Um den ganzen Schrieb etwas abzukürzen, es folgte ein (mit Rechtschreibfehler gespicktes) Anwaltsschreiben einer Kanzlei, die die Vertretung Frau P. in diesem Fall übernehmen würden. In dem Schreiben steht das Frau P. die Klimaanlage ersteigert hat und im beisein ihres Mannes ausgepackt hat. Ihr fragt euch „stand da oben nicht was von Werkstatt?“ ja genau, aber komisch das beachtet niemand.
Nach ewigem hin und her wurde ein Gutachter eingeschaltet. Die Käufer wussten aber nicht wie sie die Klimaanlage dorthin bringen könnten da sie zu schwer zum Versand wäre. Erst wollten sie das der Gutachter kommt, dann brachten sie die Klimaanlage zu ihm. Der Gutachter stelle eben diverse Schäden fest wie eben Löcher, einen verbogenen Kühler.
Ich hatte eine Rücknahme der Klimaanlage abgelehnt, da ich sie so nicht verschickt hatte, die Gegenseite wollte auch keine Einigung laut Schriftsatz.
O ging das dann weiter bis zur Verhandlung im Dezember 2005. Dort wurde auch der Gutachter geladen, dort erschien aber eine Vertretung. Dieser erzählte dann zB, das der Klimakasten im Motorraum sitzen würde und man defekte dann bei der fahrt nicht hören könnte. Der Wagen wurde aber nur auf dem Hänger transportiert (siehe Bilder), da der Wagen eine abgerissene Antriebswelle, abgerissenen Dreieckslenker,Spurstange vorne rechts und hinten rechts ein abgebrochenes Rad hatte. Wurde als im Stand ausprobiert. Ich erklärte übrigens das der Kasten defintiv nicht im Motorraum sondern im Innenraum wäre. Dann wurde gesagt das der angesprochene abgebrochene Plastikhalter ein Haupttragewinkel wäre und die Klimaanlage daher nach und nach absacken würde und alle anderen Halter abbrechen würden. Da dieser Plastikhalter der einzige Halter aus Plastik ist und die hinterne Halter aus Stahl sind, welche Durch die Spritwand gesteckt werden und im Motorraum festgezogen sind wurde mit keinem Wort erwähnt. Die Richterin verstand das ganze wohl auch nicht, der Gutachter korrigierte sie bei ihrer Tonbandaufnahme auch mehrmals. Das man das Plastik das er im Luftkasten festgestellt hatte hätte hören müsste gab er zu. Dann ging es um den Kühler, laut aussage Gutachter könnte der Kühler undicht sein. Mein Frage war dann, wie der Kühler undicht gewesen sein soll, wenn das Klimagas noch in der Anlage war. In dem Fall wäre laut Gutachter die Anlage dicht und könnte funktionieren. Zudem reitet der gegnerische Anwalt darauf rum das die Bilder absichtlich schlecht in Qualität und Position wären...laut Gutachter würde ein Laie die Biegung am Kühler auf der linken Seite als Dichtlippe identifizieren und man müsste nicht sehen, dass dieser nicht gerade ist. Dem Gutachter wurden schwarz weiß Ausdrucke von der Auktion gezeigt, die schon übers Fax kopiert wurden wodurch keine Farbe mehr da war und eben eine miese Auflösung. Die original Bilder oder zumindest einen Farbausdruck hat er nie zu Gesicht bekommen. Zudem konnte er nicht sagen das der Schaden auf dem Transport entstanden sein könnte.
Die Richterin fragte warum ich die Anlage nicht zurücknehmen wollte, meine Antwort war das ich dies bereits mehrfach angeboten hatte, nur eben die gesamte Klimaanlage und nicht nur Teile davon, doch nach den Jahren könnte ich ja nicht mehr sicher sein das mir wirklich meine Klimaanlage zugeschickt wird, vor allem nicht in dem Zustand wie ich sie verschick hatte. Dann kam die Frage warum ich nicht die Paketversicherung in Anspruch nehmen würde. Nach 2 Jahren??? Wenn der Gutachter sagt, dass er nicht sagen kann das es vom Transport gekommen ist oder eben nicht.
Laut Richterin wäre es für mich ja egal, da ich entweder in Haftung kommen würde das ich davon gewusst hätte, oder eben das ich die Ware schlecht verpack hätte (war alles in Zeitungen, Styropor usw)
Mir kam es so vor als würde dort hingestellt das ich Frau P., die arme Hausmutter über den Tisch gezogen hätte und sie keine Chance gehab hätte. Das sie eingeräumt hatte das nicht sie sondern ihr jetzt Mann die Klimaanlage ersteigert hatte wurde irgendwie vollkommen unter den Tisch fallen gelassen.
Ein paar Wochen später gab es eine Zeugenhörung. Auf meiner Seite 3 Zeugen, die funktion der Klimaanlage bestätigen konnten, 2 die den Ausbau und Versand bezeugen konnten. Auf der Gegenseite Ralf H. der seine Sicht mitteilte.
Nun kam heute das Urteil und zwar das ich den Auktionsbetrag zu zahlen hätte, Einspruch aufgrund des geringen Betrags nicht möglich.
Schauen wir mal, Gutachterkosten von ca 1600€, Anwaltskosten 2x für ab 2003, Gerichtskosten. Betrag zu gering weil es ging ja mal um 300€.
Ganz ehrlich ich war von Anfang an etwas verdutzt bei der ersten Verhandlung wie fest die Meinung der Schuldfrage bei der Richterin bereits feststand. Vorher hätte ich nie daran gedacht das der Klage stattgegeben wird. Tja doch heute morgen wurde das Urteil verkündet und habe erst eben davon erfahren und komme mir ehrlichgesagt mehr als be***issen vor.
Der ganze Fall füllt wirklich eine dicke Akte und wenn man Objektiv auf den Fall sieht fragt man sich wie man zu dem Urteil kommen kann. Ich bin einmal gespannt wie der genaue Schuldschriebsatz aussieht, vor allem mit welcher Begründung.
Ganz ehrlich mich Kotzt Deutschland und auch ebay sowas von an. Der Deutsche Staat zockt ab wo es nur geht, die Gerichte sind langsam wie noch etwas, die entscheidenden Personen na ja...
Dann Ebay, wo sich irgendwie scheinbar immer mehr solcher Leute rumtreiben. Die letzten Fälle, ein Notebook das erst nach Anwaltdrohung zurückgenommen wird, diverse andere Fälle usw...Nicht alle aber viele Verkäufer mit Ebay Shop bzw nur Ebay Shop kann man echt vergessen..
Ich raff das echt nicht, verschicke eine funktionstüchtige Klimaanlage wie auf den Bilder und dann wird sowas draus gemacht. Wie soll man noch genauer zeigen als mit Bildern.
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