na alle autos die es vor und nach 1.1.1988 gab da gilt bis 31.12.1987 ez die eine regel, danach die andere regel, obwohl an dem auto keinerlei änderung drann ist ab werk. aber ich denke mal es ist sinlos darüber zu streiten...
Beiträge von Svenie1978
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sag mal haste schlechte laune ??? ich hab das ja auch ab und an... ich schreibe hier nur meine meinung dazu das ich es besch... finde das es für ein und das selbe auto unterschiedliche regelungen gibt, und das nur weil die zulassung ein anderer tag ist und b es gibt genug autos wo das unter 50 cm ist...
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hatte nicht erst der abf 2 klopfsensoren ???
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:-a keiner mag mich wie immer
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na dann denke ich das sich der schalter jetzte komplett zerlegt hat aber ferndiagnose ist da etwas schlecht, zur not verkleidung ums lenkrad ab und nen anderen schalter an den stecker gesteckt, und geschaut ob was geht, kann sein das du an dens chalter noch masse drannlegen must glaub die bekommt er über die eine schraube wo er mit am lenkschloss fest ist
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nein neue ze past nicht, wie ist der ausgefallen ??? von heute auf morgen ??? oder hat er vorher probleme gemacht ??? kann auch seindas das gestänge festgegammelt ist !!!!!!!
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der paragragh gild ab ERSTZULASSUNG 1.1.1988 EGAL für welches auto und ob es das auto schon vorher gab ist leider wirklich so... und ist auch seit dem gültig nur hat das nie jemanden gekratzt !!!! also wurde auch nach 1.1.1988 weiter so eingetragen obwohl illegal !!!!!!!!!!
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evtl mal nen anderen hebel ausprobieren oder wenn du mit nem schaltplan umgehen kannst und das "so mach ich es richtig bla bla bla " buch hast nach schaltplan prüfen ob da wo spannung ankommen soll auch welche da ist !!!!
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sicherung durch, motor defekt, leitung unterbrochen, schalter defekt....
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ach der hüpfi... das mit den kabel müssen wa verschieben bin gerade an den sessel gefesselt weil fuss umgeknickt... aber schreib mir ma ne pm aus welchem auto der motor und aus welchem der kabelbaum stammen dann kann ich schon ma schaltpläne herzauber bis denne
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ja ist schon klar das die eine bestimmte leuchtweite haben sollen das mit meiner meinung voin der sinnlosigkeit war auch so gemeint, das es viele ausnahmen bei neueren fahrzeugen gibt einerseits und das es andererseits nicht für fahrzeuge vor zulassung 1.1.1988 gelit... ich finde das ist schon fast ein widerspruch in sich mit den ausnahmen...
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ich würd mir da auch keine platte machen gekauft wie gesehen und fertig nur halt versi anrufen und die karte von dem kaufvertrag (wenn eine bei war) zur zulassungsstelle schicken damit die auch wissen das der verkauft wurde, wenn er ne nicht ummeldet direkt zum anwalt... kollege hat sein auto verklauft und der neue besitzer ist 6 monate auf seine kosten weiter gefahren... gut, das problem war er hatte keinen kaufvertrag
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naja wenn ihr meint das autos blenden wo die scheinwerfer richtig eingestellt sind und der scheinwerfer weniger als 50 cm zur fahrbahn hat... hast du höchstens weniger ausleuchtung aber keine blendung... weil eingestllt werden die scheinwerfer gleich.
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das ist genau der grund warum ich autos NIE angemeldet verkaufe !!!... wenn du in deinem kaufvertrag die gewährleistung ausgeschlossen hast, kann er dir gar nix, aber informiere unverzüglich deine versicherung das er verkauft ist, damit keine böhse überraschung kommt...
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sinnlos daran ist das genug autos ab werk weniger als 50 cm haben und das legal...
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ich habe nicht geschrieben das das nicht so sein muss ich würde mich nur nicht drauf verlassen...
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na dann
allzeit gute fahrt
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steck doch einfach mal an die kabel den alten vom 2 er und schau ob das geht... wenn das geht ist der schalter kaputt... ist das relais richtig in der ze drinne ??? gruss sven
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und das mit der 2.0 auf dem block ist auch schwammig... den : der 1500 er block aus dem golf I und co (jb 70ps) hat die aufschrift 1,6, der 1,6 pn der bei meiner freundin verbaut ist (block vom 1600 er rf) hat die aufschrift 1.8... wieso warum ich weis es nicht ist aber wirklich so... am einfachsten erkennbar ob es nen 2,0 er ist such den motor kennbuchstaben. ausserdem sollte das ja in den fahrzeugpapieren stehen die du aber wohl nicht hast...
über die fahrgestellnummer von den usa gölfen kann die auch vw deutschland nicht sagen was verbaut wurde die sind hier nicht im computer, evtl ne anfrage an volkswagen usa... gruss sven -
so sinnlos diese regel auch ist, sie ist leider gesetz. UND: beim golf II : jettafront bring ca 1,5 bis 2 cm, ralleyfront glaub ca 6 cm... und das problem mit den eintragungen von sls und co ist : auch damit wird dir die kiste stillgelegt wenn sie nicht den regeln entspricht. hab ich selbst schon erlebt, da machen die keine ausnahme von der pickellei vor allem wenn noch ein sachverständiger da rumläuft. dann werden die kisten weggeholt und bis auf die letzte schraube kontroliert. und das kostet nicht wenig. und nicht der tuner oder tüvler der das eingetragen hat kriegt einen auf den rüssel sondern fahrer und halter des kfz... (obwohl meiner meinung nach der prüfer eher belagt werden sollte weil nicht der halter/fahrer hat studiert sondern der vom tüv). ich habe nix dagegen wenn die leute die sich die autos tieferlegen sie zu tief drehen etc, nur sollten die sich über die konsequenzen im klaren sein. und solange man das ist und sich sagt ich gehe das risiko ein, kann man keinem anderen die schuld geben wenn der ärger auf einen zu rollt...