• Zitat

    Original von Olli


    Wegen einem geringen Magel ist eine Sicherstellung aber nicht Rechtlich!


    sicher?


    also berechtigt wird sie schon sein, wenn es nen begründeten verdacht gibt. nur wird in dem fall der fahrer wohl nicht auf den kosten sitzen bleiben, wenn es nur nen geringen mangel gibt.

  • Kann mir mal jemand sagen, was es mit dieser Pluspolabdeckung auf sich hat ? Mein Cabrio hatte nie eine Pluspolabdeckung, auch der TÜV hat nie was gesagt ! Da bin ich mir ganz sicher ! Beim BMW ist die ganze Batterie im Kofferraum so verbaut, dass nie einer auf die Idee kommen würde da zu kontollieren !

  • Zitat

    Denn die Sicherstellung sollte das letzte Mittel sein. Für normale Sachen gibt es den Mängelbericht.


    was heisst normale Sachen...
    wie gesagt, ich kenne das mit der 3-Punkte-Regel.
    Wenn die Herrschaften der Polizei 3 Mängel am Auto gefunden haben, dürfen sie ihn einziehen, ansonsten gibt es den Mängelbericht!


    ( Hört sich doof an diese Regelung, aber das hat mir mal selber ein Beamter gesagt ) :tock:

  • Zitat

    Original von Olli
    Das Schlimme ist ja immer nur, dass es Ländersache ist, wie, wer was, wo. :(


    und wiederum auch von jeweiligen polizisten abhängt.


    denn wie gesagt es sind laien und wenn die einen begründeten verdacht haben, können die den wagen einziehen. (denn sonst könnte der mangel ja beseitigt werdern auf dem weg zum tüv).


    also klar sowas wie die falschen felgen kann noch fast jeder beurteilen, wenns dann aber um den motor geht oder um so sachen wie bremsen, sehen die meißten doch recht alt aus und ziehen das auto dann mal ein. ganz kritisch ist auch ein zu lauter auspuff, das lässt sich auf der straße nicht einfach messen.


    sowas wie angerostete tragende teil oder so, sieht man auch nicht wirklich nachts auf der straße unter dem auto.


    etwas von einer 3 mängel regelung kenne ich bisher nicht. ist das eine polizeiinterne anweisung?

  • @ zpeedy
    Und warum lasse ich mir dann alles eintragen, wenn die Polizei alles anzweifeln kann?


    Dann kann ich mir den ordnungsgemäßen An-/Einbau auch von einer Werkstatt bestätigen lassen und gut ist.
    Wenn der sich damit nicht auskennt, dann soll er Fotos machen, mir ne Mängelkarte geben oder seine Kollegen von der Verkehrsstaffel rufen.


    3 Mängel Regelung kenne ich auch nicht.

  • Zitat

    Original von low_budget
    Darf die Polizei also unter keinen Umständen still legen?


    Die Polizei darf ein Auto nur Sicherstellen. Stillegen darf sie nur dann, wenn sie den Auftrag von der Zulassungbehörde bekommen hat. So wie z.B. ein Gerichtsvollzieher.

  • Zitat

    Original von Olli


    Die Polizei darf ein Auto nur Sicherstellen. Stillegen darf sie nur dann, wenn sie den Auftrag von der Zulassungbehörde bekommen hat. So wie z.B. ein Gerichtsvollzieher.


    korrekt.


    sicherstellen darf sie aber und das ist eben häufig so wenn es viele mängel gibt oder wenn es mängel gibt, die der poliziste vor ort nicht beurteilen kann. wie angesprochen den zu lauten auspuff.

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