Beiträge von Wolfsburg-GTI

    ne hab mir nen gti geholt und der hat die klima schon drin!! Also man müsste nur vom einen golf in den anderen bauen aber glaub nicht das ich das alleine kann!! Armaturenbrett wäre schon draussen!!
    greetz

    wahrscheinlich ist sein käufer von lettland abgesprungen und er sitzt jetzt auf dem auto und bekommt es nicht mehr weg!!
    Muss malwieder nachfragen ob es da schon was neues gibt und was er jetzt machen will!!
    :wink

    tach zusammen
    es geht ja um meine dote und ich weiss leider nicht ob sie rechtschutzversichert ist aber hab zu ihr gesagt das sie nichts befürchten muss und er kein recht hat nach 2 wochen irgendwas festzustellen und dann das auto wieder zurück bringen will!!
    :wink

    Zum Schutz des Verbrauchers haften Kfz-Händler mindestens ein Jahr lang bei
    Mängeln an einem verkauften Gebrauchtwagen. Doch auch in dieser Branche gibt es schwarze Schafe, die diese Regelung mit allen möglichen Tricks aushebeln wollen.


    ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf Formulierungen in
    Kaufverträgen wie ‚Bastlerfahrzeug’ oder ‚Schrottfahrzeug’ oder andere
    Beschreibungen hin. Sinn und Zweck dieser Wortwahl in Verträgen ist die
    Umgehung der Mängelrechte des Käufers. Unterschreibt er einen Vertrag, in
    dem beispielsweise von einem ‚Schrottfahrzeug’ die Rede ist, wusste er
    offensichtlich von der Fehlerhaftigkeit des Fahrzeugs und soll später keine
    Mängelrechte geltend machen können. Doch die Richter urteilen nun in einem
    konkreten Fall ganz eindeutig im Sinne des Verbrauchers. Die vertragliche
    Vereinbarung, dass es sich um ein „Bastlerfahrzeug“ handelt, lässt die
    Gewährleistungsrechte nicht entfallen. Die Formulierung stelle eine
    unzulässige Verminderung der Verbraucherrechte dar. Immerhin sollte der
    Gebrauchtwagen vor dem Verkauf vom Kfz-Händler noch durch die
    Hauptuntersuchung gebracht werden, ein Indiz dafür, dass der Wagen noch
    längere Zeit am Straßenverkehr teilnehmen soll (AG Marsberg, AZ: 1 C
    143/02). ARAG Experten weisen allerdings gleichzeitig darauf hin, dass
    klassische Verschleißmängel wie abgenutzte Bremsbeläge oder abgefahrene
    Reifen nicht von der Sachmängelhaftung betroffen sind.

    Tach zusammen
    Meine Dote hat ihr auto verkauft dank mir hehe!!
    Farbe: Gelb
    Modell: VW Passat
    Km:260 tkm
    Preis: 850 Euro
    Baujahr `91
    Ok oder??
    ALso nun das Problem
    Der Käufer wollte den Umlacken und dann nach Lettland oder so bringen!!
    Jetzt hat er sich wieder gemeldet und sagte das die vorderen 2 Radlager kaputt wären und er das Auto zurück bringt!!
    Hab in den Kaufvertrag reingeschrieben das es als Bastlerfahrzeug verkauft wird!!
    Vertrag stammt von autoscout24!!
    Müssen wir das Auto zurück nehmen oder nicht??
    Der hat bestimmt alles ausgetauscht und nun kommt er wieder!!
    Brauch schnelle Hilfe bitte
    :wink