• hi jungs, habe mal ne frage und zwar haben mich heute die grünen angehalten und meine karre aufn kopf gestellt...größtenteils waren die nur auf die tieferlegung aus...also:
    die haben da rum gemessen und fotos gemacht usw...wollten dann das auto abschleppen lassen und sicherstellen....haben mir dann gesagt das es zu tief ist und somit die betriebserlaubniss erlischt...
    die haben dann an der vorderen achse gemessen und da wearen es 30mm bodenfreiheit..sollten mind. 90mm sein. lichtaustrittskante 410mm...sollten mind. 500mm sein...
    also zu guter letzt teilten mir die xxxx mit das ich 3 pkt, ne anzeige, nachschulung + 2 jahre probezeit( bin noch in der probe), 50€ bußgeld, und den wagen beim tüv vorführen muss....natürlich hochgedreht...


    so meine frage..ist das alles so korrekt..ich meine das fahrwerk ist ja eingetragen....?!?


    das mit der scheinwerfer unterkante und dem mist war mir ja klar ...aber müsste ich nicht eigentlich nur ne mängelkarte bekommen den wagen vorführen und jut ist...


    mir macht das alles ein wenig sorgen wenn ich an 2 weitere jahre probe und nachschulung denke... kennt sich da evtl jemand mit aus oder weiß rat was ich jetzt machen könnte?!?


    :wink phil

  • hasch sehr sehr schlechte karten jonger.


    des mit lichtaustrittskante kommt drauf an (ob dein auto vor mitte 88 bj is oder wann des fahrwerk eingetragen wurde)
    deutschlandweit hats sich jetzt so ca. 80mm bodenfreiheit rumgesprochen zu festen teilen...ok gibt kein gesetzt dafür aber is nunmal so.
    was machen kannst is dein rechtschutz einschalten (sofern du einen hast) und dich übern anwalt streiten...aber bringt nix (hab das au schon alles hinter mir nur hatte keine probezeit)


    und im grudne kansch frph sein das sie dir dein auto ned gleich stillgelegt haben und mit dem abschleppdienst zum bringen bringen lassen dein auto...dan bist richtig gef*** ...war dahamls (schon ewig her) 280dm abschleppkosten + 410dm rum tüvkosten los + strafe udn 3 punkte..also sei frph eigentlich!!!

  • Zitat

    Original von Freddygti
    des mit lichtaustrittskante kommt drauf an (ob dein auto vor mitte 88 bj is oder wann des fahrwerk eingetragen wurde)



    stichtag für die 50cm ist der 1.1.88, alle Auto´s die ab diesem Tag erstmals zugelassen wurden müssen die 50cm einhalten.

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • naja so froh bin ich nicht...leider kein rechtsschutz....könnte echt kotzen...die solln ma lieber verbrecher jagen :lol anstatt son theater zu machen...und das alles paar tage bevor ich den eh höher drehen wollte und andere pellen drauf hauen wollte.... :motz :motz :motz
    mit dieser scheiß probezeit und nachschulung regt mich am meisten auf..hab heute ma bei einem anwalt angerufen ...berautungsgespräch halbe std. 70€+ mwst. :tock: werde da trotzdem mal am freitag hingehen


    ps: meiner iss bj:90 :(

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  • und fahrwerk erst dieses jahr eingetragen?oder letztes?
    dan kansch es eh knicken.dan kannst dir den anwalt au sparen!!!


    rechtschutz is mit sollchen autos eh imemr besser mal so nebenher nen tip:-)


    naja jung und dumm sag ich da nur :zwinker: :zwinker: :zwinker:


    jetzt weißt was de nemmer machen sollst.mir erging es au end anders.


    dahmals auto fertig mit 14" 130mm runtergeschruabt 2,5cm bodenfreiheit und nur so tief gemacht wegen fotos zu amchen woltle den au wieder höher schrauben am nächsten tag..naja hat keinen intressiert...aber wie gesagt hät dich schlimemr treffen können.

  • fahrwerk letztes jahr ....


    naja ma abwarten post kommt in 4-6 wochen :-z



    Fahranfänger können ihre Probezeit auf ein Jahr begrenzen. Um einer eventuellen Nachschulung zu umgehen, können sich die Probanten schon vorher fortbilden.( hätt ich den kack ma besser gemacht)

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  • rechtsschutz is bei ner getunten karre immer ratsam!


    da haste aber kaum ne chance. das einzige is das es anstatt der punkt e bei nem vereanrgeld bleibt. und in zukunft . inner probezeit lieber im sicheren bereich fahren

  • Zitat

    Original von [pH!L]™Vr6
    hmmm muss ich mich ma schlau machen fürs nächste mal :geil: :lol

    is wie gesagt auf jeden fall ratsam. weile s immerwieder was gibt wo man froh s man kann drauf zurückgreifen


    auch bei der privatrechtsschutz .. wenn einerbei ebay dic übern tisch zieht oder so ;)

  • doch das würde gehen wenn du dich morgen sofort drum kümmerst !!ich hatte auch erst keinen dann sind sie mir in mein winter auto eingebrochen und mein versicherung wollte nicht zahlen !!bin dann sofort in so eine service stelle vom ADAC in unserer stadt gegangen und habe es abgeschloßen und als dann zwei tage später der nahweiß da war das ich rechtschutz habe habe habe ich da sofort angerufen und ihnen das erklärt und sie haben mir dann sofort einen Anwalt zugeteilt!!!

  • sorry aber was soll der Mist wegen Bodenfreiheit. Da gibts kein Gesetzt also kann dir keiner was deswegen sagen, selbst wenn die Karre auf nur 1mm Bodenfreiheit hat.


    Die Grünen machen noch keine Gesetze, wo sind wir denn :tock:


    Lichtaustrittskante ist was anderes, aber das das kannste auch nicht so einfach messen. Oder hatten die nen Lichttunnel dabei?



    SDI

  • Zitat

    Original von [pH!L]™Vr6
    ps: meiner iss bj:90 :(


    Auch nicht schlimm da das Gesetz für das fortlaufende Modell gilt... :zwinker:



    Und wie SDi schon schreibt für Mindestbodenfreiheit gibts kein Gesetz man sollte nur die Abstände vom Nummernschild zum Boden einhalten(vorne 20cm hinten 30cm).


    Mal was zur Bodenfreiheit:

    Zitat

    In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen. Das Schlüsselwort ist „sollte“.


    Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht. Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden.


    Diese lägen aber hier nicht vor. Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann.



    gruß iBiE

  • na servus.... was kann ich denn jetzt daraus schließen...also bodenfreiheit ist also quatsch oder was?
    boah is dat n durcheinander...ich glaube die grünen wissen selber nicht so genau was die da machen :tock:

  • der fall is doch glasklar.


    ab 1.1.1988 müssen 50cm eingehalten werden. ob das bei dir jetzt 41 oder auch 28cm waren ist egal. 41 ist auf jeden fall zu tief, da hilft auch kein lichttunel etc. (das wird oft hergenommen, weil man gegen zu tiefe autos nicht wirklich viel machen kann, seht ja hier die diskussion)


    es macht dann jetzt:
    eine erloschene betriebserlaubnis -> 50 euro bußgeld und 3 punkte in flensburg, dazu kommt noch die bearbeitungsgebühr.
    die mängel (tiefe) müssen beseitigt werden. also kommt da normal noch beim tüv vorfahren dazu.


    zur probezeit:
    http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php

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