Hm...in Sachen Anzeige gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht.
Die Gute: Ich bin im Rechtschutz :))
Die Schlechte: Sollte das Gericht den Vorwurf der Nötigung bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs anerkennen, gilt dies als Vorsatz und der Versicherungsschutz erlischt. :-a
Naja, noch ist die Polizei damit beschäftigt den Fahrer von meinem Wagen zu ermitteln , da ich nicht der Halter bin.
Drückt mir die Daumen, dass Spacko keinen anderen Verkehrsteilnehmer als Zeugen hat.
Der ganze Streß wegen einem Zeitgenossen, der erst die Linke Bahn blockiert und dann beim (rechts)überholen Gas gibt, so dass ich wegen einem vorrausfahrenden PKW vor ihm einscheren muss 