Was heißt "unfallfrei"

  • Hallo,


    kann mir jemand von euch (der es auch wirklich weiss!!!) erklären, was man genau unter dem Begriff "unfallfrei" versteht? Wann ist ein Auto nicht mehr unfallfrei?
    Beispiel: Parkrempler, Delle -> zurückgedrückt --> noch unfallfrei?
    2. Beispiel: Parkrempler, Delle -> Kotflügel gewechselt --> noch unfallfrei?
    3. Beispiel: Parkrempler, Delle -> ausgebeult, neu lackiert --> noch unfallfrei?


    Wo ist der Begriff rechtlich eigentlich definiert? Bitte keine Ratespiele sonder Fakten :wink

  • erst wenn geschweißt werden musste muss man angeben das er einen unfall hatte ... aber beim seitenteil ausbeulen/lackieren isses so ne sache ... also das würde ich zumindestens angeben aber alle tauschbaren teile muss man nicht angeben

  • Sobald Teile getauscht werden die nicht geschraubt oder geklebt sind, dann spricht man von Unfallschaden.

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  • Zitat

    Deshalb werden - auch im Rahmen des § 459 Abs. 2 BGB a.F. - üblicherweise Unfallschäden von sogenannten Bagatellschäden abgegrenzt (vgl. OLG Hamm OLG R 1994, 181; 1995, 56; OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenbarungspflicht des Verkäufers, der sich der Senat anschließt, ist die Mitteilung eines von dem Gebrauchtwagen erlittenen Unfalls dann entbehrlich, wenn dieser so geringfügig war, dass bei vernünftiger Betrachtungsweise der Kaufentschluss davon nicht beeinflusst werden kann. Als Bagatellschäden in diesem Sinne können nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242).

  • Zitat

    Original von Stefan16VT
    Sobald Teile getauscht werden die nicht geschraubt oder geklebt sind, dann spricht man von Unfallschaden.


    Ok das heißt wenn der Kühlergrill ausgetauscht würde ist das Auto ein unfallwagen :-r :?:
    Kühlergrill ist nicht geschraubt oder geklebt :wink


    Ich fahre mein Auto in die Leitplanken (Seitenschaden) tausche danach Kotflügel aus(geschraubt) und die Fahrertür (geschraubt) und Motorhaube (geschraubt) und Stoßfänger Vorne (geschraubt) dieses Auto hat dann laut der Aussage keinen Unfallschaden :?: :-r :-r :-r


    Überleg nochmal ob das so sein kann was du da sagst. :wink


    Mich interessiert es auch sehr ab wann man von einem Unfallschaden spricht.Also für mich hat ein Auto grundsätzlich einen Unfallschaden sobald etwas nachlackiert wurde egal aus welchem Grund und der Verkäufer mir nicht beweisen kann warum lackiert wurde.


    Dewegen wer seine Front neu lackieren lässt aufgrung von Steinschlägen sollte immer Fotos davon machen damit später keine Zweifel/Gerüchte aufkommen. Sicher ist sicher.

  • Zitat

    Sobald Teile getauscht werden die nicht geschraubt oder geklebt sind, dann spricht man von Unfallschaden.


    Genauso wenn meines Wissen Teile "zurückverformt" wurden

  • Servus,


    ich lasse mir immer schriftlich Unfallfreiheit zusichern, sowie Originallack an sämtlichen Teilen.


    War wegen sowas auch schon vor Gericht, endete sehr teuer für den Verkäufer, da hier Arglistige Täuschung vorlag.

  • das bringt dir aber nichts wenn du ihn privat kaufst, weil wie willst du nachweisen, dass er von dem unfall wusste etc. es sei denn die sache ist klar, zb. er hat ihn schon als unfallauto gekauft etc.



    die sache bei händlern sieht da auch schon wieder ganz anders aus. ein händler kann nicht einfach sagen der wagen ist unfallfrei. ein händler MUSS theoretisch jeden wagen vor verkauf gründlichst auf einen vorschaden etc. prüfen.

  • Vorallem weiß niemand ob sein auto schonmal nachlackiert wurde.
    Das kann nicht einmal bei einem NEUWAGEN wissen.da passiert auch mal was wenn das auto schon das Werk verlassen hat und auf dem weg zur Auslieferung ist.
    Da kauft man einen Neuwagen und der ist schon nachlackiert,und das ist nicht selten.

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