Beiträge von steve

    Da "mein" fall schon 4 Jahre zurückliegt und ich immer noch rechstschutzversichert bin, kann man diese Berichte nicht verallgemeinern. In meinem Bekanntekreis hat sich sowas auch nicht zugetragen.



    Dazu ist aber auch zu sagen, dass ich seit über 10 Jahren bei der gleichen Versicherung bin und bisher nur 2 Fälle über die hab abwickeln lassen. =)


    Außerdem würde ich den Betrug bei Online-Geschäften nicht als "nicht sinnvoll" bezeichnen.

    Wenn Du die negative abgibst, achte darauf keine Anschuldigungen wie Betrug oder sowas zu nennen, da diese auf Antrag des Verkäufers von ebay kommentarlos gelöscht werden.


    Bei der Masse an Teilen, die er da vertickt, könnte man schon fast von einem gewerblichen Handel sprechen. Nach einem Garagenverkauf sieht das wahrlich nicht aus, wenn man den Umsatz in der letzten Zeit betrachtet. Somit wäre der Junge auch ein Fall für´s Finanzamt.


    Frank


    Natürlich hat die Rechtsschutz die Kosten übernommen. Warum denn auch bitte nicht :?:


    Zu Deinen anderen Äußerungen:rolleyes: nehme ich jetzt auf Wunsch des Mods keine Stellung!

    Och Frank, schließ doch nicht immer von Dir auf andere. Schließlich bist Du uns noch bis heute den Beweis schuldig, dass Dein EIMA-Mobil der Prototyp der heutigen Trichterfilter ist. Deine Theorien werden doch an Hochschulen und Unis gelehrt. War es nicht das was Du behauptest und nicht belegt hast ?



    Aber OK, da MEIN Fall auch mit ebay zu tun gehabt hat, schilder ich ihn mal in Kurzform.


    Komplettes CorriBrett bei ebay ersteigert. Was ankam war ganz und gar nicht komplett und noch viel weniger heil. Abgerochene Halter, fehlender Kabelbaum und Schalter. Nach langen hinund her kam dann ein lieblos zusammengestelltes Paket mit Überbleibseln aus seinem Keller. Aber halt wieder nicht komplett. Da es für den ebay-Käuferschutz schon zu spät war, habe ich meine Rechtsschutz eingeschaltet. Diese hat auch anhand des Emailverkehrs und der Fotos sofort die Deckungszusage gegeben. Ich also zum Anwalt. Dieser hat es auch noch einmal im Guten versucht. Da er nun wohl doch kalte Füße bekommen hat, schaltete er ebenfalls einen Anwalt ein, dessen Begründungen mehr als lacherlich waren, so dass es schließlich zu einer Betrugsanzeige kam. Nach kurzem Schriftverkehr zwischen Staatsanwaltschaft und dem Anwalt der Verkäufers, bekam ich das Angebot, die Auktion rückabzuwickeln, welches ich auch annahm. Wie mein Anwalt mir berichtet, hat der Staatsanwalt den Beklagten deren Chancen aufgezeigt. Das ganze zog sich über mehrer Monate aber was soll´s.


    Es lohnt sich durchaus den Weg zu gehen.

    Ach Frank, schön das Du wieder mal aus Deinem Loch gekrochen bist und dieses Forum mit Deinen geistigen Ergüssen nährst. :zwinker:


    Die Masche mit den 50 EUR für´s Tanken ist mehr als arm und zeigt nur, dass Du den Thread nicht ganz gelesen hast, aber egal. Fehler einzugestehen war noch nie Deine Stärke


    In Dubio pro Reo. Schönes Latein und auch gern von zwielichtigen Geschäftemachern als Deckmantel ihrer Machenschaften genommen. Wie ich schon schrieb, das nützt auch einen Steinversender nichst, wenn eigentlich im Paket eine andere Ware hätte sein sollen.


    Wenn Du schon Pharaphen anführen willst dann bitte richtig und. In §55 StPO geht es um Das Verweigern der Aussage. Na und, macht das den Angeklagten glaubwürdiger wenn er nichts zu den Anschuldigungen sagt ?


    Wie dem auch sei, wir wollen hier auch nicht Richter und Kläger spielen, dafür gibt es andere. Nur habe ich schon einen solchen ähnlich gelagerten Betrugsfall bei ebay durchgezogen und bin auch zu meinem Recht gekommen, scheint also doch noch fähige Anwälte zu geben :zwinker:

    so, dann spinnen wir die Gedanken von unserem Hobbyjuristen doch mal weiter, der ja immerhin schon mal was von der Brago gehört hat.


    Die 200 EUR sind natürlcih Unfug, da Alex bereits geschrieben hat, dass er eine Rechtsschutz mit 150 EUR SB hat.


    Wenn Deine Theorie, dass man grds. abstreitet, dass die Ware die Ware ist, die man versandt hat, macht sicherlich das ganze Rechtssystem keinen Sinn. Dem stimmst Du mir sicherlich zu. Jeder, der also ein Laptop bei ebay vertickt und nur einen Stein verschickt, wäre somit aus´m Schneider und lacht sich ins Fäustchen. Soll der Käufer doch mal beweisen, dass da kein Laptop drin war.


    So kommen wir zum spanenden Teil des Ganzen, der Verhandlung. Es steht somit Aussage gegen Aussage. Alex kann vielleicht einen Zeugen benennen, der die Felgen gesehn hat, wie er sie ausgepackt und die Verkäufer haben Zeugen, dass diese Felgen nie in den Versand gekommen sind. Tja, nach Deiner Tehorie wäre nun die Post schuld, weil es ja auf dem Versand zu einem Austausch gekommen ist, oder wie ? Tja, dann sollte man sich nun aber fragen, warum der Verkäufer denn nun nicht auf die Anschuldigungen eingegangen ist. Jeder "ehrliche" Verkäufer würde darauf reagieren und versuchen die Sache zu regeln. Das Schweigen und Verelumen macht sich nicht so gut vor Gericht. Auch dürften im Zweifelsfall immer noch Fingerabrücke auf den Felgen vom Verkäufer bzw. Angehörigen vorhanden sein. Das wär doch mal was.....



    Apropos, was ist eigentlich aus Deinem ebay Fall geworden ? Fire@Ice bei ebay

    Also arbeitslos soll der sein, soso


    Ist der Kontoinhaber eigentlich identisch mit dem Verkäufer ?
    Wenn ja, hättest Du später die Möglichkeit eine Kontenpfändung durchzuführen.


    Ich versteh auch nicht warum Dein Anwalt nicht einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen will.

    Zitat

    Original von G61Golfer
    Wenn du so am überlegen bist dann laß es lieber.


    Danke für den Ratschlag. aber damit komm ich schon klar :rolleyes:


    Ging mir eigentlich eher um die Verarbeitung des Teils. Jetzt kommt mir bitte keiner mit 14 Tage Rückgaberecht. Ich möchte Praxiserfahrungen wissen.