Vollkaskofrage... Schäden zusammenfügen?

  • Mahlzeit


    kennt sich jemand mit vollkaskoversicherungen aus?


    vor ca. 1 1/2 wollte jemand ins auto einsteigen und hat mir die typischen kratzer unter dem türgriff gemacht :( aber geklaut wurde nichts.
    vor ca einem jahr ist mir jemand in die heckstoßstange gefahren, die hat jetzt ne kleine beule. (natürlich kein zettel oder ähnliches hinterlassen)
    und gestern durfte ich beim waschen feststellen, das mir jemand nen ca. 30cm langen kratzer im bereich der c-säule gemacht hat :(



    kann man die schäden zusammenfügen? ich habe bisher keinen der schäden gemeldet. aber so langsam reichts mir.

  • Hallo,
    Zusammenfassen geht nicht.
    Mit etwas krimineller Energie könntest du sagen, dass die Schäden auf einmal passiert sind. Aber wenn an manchen Stellen schon etwas Rost dran ist, wird es halt auch unglaubwürdig, wenn du sagst, dass das gerade eben passiert ist. Und wenn es rauskommt, hast du wahrscheinlich ein Haufen Ärger.
    Aber deinen Einbruchsversuch würde doch die Teilkasko zahlen???


    Markus

  • Die Teilkasko zahlt ja nur dann, wenn was geklaut wird. Wenn zwar was aufgebrochen wurde, aber nichts fehlt, zahlen die auch nicht. Da muss man dann schon nachhelfen :-r

  • Was meint ihr? Was würde es kosten den kompletten hinteren teil von c-säule bis zur tür, und den Kotflügel in Fire & Ice Farbe lacken zu lassen. Mit Rechnung etc.



    Wie sieht das überhaupt aus.... der lack ist ja 16 jahre alt. das wird doch an so einer großen fläche überhaupt nicht klappen ohne unterschiede zu lackieren, oder?

  • Ein guter Lacker kann auch so ne große Fläche so lackieren, das es nicht auffällt.
    Solange der Lack nicht zu stark verwittert ist, nimmt der einfach deinen Lack als Farbmuster und mischt so lange, bis das passt.
    Habe bei meinem g3 Motorhaube beide Kotflügel und nen cleanen Bonrath grill lackieren lassen. Mein Lack is 12 Jahre alt und man sieht keinen Unterschied.

  • Zitat

    kann man die schäden zusammenfügen? ich habe bisher keinen der schäden gemeldet. aber so langsam reichts mir.


    dann laß es auch. heute erst in einem verbrauchermagazin: wer 6 schäden meldet, darf auch 6mal selbstbeteilgung zahlen. führte kein weg vor bei, die arme frau war mal für ein paar lackkratzer 2400€ los..

  • Hi


    Ich muss den thread hier nochmal ausgraben, ich habe ein Problem. Als ich diesen thread hier geschrieben habe, wurde ja die beifahrerseite zerkratzt. Dieser Schaden wurde von der Versicherung reguliert. Da ich in dieser Zeit aber im stress war, wollte ich das lackieren aufschieben und habe den Schaden erstmal nur mit einem lackstift ausgebessert.


    Vor gut 2 Monaten, wurde mir die Fahrerseite zerkratzt (auch polizeilich gemeldet etc.) aber diesen Schaden habe nicht der versicherung gemeldet. Vor ca. 3 Wochen habe ich die ersten richtigen Gespräche mit einem lackierer gehabt und habe mit ihm das weitere vorgehen besprochen.


    Als ich am Freitag Morgen aus dem Haus ging, musste ich festellen, dass der Idiot wieder zugeschlagen hat ( es ist mit Sicherheit immer diesselbe Person, da es immer vor der Haustür bei meiner Freundin passiert und kein anderes Auto betroffen ist). Jetzt wurde die Beifahrerseite nochmal zerkratzt, aber richtig tief und nochmehr als beim ersten mal.


    So, hier wurde ja geschrieben, dass man die Schäden nicht zusammenfügen kann. Aber dennoch werde ich jetzt beide Schäden der Versicherung melden, das Gutachten wurde heute erstellt mit Abzug vom alten Schaden.


    Kann die Versicherung mich aus solchen Gründen kündigen? Weil das ist dann jetzt innerhalb von ca. einem jahr der dritte Vandalismus-Schaden, der reguliert werden soll.

  • Guck mal in die Bedingungen, da steht 100pro drinnen, dass sowohl Vesicherer als aus Kunde im Schadenfall kündigen können. Und das ohne Angabe von Gründen.

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

  • Geht einfach so
    Wurde bei meiner Ma so gemacht. Nach 2 Schäden, welche allerdings 15 Monate auseinander lagen...
    Und das bei Vollkasko. Und der erste schaden waren 110 Euro, der 2. Schaden 450... einmal Glasbruch Nebelscheinwerfer, danach die Windschutzscheibe... Welche Versicherung das war sag ich aber nicht...

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • krass, das ist natürlich dumm, da frage ich mich warum ich überhaupt eine versicherung abgeschlossen habe :tock:





    aber ich habe jetzt mal eine frage, ich wurde von der versicherung zur dekra geschickt. dort musste ich das gutachten erstellen lassen, aber ich bin absolut nicht damit einverstanden. laut dem gutachten ist mein wagen ein totalschaden. es wurde rein gar nichts berechnet was am wagen gemacht wurde.


    bbs rs071
    bilstein fahrwerk
    g60 bremsen
    nagelneuer orginalauspuff
    16V 9a fast komplett überhaupt dazu sätmliche achslager etc
    ralleyfront
    ordentliche musikanlage
    efh, esp, e-schiebedach, sitzheizung beleuchtete sonnenblenden
    rückbank mit kopfstützen, corradositze mit fire & ice bezug gesattelt
    digifiz
    etc.


    es war der orginallack bis auf die heckklappe, aber keine großartigen macken etc.
    laut tacho 210.000km gelaufen


    jetzt wurde halt 3 mal das auto zerkratzt, zweimal beifahrerseite und noch die fahrerseite, kann das fahrzeug nach diesem schaden ein totalschaden sein? das "tuningteile" nicht hoch angerechnet werden ist mir klar, aber GAR NICHT?


    was ich auch sehr seltsam finde, im gutachten tauchen diese klamotten ÜBERHAUPT nicht auf. sogar der motor ist im gutachten noch mit 90PS angegeben, und es stehen sogar die orginal felgen im gutachten. kann das sein?

  • Zitat

    Original von Harti
    Ich bin der Meinung Du hast freie Gutachterwahl. Das heisst Du kannst also auch selbst einen beauftragen.


    Naja, also bei unserer Versicherung wurde das Anfang diesen Jahres geändert. Wenn man nicht mit der Meinung des Gutachters übereinstimmt, müsste man jetzt theoretisch sogar klagen :-r Ist allgemein recht streng geworden mit den Versicherungen, da die doch sehr oft über den Tisch gezogen wurden (werden).
    Aber dass bei einem Golf 2 kein Neulack rausspringt, ist ja auch irgendwo klar. Da ist ja sogar der Ausfall von nem Blinkerbirnchen n Totalschaden.

  • Beim Gutachten werden meines Wissens nach nur wertsteigernde Veränderungen einbezogen. Neulack zählt IMO auch dazu.


    Freie Gutachterwahl sollte auch gegeben sein um genau das hier Vorgefallene zu vermeiden. Kritisch wird es natürlich, wenn man schon bei einem Gutachter war, weil man dieses dann anfechten müsste.


  • Wenn du kein Wertgutachten hast ist das alles egal... dann gehen die nach Stanbadratwerten aus ihren Tabellen...

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

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