Mit Mehrkammer-Rücklicht zum TÜV ??

  • Hallo ich habe schon vor na Weile mein G2 Rücklicht von 1Kammer auf 3 Kammer umgebaut. Wollte mal fragen, da ich demnächst zum TÜv muss, ob einer von euch das hat eintragen lassen, oder ob es den TÜVer überhaupt interessiert ??


    MfG p4inkilla

  • hmm naja .. gerade das mit dem legal interessiert mich ja .. weil laut STVZO darf ein mehrspuriges Fahrzeug mit 2 zusätzlichen schlussleuchten ausgestattet sein .. [ §53] Das bedeutet das ich ein 2 Kammersystem legal fahren darf, ich hoffte allerdings das bauartbedingt beim G2 die 3 Kammern denn trotzdem als ein Schlusslicht zählen .. dachte einer von euch hat soetwas vieleicht schonmal probiert..


    mfg p4in

  • ich hab mir ein 2.es Paar Lampenträger besorgt und wenn ich zum TÜV muss wird einfach gewechselt ;) Anleitung


    oder Ihr baut es wie Smubob und zieht dann kurz vorm TÜV einfach die Stecker ab ;) Anleitung

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

    Einmal editiert, zuletzt von VW_199 ()

  • Ich war 2005 mit umgebauten Rücklichtern (3 Kammer Beleuchtung) auch bei der HU. Die fehlende Nebelschlussleuchte hat er gar nicht bemerkt, den hat nur das breite funktionierende Bremslicht/Standlicht interessiert :D

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

    Einmal editiert, zuletzt von freaxster ()

  • Und dabei ist ihm nicht aufgefallen, dass nur die äußere Kammer ausschließlich als Bremslicht, nur die mittlere Kammer ausschließlich als Standlicht und die innere Kammer ausschließlich als NSL zugelassen ist?

  • Zitat

    Original von Benni
    Und dabei ist ihm nicht aufgefallen, dass nur die äußere Kammer ausschließlich als Bremslicht, nur die mittlere Kammer ausschließlich als Standlicht und die innere Kammer ausschließlich als NSL zugelassen ist?


    es war wohl si ein prüfer, der es "nicht" gesehen hat... :motz :D


    Benni


    aus diesem grund hab ich ja geschrieben, das er es legal vergessen kann... :zwinker:

  • hmm naja ich hab das doch alles richtig ordentlich ^^ gemacht ..


    schlusslicht-->alle 3 kammern 4 W
    Bremslicht --> die beiden äußeren kammern 21 W
    nebelschlusslicht original die inneren kammern..


    also ich probiere das einfach mal eintragen zu lassen .. wenn nicht kommt zwecks TÜV wieder der andere Träger rein ..



    MfG p4in

  • das kommt nich aufs ordentlich machen an, bzw doch. hast du denn ein lichttechnisches gutachten deines umbaues machen lassen?
    denn durch deinen umbau ist die bauartgenehmigung deiner rückleuchten und strenggenommen damit die betrieberlaubnis deines kfz erloschen.


    es ist nämlich so wie benni schon gesagt hat, jede dieser kammern ist für ein bestimmtes signal geprüft und abgenommen worden. diese funktion ist soweit ich weiß sogar von außen sichtbar auf jeder kammer eingegossen.


    die nächste sache ist der versicherungsschutz im falle eines unfalles. wenn dir einer hinten rauffährt und der sagt dein bremslicht wäre nicht zu sehen gewesen....



    also wie gesagt, versuch es, aber es wird auf keinen fall eine LEGALE eintragung sein und jeder polizist kann dein auto stilllegen, wenn er es drauf anlegt...
    ich würd es mir überlegen, ob es das wert ist.
    es gibt nur 3 möglichkeiten:
    1. ausbauen
    2. drinlassen und hoffen keiner merkt es
    3. lichtechnisches gutachten machen lassen (fällt eher aus, kostet sehr viel geld...)

  • Legale Eintragung fällt flach. Habe mich vor kurzem mit einem Herrn von der Firma Hella Leuchten unterhalten.
    Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass zwischen Bremslicht und NSL mindestens 10cm Abstand vorhanden sein müssen.


    Das wird aber nicht klappen, wenn die beiden äußeren auf Bremslicht und die auf NSL umgebaut ist.

  • Das ändert aber auch nichts daran, dass im Mehrkammerbetrieb die einzelnen Kammern ihre zugelassene Bestimmung verlieren und damit die BE, damit auch das Fahrzeug die BE,...

  • Zitat

    Original von user537
    Das ändert aber auch nichts daran, dass im Mehrkammerbetrieb die einzelnen Kammern ihre zugelassene Bestimmung verlieren und damit die BE, damit auch das Fahrzeug die BE,...


    Das habe ich ja auch nicht gesagt. Nur das wäre die "sauberste" Alternative ;)

  • Zitat

    Original von Benni
    Und dabei ist ihm nicht aufgefallen, dass nur die äußere Kammer ausschließlich als Bremslicht, nur die mittlere Kammer ausschließlich als Standlicht und die innere Kammer ausschließlich als NSL zugelassen ist?


    ;)


    Standlicht (5watt) und das hellere Bremslicht (21watt) hat er gesehen und die NSL hat er gar nix probiert, das alle 3 Kammern geleuchtet haben...scheint im entgehen zu sein

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • Ray, ok. Hab ich Dich scheinbar missverstanden.


    2x NSL ist aber meines Wissens nach nicht verboten (unter der Voraussetzung, es wird in den dazu vorgesehenen Kammern betrieben), Hella liefert(e) für die grau-roten Rücklichter des Jetta2 sogar ein Kabel mit, um beide NSL in Betrieb zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!