Garantie & Vertragswerkstatt

  • Ein Kumpel von mir hat sich vor 2 Jahren einen Neuwagen (OPEL) zugelegt, die erste Inspektion hat er bei einer anderen Werkstatt durchgeführt, also nicht bei einer Opel-Werkstatt.
    Jetzt ist ein Teil defekt und er wollte von seiner dreijährigen Garantie gebrauch machen, die Werkstatt teilte ihm allerdings mit, dass dies nicht möglich wäre, da er die Inspektionen hätte bei Opel machen müssen.


    Ich weiss zu 99% dass das Recht in geändert wurde und man nicht verpflichtet ist die Inspektionen beim Vertragshändler zu machen. Wer kann mir da genaue Infos liefern, Rechtsspruch, Paragraphen o.ä.??

  • Die Frage ist, gilt das für Verträge, die auch vor dieser Änderung beschlossen wurden? Oder sagt es allgemein aus, dass solche Verträge nicht gültig sind und man darauf pochen kann.
    Ich denke, er wird sich an einen Rechtsanwalt wenden müssen

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