Hiho Frage wegen Zulassung

  • Hoi


    Hab heute meine Strafe wegen meinem Roller bekommen. 1 punkt und geldstrafe.


    Aber ich sehe das nicht ein, die gesamten kosten zu bezahlen, eine Sache war aus unwissend ok, aber die anderen beiden Tatbestände werde ich mir nicht an den Hals werfen lassen.



    Also kennt jemand den §, indem steht, das die Blinker organge leuchten müssen? Mir wird vorgeworfen eingefärbte Glühbirnen verwendet zu haben!? bitte???? Die gibts doch fertig zu kaufen.


    Zudem gibts ärger wegen meinem Auspuff, der Auspuff hat eine CE-Nummer, ist das jetzt eine Nummer die besagt, das der Auspuff erlaubt ist? oder nicht? Zudem ist der Auspuff "normal" gedrosselt. Und dort wo ich ihn gekauft habe, wird auch dafür geworben, das er erlaubt ist.
    Und ich habe ein Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt, das man KEINE Abes mit sichführen muss, wenn die Teile eine e-Nummer haben. Nur was heisst jetzt e, und was heisst CE ?



    Naja der letze punkt ist alt dumm, hatte kein Schutzblech dran, jetzt heisst es Rad ist nicht genung abgedeckt.


    P.S. zum Anwalt gehe ich nicht, bin nicht rechtsschtzversichert, und mein Onkel (mein Anwalt) will den Fall nicht für mich übernehmen, weil eh alle was gegen meine basteleien haben.


    Danke

  • Hallo,


    zu1: STVZO §54 Absatz 3 "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig."


    Hattest du weiße Blinkergläser oder so dran?


    zu 2: Wenn der Auspuff zugelassen ist, und du die ABE nicht dabei hattest, kostet das 10€ und du must zur Polizie und die ABE vorzeigen. Mehr kann er nicht machen.

  • Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Das mit der ABE kenne ich auch nur so: immer dabeihaben. Ich lass mich aber gerne belehren.


    Das mit dem Auspuff: selbst wenn der Händler dir gesagt hätte es ist ein orginaler, für deine Bußgelder muss er nicht haften.



    MfG haviii

  • ja, das mit der unwissenhit is klar.


    Aber ich hab ein schreiben, direkt vom bundesfahtamt in flensburg auf meine anfrage bekommen. MAN muss KEINE abe mitführen, wenn die nummer drauf ist.



    Ich will den Händler ja auch nicht dazu bringen. Ich möchte nur wisen, was es jetzt heisst . also was ne E nummer ist, und was eine CE nummer ist.

  • Zitat

    MAN muss KEINE abe mitführen, wenn die nummer drauf ist.


    das ist so nicht richtig, das gilt nur für E prüfzeichen.
    das mit den eingefärbten birnen, waren sie es denn ode waren die original? woran machen die fest das die teile selbts eingefärbt waren?


  • Tut mir leid, kann dir da auch nicht weiterhelfen.
    War des mitm Schutzblech der komische Spritzschutz, des unterm Nummernschild? Des hatte ich damals bei meienm Moped auch ab, hab damals dafür 3 Punkte bekommen. Das keine Spiegel dran waren, haben sie zwar registriert aber hat sie nicht gestört... :-r

  • Es ist schon richtig das man bei den Auspuffen keine ABE mitführen muss. Aber beim Auspuff ist ja eine ABE dabei, warum nimmst du die nicht einfach mit? Wie du siehst ersparst du dir da ne Menge Ärger! Ob du nun das Schreiben vom KBA oder die ABE mit nimmst ist doch schnuppe!


    komisch das sie sich nicht an den Birnen und nicht an den Gläsern gestört haben. Die gläser haben ja kein E-Zeichen oder dergleichen.
    Was hast denn für eine Geldstrafe bekommen?
    1 Punkt ist im Prinzip groß zügig, sie hätten dir auch 3 Punkte wegen fahren ohne BE geben können.

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