Tüv bei Tieferlegung

  • HI,
    hab mein Gewinde tiefer als es in der Eintragung steht, und so wie es ist krieg ich es nicht mehr eingetragen. Nun meine Frage, welche Folgen das haben kann wenn man von der Rennleitung angehalten wird. Da das Auto auf meinem Vater angemeldet ist müsste ich das mal wissen, da er im Falle eines Falles auch eine Strafe bekommen würde. Hat da jemand eine Ahnung was einem da blüht??? Aber rein theoretisch kann ich doch sagen ich hab die Eintragung zuhaus vergessen, ich reich sie nach, dann kann ich ihn schnell hochdrehen und vorfahren , das müsste doch gehen oder????
    Danke im Vorraus
    gruß

  • Falls es jemand mitbekommt bekommst du mindestens eine Mängelkarte. Dann haste paar Tage Zeit das zu beheben und musst dann das Auto bei Polizei oder Tüv/Dekra vorführen. Meistens gibts aber noch ne Strafe à la 50€ und paar Punkte.

  • betriebserlaubnis erloschen.


    fahrer und halter je 3 punkte, 50 euro bußgeld und bearbeitungsgebühren.


    unter gewissen umständen bekommt der halter keine punkte. vorausgesetzt wird, das der halter nicht für das fahrzeug verantwortlich ist, also zum beipiel, wenn dein dad nur wegen der versicherung als halter angebeben wird es aber dein auto ist.

  • seid ihr sicher, dass mit dem halter?
    das macht überhaupt keinen sinn
    aber die 3 punkte für den fahrer sind definitiv es sei denn sie planen das nicht aber das mit dem halter halte ich für ein gerücht


    der fahrer ist für das fahrzeug verantwortlich

  • Nein, Fahrer und Halter.
    Weil der Fahrer sich vor Fahrtantrit "nur" über den verkehrstauglichen Zustand des Wagens vresichern soll.
    Dar Halter für diesen aber auch prinzipiell verantwortlich ist.
    Desweiteren könnte man ja auch umkehren, das der Fahrer von etwas nicht eingetragenen garnicht wusste, soll es dann nur den Halter treffen usw...

  • A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    175 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
    50 € 3 Pkt. B Verstoß


    Auf jeden Fall geht es an den Fahrer und Halter. Kann aber davon abgewichen werden.

  • Zitat

    Original von zpeedy
    A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    175 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
    50 € 3 Pkt. B Verstoß


    Auf jeden Fall geht es an den Fahrer und Halter. Kann aber davon abgewichen werden.



    wo steht denn da was interessantes? bzgl halter und fahrer?

  • dutzende male aufgehalten, tiefer wie erlaubt, teils nicht eingetragene Sachen ... nie Punkte kassiert, so gut wie nie Geldstrafen und wenn dann 25euro ... ansonsten immer nur vorfahren und die Sache war erledigt ;)


    Irgendwas läuft bei euren Cops falsch :P

  • Zitat

    Original von Moneypul8



    wo steht denn da was interessantes? bzgl halter und fahrer?


    Für den Fahrzeugführer könnte ein Verstoß gegen § 23 StVO (sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) in Betracht kommen. Eine Halterhaftung könnte sich aus § 31 StVZO ergeben.


    Zitat

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften
    §31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge


    (1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.


    (2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


    Was ich auch durch eigenen Erfahrungen bestätigen kann.

  • ja schon richtig aber in dem fall hier weiss der halter nichts davon....


    denn der junge hat den kram da eingebaut


    somit liegt doch zumindest auf der hand, mit den quellen die du angibst, dass der halter damit nichts zu tun hat...


    oder sacht ihm vaddern, fahr mal mit der zu tiefen karre?


  • Korrekt. Deswegen gibts in dem Fall nur die Strafe für den Fahrer, da er gleichzeitig auch der fürs Fahrzeug Verantwortliche ist. So habe ich das oben auch beschrieben (vielleicht nicht so wirklich gut, das meinte ich mit der Abweichung, da muss aber die Polizei mitspielen)

  • also, ich kann zu dem thema nur soviel sagen das bei uns hier im kreis die cops da nicht so kollegial sind,
    n kollege hat sein auto auch über seinen dad angemeldet und zu tief (viel zu tief) geschraubt,
    allgemeine verkehrskontrolle , anschliessende gerichtsverhandlung halter 3pkte und 75 euro, fahrer 3 pkte 3 monate lappen weg und geldstrafe, das strafmass hängt aber auch damit zusammen dae der jung hier wg raserei und diverse verstösse gegen die stvzo und stvo bekannt ist,
    jetzt fährt er crx del sol, und sie ham ihn in dortmund auf dem wall wegen nem rennen verfolgen müssen, finden die cops sicher auch nicht allzu lustig!

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