ZitatOriginal von Coconutshaver
Und? War's einer? Oder mal mit der Rennleitung was gehabt?
Wird nichts! Geht halt einfach nicht! Die Scheinwerfer müssen dann auch auf Xenonlicht getestet werden. Und das kann man ja nicht bezahlen!
Das einziege, was man machen kann und auch Tüv-Fähig ist, ist nen komplettes System zu nehmen, was in einem anderem Auto verbaut war. Also z.b. so, wie bei Norman Hillers Golf mit den BMW Leuchten. Wenn die original Xenon hatten, und er den Rest auch irgendwie verbaut hätte, dann hätte man Tüv drauf bekommen können! Aber ob es dann im Endeffeckt eingetragen wird, ist im Ermessen des Prüfers.