Welche Änderungen muß man eintragen???

  • Welche Änderungen sind Eintragungspflichtig???


    AudiTürgriffe???


    gecleante Hecklappe???


    Heckscheibenwischer entfernt???


    Vielleicht hat ja jemand eine Scheinkopie oder kann sagen wie das bei Ihm geschrieben steht???Würde das gerne mal sehen falls das jemand hat. :wink

  • falsch, muss man nicht, nur der vordere ist Vorschrift. Ein defekter Heckwischer wird bemängelt, weil alles was am Auto verbaut ist auch funktionieren muss, wenns nicht gerade die Klima oder das Radio ist. Aber so Sicherheitssachen wie Wischer muss gehen, wenn dran ist.


    SDI

  • Heckwischer und gecleante Heckklappe muß man nicht eintragen lassen. Heckwischer ist keine Pflicht, an der Passat Limo oder Jetta/ Vento/ Bora ist original auch kein Heckwischer. Wenn Du auf der Beifahrerseite einen Außenspiegel hast ist die Sicht nach hinten gegeben, alles andere interessiert nicht.


    Türgriffe sollten vorhanden sein, um im Ernstfall die Türe entriegeln und (falls verklemmt oder verzogen) aufziehen zu können. Hab ich zumindest mal gehört. Zudem sind das Serienteile von Audi.
    T4-Luftschlitze im Koti mußt ja auch nicht extra eintragen lassen. :lol

    Das Auto ist jene technische Erfindung, welche die Anforderungen an
    die Reaktionsschnelligkeit der Fußgänger beträchtlich gesteigert hat!!


  • hehe so kommt es mir vor^^ also als ich meine wischer "gelegt"habe er abe rnoch nicht angeschlossen hatte wurde er auch bemängelt^^ wobei es offentsichtlich war das er grad geändert wird^^... naja tüvler eben.. im rest geb ich dem olli recht...

  • Mich würde die Begründung interessieren wieso die Griffe eingetragen werdem müssen...?!


    Sie sind weder in der ABE des Fahrzeugs geregelt noch schreibt die StVZO vor, wie und in welcher Form Türgriffe ausgeführt werden müssen...?


    Grüße, Martin

  • Zitat

    Original von Clubsport
    Mich würde die Begründung interessieren wieso die Griffe eingetragen werdem müssen...?!


    Sie sind weder in der ABE des Fahrzeugs geregelt noch schreibt die StVZO vor, wie und in welcher Form Türgriffe ausgeführt werden müssen...?


    Grüße, Martin


    Weil es eine Bauartveränderung ist. Es muss ja schliessllich geprüft werden, ob die Griffe noch funktionieren. Bei manchen hat man bei festem ziehen die Griffe in der Hand und bei anderen kann man die Tür nicht öffnen wenn die Scheiben unten sind. Weil dort der Griff gegen die Scheibe haut. :-r


    Und da willst Du dann als Beifahrer sitzen? :(

  • Ich gebe dir in den Argumenten völlig Recht Olli, allerdings sehe ich das nicht als Bauartveränderung....?
    Weder ist es ein tragendes Teil, noch werden ABE-relevante Daten geändert (Abmessungen, Leistung, Abgas, etc...), und wie gesagt die Ausgestaltung eines Türgriffs ist nicht definiert !


    Ebenso bin ich der Meinung gecleante Türen sollten kein Problem darstellen, da §35e StVZO lediglich eine Möglichkeit zum "Abschließen" fordert, und zum Öffnen bei Gefahr von einem FAHRGAST (bei Drehtüren). Aber auch das würde nur innen betreffen....?


    Und Umsetzung des Kennzeichens würde mich auch mal interessieren.... solange ich alle Maße für die Anbringung einhalte ???


    Will dir ja hier keine Kundschaft verscheuchen, gern den Rest per PN ! :wink


    Grüße, Martin


  • Zu 1: Der eine Prüfer sieht es so, der andere so. Wir halten uns an die § und Richtlinien. Wenn andere das nicht machen, Ihr Ding.


    Zu 2: Hier halten wir uns ebenfalls an die Richtlinien und §. So z.B. der § 30. Des Weiteren gelten bei Fahrzeugen ab EZ. 98 andere Zulassungskriterien, da es dann keine ABE sondern EG Fahrzeuge sind. Hier gilt die RL 96/27/EG / Insassenschutz.


    Zu 3: Das machst Du nicht. :zwinker:

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