ZitatOriginal von Creamstyle
Wenn das so ist,also wie schon geschriebn rechtlichen Anspruch besteht in deinem Fall nicht.
Das ist klar! Darum gehts auch nicht!
Das hier war meine ursprüngliche Frage! Ich dachte in dieser Richtung gabs etwas.
ZitatOriginal von Eddie
Irgendwo glaube ich mal gelesen zu haben, dass das Rückrüsten (zb. Heckklappe beim 2er Golf) einen gewissen finanziellen Rahmen nicht überschreiten darf.
weiß da jemand genaueres dazu?
CRUISING
Auch klar.
Bei mir ändert sich eigentlich nur das Kennzeichen. Die Zulassung bleibt die gleiche. Als ich meine Nummer "damals" bekommen habe, war das auch noch etwas leichter! Heute kenne ich dort niemanden mehr und die stellen sich wirklich EXTREM an. Die Antwort war: "tja, Pech...dann muss eben ne originale Klappe drauf!"
Also wie gesagt, ich habe ein kurzes Kennzeichen, nur bräuchte ich wieder eins, wenn ich ihn ummelde.



