum, daß mein Prüfer mir das nicht tiefer eintragen würde..... :zwinker:


    Sondern daß das Fahrwerk auf dieser Tiefe einfach unfahrbar, da STEINHART ist.... :-r
    Wer hat denn hier noch H&R ? Keiner diesselben Probleme ?


    Grüße, Martin

  • Ist das denn soooo schwer.... :lol


    ES GEHT NICHT UM DIE TIEFE, ES GEHT UM DIE HÄRTE, DER WAGEN HAT NULL RESTFEDERWEG MOMENTAN !!!!


    Und da das 2 Dinge sind die durch diesen Federwegsbegrenzer zwangsläufig ineinandergreifen, ist DIESER also der Ansatzpunkt.... :-3


    Grüße, Martin



  • Würde sagen die meinen den Org.um 70mm kürzen.Bau aus und mess mal ab

  • @ etOK:


    Sag mal liest du auch was ich schreibe ???? :?:


    Natürlich geht das Fahrwerk tiefer, wenn man die (im Dämpfer integrierten) Begrenzer kürzt.


    H&R sagt aber, das mit den 150mm ist schon so richtig, weil sonst mit den Original-Begrenzern kein ausreichender Restfederweg gegeben ist.
    Kürzen sie die Original-Begrenzer, dann können sie auch tiefer fahren. Aber nicht zu weit kürzen, sonst schlagen die Dämpfer durch. :zwinker:


    Und ich wollte jetzt wissen, WIE WEIT....


    Selbst wenn er es mir mit der momentanen Tiefe eintragen würde, ist das doch nicht Sinn und Zweck der Sache.... Das Auto ist steinhart, da hätte ich mir kein H&R kaufen brauchen, sondern hätt auch irgendwelchen Supersport-Chromschrott von Ebay reinbauen können....


    Und ich wäre dir wirklich sehr dankbar, wenn du mal jetzt aufhören würdest meine Formulierungen ständig zu sezieren... :zwinker: :D
    Und bei dem eigentlichen Problem mithilfst.... :-i


    @ godfather-toth:


    Laut H&R soll die Originallänge 70mm betragen, Frage ist, wieviel darf ab ? H&R darf sich aus rechtlichen/garantietechnischen Gründen dazu nich äußern sagte man mir.....


    Grüße, Martin


  • Jetzt müßte man wissen ob das stimmt wie lang der org.Begrenzer wirklich ist.Verlassen würde ich mich auf die Aussage nicht.Eher mal nachmessen.


    H&R gibt darauf keine Technische Auskunft ? Super Service.Wenn die Dämpfer am Arsch sind sind die fein raus.

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