anzahlung auf kfz

  • hallo leute !


    wollte mein alten wagen verkaufen und hab ne anzahlung vor 2 wochen bekommen , aber nun will die "käuferin" abspringen und die anzahlung wieder haben!
    aber das geht doch nicht oder weil in den 2 wochen hätte ich den bestimmt anderweitig wegbekommen und reservieren ist ja auch nicht umsonst...wisst ihr was von?

  • die anzahlung leistet sie ja eigentlich, damit du "relativ" sicher gehen kannst, das sie nicht zurücktritt.
    tut sie es doch, hat sie pech.


    ist doch dasselbe, wenn man beim teilehöker irgendwas teures(oder sonderteile) bestellt. dann möchte dieser in aller regel auch ne anzahlung haben, um halt sicherzugehen, das du die ware auch abnimmst. tust du es nicht, kannst du ja mal versuchen ihn zu überreden dir die anzahlung wiederzugeben... :D


    PS: wenn du rechtschutz hast, stell deinem anwalt die sachlage doch mal da. würde mich interessieren, wie er die sache sieht. zumal ihr es ja auch schriftlich gemacht habt.

  • danke für die antowrten leute! :wink


    also um es noch etwas umfassender zu erklären ich hab ihr den wagen als defekt angeboten !
    das der wagen nicht anspringt und der nen problem mit den abs sensoren hat!
    ausser mängel hab ich ihr auch gezeigt sonst auch alles!
    sie wollt den wagen haben bzw will es immer noch aber verlangt von mir das ich den wagen in ihre werstatt schleppen lasse nach remscheid damit ihre mechaniker dort den fehler suchen damit sie weiss was sie die reperatur kosten wird demnach will sie entscheiden ob sie dne wagen kauft oder nicht!
    aber das spiel geht schon 2 wochen so nun sehe ich nicht mehr ein das der wagen irgentwo anders hinkommt bis der wagen abbezahlt ist...was denkt ihr dazu?

  • Also als erstes mal vorweg: Ich bin ehemaliger Jura-Student und kann Dir daher ein Bißchen was zu Kaufverträgen und Vertragsschluss sagen!
    Aber mich würde zunächst interessieren, was ihr da vereinbart habt?
    Hast Du mit ihr ausgemacht, das Du den Wagen auf deine Kosten in die Werkstatt schleppen lässt oder was? Das is ja Mal mega komisch!
    Zweitens gibt es irgend eine schriftliche Vereinbarung? Außer die "Quasi-Quittung" über eine Anzahlung von 250 T€uro?
    Die Sachlage ist folgende: Ein schriftlicher Vertrag gilt genau wie ein mündlicher Vertrag! In dem Punkt musst Du Dir keine Gedanken machen! Was sich allerdings immer etwas schwierig darstellt ist die Sache was beide Parteien behaupten! In der Regel ist es so, wie bei oben genanntem Link schon beschrieben und sie hat die Kohle in den Wind geschossen!
    Allerdings gibts da ja ein paar Problemchen zwecks der mündlichen Vertragsvereinbarung:
    Habt ihr nen Zeitraum ausgemacht in dem das alles über die Bühne gehen soll?
    Hast Du mit ihr ausgemacht, das der Wagen in die besagte Werkstatt geschleppt wird (auf wessen Kosten?)?
    Das sind alles Punkte, über die ihr euch einig sein solltet! Es ist daher meistens besser nen schriftlichen Kaufvertrag zu haben! Weil man eben zwei Aussagen hat, die gegeneinander stehen!
    Aber Dir dürfte wegen des Einbehaltens der Kaution nix passieren!
    Ob Du sie nun zum Kauf verpflichten kannst ist wieder ne andere Sache! (Eigentlich war die Anzahlung eine Bestätigung deines Angebotes(oder wie der Jurist sagen würde: eine Annahme deiner "Invitatio ad offerendum"!) Nur über die Bedingungen werdet ihr euch wohl nicht einig!
    Schau halt, das Du entweder die Kohle behälst und den Wagen anderweitig los wirst oder ihr das Ding aufs Auge drückst! (Mit dem anderweitig los werden, nicht jetzt los legen! Dann kann Dir das ganze als Betrug ausgelegt werden!) Versuchs zu klären, ist am einfachsten und stressfreisten!
    So genug gesabbelt, mir brennen die Finger...

  • danke für die ausführliche antwort!nein der wir hatten ausgemacht das ich den wagen in meine vertrauens werstatt scheppen lasse und sie sich den dort angucken sollen!das haben wir auch die erste woche gemacht..aber die konnten die ursache nicht genau eindämmen..nun steht der wagen wieder bei mir vor der türe und sie will nun das ich dne wagen noch nach remscheid schleppen lasse damit ihre werstatt nochmal angucken kann!aber ich möchte nciht mehr das der wagen nochmal irgentwo hingeschleppt wird ohne das der wagen voll abbezahlt ist!denn ich hab auch nicht unendlich zeit!was kann ich da machen?ich muss ja nicht drauf eingehen den wagen nur mit der anzahlung nach remscheid zu schleppen oder?


    wie kann ich das vereinbaren das ich den wagen anderweitig verkaufen kann?bzw ihr klarmachen kann das ich mich darauf nicht mehr einlasse solang der wagen nicht abbezahlt ist?


    EDIT: ja wir haben nen quittung geschrieben wo drin stand das ich die 250€ als anzahlung erhalten habe!


    zum zeitraum wo alles fertig sein sollte hatten wir gesgat so schnell wie möglich ich meine wir haben 1 woche gesagt ...aber da meine werstatt sich unschlüßig war will sie ne 2. meinung aber ich will nicht das der wagen nochmal hier weg kommt ohne das ich das restliche geld habe

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