LKW-Führerschein nach 5 Jahren nicht mehr gültig?

  • Hallo!


    Ich habe am 2.7.2001 meine LKW-Prüfung absolviert, darf seitdem die Klassen B, C und ML fahren.


    Im Feld 10 (Erwerbsdatum der Fahrerlaubnis) meines Führerscheins steht wie o.g. der 2.7.01, im Feld 11 (gültig bis) steht 16.11.05.


    Wie kommt das zustande?
    Wegen dem Datum der ärztlichen Untersuchung?


    War nämlich bisher bei keiner ä.U., ist mir jetzt erst aufgefallen dass da dieses Datum steht.



    Wie sieht es jetzt mit meinem Führerschein Klasse C aus, ist der ungültig oder wie?
    C1 ist ja länger gültig...



    mfg

  • Einfach mal in der Führerscheinstelle anrufen und fertig. Geht schneller und ist sicherer bei der Antwort als hier!
    Das Ergebnis kannst dann ja hier reinschreiben.

  • LKW Führerschein ist auf 5 jahre begrenzt. Das hat was mit der Sicherheit zu tun. Wenn d9ie pappe abgelaufen ist, brauchst du einn Ärztliches Gutachten, welches dir eine ordentliche Gesundheit bescheinigt. Vorlagen dazu gibts am Amt. Dann geht man damit zur Führerscheinstelle und lässt seinen Lappen um 5 Jahre verlängern.
    Das hätte man aber als Führerscheinneuling gesagt bekommen müßen.

  • Zitat

    Original von XdeVilX
    normal gillt das erst ab einem bestimmten alter?


    Ab 50.


    Bei meinem Vater ist es noch so aber seit graumer Zeit ist das so mit den 5 Jahren (glaub 2 Monate darfste überziehen). Ein Dok muß deine tauglichkeit feststellen, du bist 50€ ärmer und darfst wieder 5 Jahre auf den Bock!


    Aber wenn ein 85 Jähriger Rentner mit seinem Fiat Uno vor dir her eiert so das er jeden Moment die Mutti mit Kind auf dem Gehweg oder den Gegenverkehr aufgabelt das ist vollkommen in Ordnug nur unser eins muß aller 5 Jahre zur Kontrolle *Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr*


    Könnt ich mich Stundenlang drüber aufregen!

  • Also passt mal auf hier ein kleines Klasse c Führerschein ABC:


    Klasse C ist auf 5 Jahr begrenzt für alle die ab 2002 oder 2001 den klasse c führerschein machen.
    alle die vorher gemacht haben müssen erst mit 50 zu untersuchung
    ab 50 muss man das ganze jährlich machen


    Man braucht eine Ärztliche UNtersuchung und ein Augenärztliches Gutachten, damit zur führerscheinstelle und neu beantragen.


    Ist der führerschein länger als ein jahr nicht verlängert worden, verfällt er und man muss die prüfung neu machen, also gleich verlängern lassen.


    Ich hoffe ich konnte ein bisschen licht ins dunkel bringen


    Gruß Sebbi

  • Zitat

    Original von Frolic
    Aber wenn ein 85 Jähriger Rentner mit seinem Fiat Uno vor dir her eiert so das er jeden Moment die Mutti mit Kind auf dem Gehweg oder den Gegenverkehr aufgabelt das ist vollkommen in Ordnug nur unser eins muß aller 5 Jahre zur Kontrolle *Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr*


    Könnt ich mich Stundenlang drüber aufregen!


    Fändst Du es also besser, wenn es gar keine Beschränkungen gäbe und der 85jährige vor Dir mit einem LKW her eiert und jeden Moment Schulgruppe oder Gegenverkehr aufgabelt?

  • Man sollte zusätzlich zum dreier Führerschein noch den Autobahnschein einführen, der lediglich 0,5 Jahre hält. Mir ist ein rüstiger 85 Jähriger immer noch lieber, als ein 18 jähriges Hascherl, das nicht weis, was sie tun soll.

  • Zitat

    Original von Benni
    Fändst Du es also besser, wenn es gar keine Beschränkungen gäbe und der 85jährige vor Dir mit einem LKW her eiert und jeden Moment Schulgruppe oder Gegenverkehr aufgabelt?


    Ne, das auch nich, wäre ja auch Schwachsinn :tock:.
    Ich fänd es besser wenn man beim PKW ab 60 auch aller 5 Jahre zu so nen Check müsste!
    Meine Meinung!



  • hab ein ähnliches Problem wie der Threadersteller, allerdings hab ich den CE im März 99 gemacht.


    Auf Nachfrage bei der Führerscheinstelle wurde mir gesagt das die 5Jahre-Begrenzung für alle gilt die den CE nach dem 1.1.99 gemacht haben. sind die 5 jahre rum ist die fahrerlaubnis erloschen, kann allerdings innerhalb von 2 Jahren Kulanzzeit neu beantragt werden ;) was ab 50 is interessiert mich ehrlich gesagt nicht.

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • Überziehen darf man auf keinen fall. Man Muss vor dem ablaufdatum des FS Beim Arzt gewesen sein sonst kann man den ganzen mist neu machen. (War ne woche tage vorhher da gewesen, leider :-r) Sonst würde ich jetzt vielleicht was vernünftiges machen, als die ganze woche aufm bock zu hängen.......! Aber wie schon gesagt Besser mal Bei den behörden oder ner fahrschule erkundigen :wink

  • Dann musst du an einen gekommen sein der keinen plan hat. Hier sind die knall hart. Du hast ja sogesehn 5 jahre zeit nen termin zu machen. Du weisst ja wann der lappen abläuft. Ist genau so wie mit dem ADR oder dem BEFÄHIGUNGSSCHEIN (Sprengstoff- ich hab ihn!!! :D). Wenn du da verpennst na dann mal prost mahlzeit..... Kost alles unnötig geld. Hab meinen CE schon seid 99, und genug zeit um mich zui erkundigen....

  • Man verlernt doch das LKW fahren nicht, nur weil der Lappen abgelaufen ist. Wo ist da die Logik?
    Was werden die sich noch alles einfallen lassen, um Kohle zu bekommen? :motz

  • Geht ja nich darum ob du das noch kannst. Die machen ja keine fahrprüfung. Sonder die untersuchen lediglich deine körperliche verfassung. Blutwerte und so. Bei nem kollegen haben die zucker festgestellt. Der durfte ab dem tag nur noch 7,5t fahren. Das wars dann mit seiner arbeit bei uns.

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