Beiträge von DC!

    Danke für die Hilfe, "Engel auf Rädern". Der Golf steht zur Zeit beim Tuner hier. Der wird die Eintragung morgen vornehmen. Er meint, es sollte keine Probleme geben. Die geringste Abweichung ergibt sich mit den 175/70R13, da sind es 2.18%


    Noch eine Frage, hast du etwa auch die Proline-Felgen?

    Ja, scheint mir auch so. Nur ihr 2 habt ja GTI's bzw. Golf VR6, der hat ja größere Räder eingetragen als mein Golf. Das Größte im Fahrzeugschein sind meine 195/50 R15 gewesen. Nun weiss ich nicht zwischen welchen Rädern nun der Unterschied gerechnet wird...
    Na ich probiere am Mittwoch noch einmal mein Glück und werde dann mal das "Ergebniss" hier veröffendlichen

    Dachte ich auch bis letzte Woche. Nun habe ich mich mal mittels e-Mail direkt an die Dekra gewand. Hier die Mails:


    Guten Tag wertes Dekra-Team,
    ich habe eine Frage bezüglich des Abrollumfangs meiner neuen Räder. Mein Fahrzeug ist ein Golf 3 (1HX0). Dieses Fahrzeug habe ich nun anstatt der 14 Zoll Serienrädern nun mit 17 Zoll-Rädern ausgerüstet.
    Laut StVZO §57 Abs. 3 darf \"...die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen\".
    Nun habe ich die Abweichung ausgerechnet. Die Daten der Serienbereifung sind 185/60 R14. Die neue Dimension beträgt 205/40 ZR17. Die Abweichung beträgt dabei also 3,1%.
    Trotzdem verweigerte der Prüfer mir am Mittwoch die Eintragung aus diesem Grunde. Könnten Sie bitte unverbindlich eine aussage treffen, ob meine Rechnung korrekt ist?
    Mit freundlichem Gruß Christian Drechsel


    Hier die Antwort:


    Sehr geehrter Hr. Drechsel,


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:


    Der von Ihnen genannte Absatz 3. gilt für den (nicht vorgeschriebenen)
    Wegstreckenzähler. Viel interessanter sind jedoch die in Absatz 2
    erwähnten Vorschriften bezüglich des Geschwindigkeitsmessgerätes.
    Über den Anhang der StVZO wird auf die entsprechenden EG-Richtlinien
    (75/443 EWG i.d.F 97/39/EG ) verwiesen.


    Als Richtlinie bei der Beurteilung von abweichenden Reifendimensionen
    gilt folgende Regel:
    Der Abrollumfang darf nicht mehr als 4% kleiner als der der kleinsten und nicht mehr
    als 1% größer als der der größten in der Betriebserlaubnis genehmigte Reifendimension
    sein.


    In dem von ihnen geschilderten Fall ist also auf jeden Fall eine Tachüberprüfung
    bzw. Angleichung erforderlich.



    Mit freundlichen Grüßen,


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme


    i. A. Peter Jünger

    Hallo,
    ich wollte letzte Woche meine 17 Zoll-Felgen (7x17 ET35 mit 205/40) auf meinen Golf 3 (1,6 AEE) eintragen lassen. Der Prüfer verweigerte allerdings die Eintragung da er eine Tachoanpassung verlangte.


    Die Sache ist aber, dass es genügend Golf 3 mit der Bereifung gibt, welche die Räder ohne die Anpassung des Tachos eingetragen bekommen haben. Nun wollte ich euch um Rat bitten, da ich die Eintragung gern diesen Mittwoch vornehmen wollte. Kann mir jemand einen Tipp geben?

    Hallo, ich habe eine "Anfängerfrage" an euch: Was genau unterscheidet die Plusachse von der des GT? Ich meine nicht die 5-Loch-Anbindung. Ist die Spur der Plusachse im Vergleich zu der des GT breiter?
    Hat die Plusachse stärkere Stabilisatoren?
    Kann man die GT-Achsen auch noch nutzen, wenn man einen schwereren Motor verbaut?

    Hallo,
    ich habe wegen den "Diadem Red" mal bei Osram angefragt. Hier ist das Antwortschreiben:


    Sehr geehrter Herr Drechsel,



    bis zum heutigen Zeitpunkt sind rote Lichtquellen zur Verwendung für das Bremslicht im Rahmen der ECE-Regelung Nr. 37 noch nicht zulässig.
    Dies wird sich erst Mitte 2005 ändern, wenn eine bestimmte Fußnote in der entsprechende ECE-Regelung Nr. 37 beseitigt wird.


    Somit werden Sie bis Mitte 2005 wohl keine Bremsleuchten (und vermutlich auch keine Rückleuchten) finden, in der rote Lampen als austauschbare Lichquellen eingesetzt werden.


    Sie werden sich somit vermutlich bis Mitte 2005 gedulden müssen, bis es verschiedene zugelassene rote Lichtquellen genauso wie einige zugelassene Heckleuchten geben wird, die diese roten austauschbaren Lichtquellen verwenden.


    Wie arbeiten an der Zulassung unsere roten DIADEM-Produkte, um unseren Teil diesbezüglich erfüllen zu können.


    Es ist aber auch richtig, dass trotzdem bereits Fahrzeuge auf den Strassen zu finden sind, die mit roten Diadem-Lampen ausgerüstet sind (z.B. Sondervarianten von: Mini, 3er Compact und einige wenige andere). Die dort verbauten Lampen haben keine ECE-Zulassung und sind deswegen keine "austauschbaren" Lichtquellen.
    Sie sind fester Bestandteil der Leuchte, weshalb im Falle eine Lampenausfalls die gesamte Heckleuchte ausgetauscht werden muß !


    Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.


    Mit freundlichen Grüssen


    Bernard Sperling
    Marketing Auxiliary Light Sources


    OSRAM GmbH
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